Wer zahlt den Schaden am Polizeiwagen, der durch eine Verfolgungsjagd entstanden ist?
Wenn sich eine Person eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert, die Polizei jedoch wegen eigener Unachtsamkeit bei der Verfolgung (Zu schnell in die Kurve etc) einen Unfall baut, wer zahlt dann den Schaden? Durch Kontakte weiss ich, das die Polizei selber kein Risiko für andere oder sich selber eingehen sollte und die Streifenwägen so auch versichert sind.
Wie sieht es dann bei einer Verfolgungsjagd aus?
6 Antworten
Initial haftet die Staatskasse der jeweiligen Polizeibehörde (in der Regel also das jeweilige Land). Das kann dann die Kosten ggf. bei dem verfolgten Täter geltend machen, wenn der Einzelfall das zulässt und beim Täter etwas zu holen ist.
und die Streifenwägen so auch versichert sind.
Diese Wagen sind nicht versichert, weil das entsprechende Bundesland in unberenzter Höhe haftet.
Kurzfassung: In der Regel der geflüchtete, bzw. dessen Versicherung.
Ich denke, dass es trotzdem so angewendet wird. Der spezielle Einzellfall wird spätestens vor Gericht das Ergebnis zeigen.
In der Regel muss der flüchtende Autofahrer bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung für die von ihm verursachten Schäden haften.
Es war ja aber nicht die Schuld des flüchtenden, dass die Polizei zu schnell in die Kurve gefahren ist.
Die haben ja ihre Auflagen und können auch nicht fahren wie sie wollen, oder?
Der Fahrer bzw. dessen Dienstherr.
In dem Bericht geht es aber um eine Kollision zwischen den beiden Wägen, ich meine wenn die Polizei wegen überhöhter Geschwindigkeit ohne fremdeinwirkung irgendwo reinkracht