Wer zahlt den Schaden am Polizeiwagen, der durch eine Verfolgungsjagd entstanden ist?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Initial haftet die Staatskasse der jeweiligen Polizeibehörde (in der Regel also das jeweilige Land). Das kann dann die Kosten ggf. bei dem verfolgten Täter geltend machen, wenn der Einzelfall das zulässt und beim Täter etwas zu holen ist.

und die Streifenwägen so auch versichert sind.

Diese Wagen sind nicht versichert, weil das entsprechende Bundesland in unberenzter Höhe haftet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler
Artemis636 
Fragesteller
 24.04.2024, 08:28

In dem Bericht geht es aber um eine Kollision zwischen den beiden Wägen, ich meine wenn die Polizei wegen überhöhter Geschwindigkeit ohne fremdeinwirkung irgendwo reinkracht

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es12ch  24.04.2024, 08:55
@Artemis636

Ich denke, dass es trotzdem so angewendet wird. Der spezielle Einzellfall wird spätestens vor Gericht das Ergebnis zeigen.

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In der Regel muss der flüchtende Autofahrer bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für die von ihm verursachten Schäden haften.

Artemis636 
Fragesteller
 24.04.2024, 08:23

Es war ja aber nicht die Schuld des flüchtenden, dass die Polizei zu schnell in die Kurve gefahren ist.

Die haben ja ihre Auflagen und können auch nicht fahren wie sie wollen, oder?

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wiki01  24.04.2024, 08:32
dessen Kfz-Haftpflichtversicherung

Das halte ich für Nonsens.

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Der Fahrer bzw. dessen Dienstherr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung