Wer stellt letztendlich Lehrer in Schulen ein?

7 Antworten

In jedem deutschen Bundesland ist die staatliche Anstellung von Lehrern etwas anders geregelt. Für Baden-Württemberg gilt zwar das Schulamt, respectiv das Oberschulamt für Lehrer ab Besoldungsgruppe A 13 (Studienräte), jedoch sind die Schulämter seit einigen Jahren nicht mehr selbständig und integriert (Teil der ... ) in die Landratsämter, bzw. Regierungspräsidien.

Das tut der Schulträger. Träger ist derjenige, der in rechtlicher Hinsicht die Schule vertritt. Wenn es eine staatliche Schule ist, kann das das Schulamt der Kommune oder das Land sein.

Wenn die Schule privat ist, z.B. der Vorstand des Trägervereins oder eine Stelle in der Diözesanverwaltung (z.B. katholische Kirche). In meiner privaten Schule war es bspw. der Leiter des Internats, der die Gesamtverwaltung des Internats und zweier Schulen verantwortete.

Das ist nicht überall gleich. Bei privaten Schulen ist es die Schulleitung zusammen mit dem Verein, der die Schule trägt. Bei staatlichen Schulen ist es das Schulamt (heißt in einigen Bundesländer aber anders, in Sachsen zum Beispiel: Bildungsagentur).

Natürlich stellt der Schulträger die Lehrer ein !

VORHER ABER wird diese Einstellung durch die entsprechende Bezirksregierung "abgesegnet". Darüber hinaus gibt es -zig andere mögliche Einstellungsverfahren; besonders "schön" finde ich die des schulscharfen (!!!) Ausschreibungsverfahrens.

Schulleiter können des weiteren ganz bestimmte Lehrer (von der Bezirksregierung) anfordern, die, wenn es der Etat nicht mehr zulässt, aus einem bestimmten "städtischen Topf" (---> temporärer Arbeitsvertrag) bezahlt werden.

paulklaus