Wer kann was dazu sagen?

1 Antwort

Übernachtungen erfordern Vorarbeit: gut laufende begleitete Umgangskontakte, dann gut laufende stundenweise Umgangskontakte. Danach kann man über Tagesbeurlaubungen sprechen und dann vielleicht irgendwann über Übernachtungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Diana501 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 15:26

Selbst wenn es heisst damals von der Gutachterin: Umgang soll stattfinden aber es muß immer die Möglichkeit sein,das die kinder in den Einrichtungen schlafen .ausschlaggebend wird sein, inwieweit die eltern absprachefähig sind

SkR1997  14.10.2024, 15:32
@Diana501

Na, dann ist halt wichtig, dass ihr "absprachefähig" seid. Wenn das Jugendamt euch eine Uhrzeit nennt, seid pünktlich. Wenn das Jugendamt euch auffordert, nicht mit den Kindern über eine mögliche gemeinsame Zukunft zu sprechen, dann haltet euch daran.

Diana501 
Beitragsersteller
 14.10.2024, 15:43
@Diana501

Heisst das das Übernachtung sein kann das es auf absprachefähig ankommt? Weil aber davor steht das escimmer möglich sein muß das die kinder dort schlafen.letztens sagte sie jetzt das sowas möglich ist aber sie uns keine Hoffnung machen kann.im Moment geht um ein Gutachten zum Umgang