Werde ich mit 19 in den Knast landen?

7 Antworten

Hallo HosseinEpiCure,

vorab möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Antworten, die du erhältst/erhalten hast,

  • keine Rechtsberatung ersetzen,
  • dass bezüglich deiner Fragen nur Vermutungen geäußert werden können
  • und dass dir nur eine Anwältin/ein Anwalt für Strafrecht genaue Auskunft geben kann.

Zu deinen Fragen:

Welche Strafe droht dir bei Nummer 1 und 2?

Zu Punkt 1:

Du hast ein minderjähriges Mädchen geküsst. Auch wenn es nur bei diesem Kuss geblieben ist, stellt dies eine Straftat dar, für welche du bestraft werden kannst.

Zu Punkt zwei:

Dass dein Handy beschlagnahmt wurde, stellt eine übliche Vorgehensweise dar. So soll eventuell vorhandenes Beweismaterial sichergestellt werden. Zudem zeigt das Beschlagnahmen deines Handys, dass die Polizei die Annahme verfolgt, dass du bereits solche ähnlichen Taten begangen haben könntest.

Tatsächlich hat sich die Annahme der Polizei bestätigt und es hat sich herausgestellt, dass du nicht nur ein minderjähriges Mädchen geküsst hast, sondern auch mehrere Mädchen/Frauen sexuell belästigt hast.

Da die Straftaten, die du begangen hast, nicht mit einer geklauten Kaugummipackung verglichen werden kann, solltest du es nicht auf die leichte Schulter nehmen und auch nicht fest daran glauben, dass du mit einem "blauen Auge" davon kommst.

Da du nach dem Jugengesetz bestraft wirst, ist dennoch die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass du eine Jugendhaftstrafe erhalten könntest. Wenn du tatsächlich eine Jugendhaftstrafe erhalten solltest, dann könnte sich diese auf ein Jahr belaufen. Das sind aber keine genauen, sondern lediglich geschätzte Angaben.

Sollte sich herausstellen, dass auch Punkt 3 der Wahrheit entspricht, dass du im Bus ein 15 jähriges Mädchen sexuell belästigt hast, dann steigert dies die Wahrscheinlichkeit einer Jugendhaftstrafe.

Aber da bei Punkt 3 noch ermittelt wird, kann man diesbezüglich noch nichts sagen.

Aber sowohl das 15 jährige Mädchen, als auch die Menschen, die ebenfalls im Bus gesessen haben, werden höchstwahrscheinlich befragt. Es würde der Polizei genügen, wenn nur eine weitere Person bestätigen kann, dass du dieses Mädchen sexuell belästigt hast. Denn dann ist die Aussage gegen Aussage ausgeschlossen - und für die Polizei steht dann fest, dass auch hier eine sexuelle Belästigung stattgefunden hat.

Die Polizei wird zudem glauben, dass du das 15 jährige Mädchen sexuell belästigt hast. Schließlich hat die Polizei festgestellt, dass du ein 11 jähriges Mädchen geküsst und andere Mädchen und Frauen sexuell belästigt hast. Deswegen glaubt die Polizei auch, dass auch das stimmen wird.

Was für dich sehr problematisch werden könnte:

  • Du hast ein 11 jähriges Mädchen geküsst.
  • Du hast Mädchen/Frauen sexuell belästigt, welche vermutlich auch nicht volljährig waren.
  • Du sollst ein 15 jähriges Mädchen im Bus sexuell belästigt haben (das steht zwar noch offen, aber angenommen, auch dies bestätigt sich)

Bei diesen Punkten handelt es sich ausschließlich/überwiegend um nicht volljährige Mädchen/Frauen - und das wird die Polizei berücksichtigen; dass es ausschließlich/überwiegend um minderjährige Opfer handelt.

Du musst mit eine Jugendhaftstrafe rechnen. Denn die sexuelle Belästigung bei nicht volljährigen Mädchen/Frauen lässt oft keine Gnade zu.

Aber selbst wenn sich Punkt 3 nicht bestätigen sollte:

Du musst dennoch mit einer Jugendhaftstrafe rechnen.

Ich rate dir aber, dass du eine Anwältin/einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen solltest. Denn das, was du getan hast, sind keine leichten Straftaten.

LG, Toxic38

Toxic38  11.08.2020, 09:54

Ergänzung:

Die Polizei wird nach den Ermittlungen vermutlich zu dem Entschluss kommen, dass es sich bei dir um einen Sexualstraftäter mit pädophiler Neigung handeln könnte - und das ist definitiv mit einer Haftstrafe verbunden.

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Aufgrund deiner Schilderungen hier im Internet wird man davon ausgehen, dass es sich bei dir um einen Sexualstraftäter handelt.

Wenn die Sache bei der Staatsanwaltschaft landet, dann geht das vor Gericht.

Wie das Gericht die einzelnen Vorgänge letztendlich bewertet, kann keiner von uns wissen. Evtl. wird auch ein psychologisches Gutachten über dich eingeholt.Das entscheidet der Richter.

Da dein Handy beschlagnahmt wurde, wird wohl der dringende Verdacht bestehen, dass es sich um Straftaten handeln könnte.

Dass dich ein Mädchen anzeigt, wenn du nach deren Nummer fragst und "nur" mit ihr sprechen wolltest, ist eher unglaubwürdig.

das Versenden von Dickpics zur Verbreitung pornographischer Schriften ist demnach laut Paragraf 184 des Strafgesetzbuches eine Straftat. Also kann Staatsanwalt gegen dich ermitteln.

Zu 3. kannst du dich eigentlich wehren, weil du nur etwas über sie wissen wolltest und sie nicht belästigen möchtest.(also so erzählst du es der Polizei) Aber wenn nicht, dann kann dich eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe erwarten

Aber warum küsst du ein 11 Jähriges Mädchen ? Das kann schwere Konsequenzen für dich haben

Knast wohl nicht, zumal du ob deiner bewiesenen Unreife ein Downgrate ins Jugendgerichtsgesetz bekommen wirst.

Sozialstunden im 3-stelligen Bereich sollten dich bessern.

Du sagst bitte keine blöden Kommentare aber...was ist falsch mit dir. Du belästigst als Erwachsener Minderjährige. Das ist abstoßend. Dich wird wohl mehr erwarten als eine Geldstrafe