Wer hat das Urheberrecht bei einem Imagefilm?

3 Antworten

Das Urheberrecht hat immer der der es "macht"... Wenn du den Film drehst bist das du, wenn jemand anders ihn schneidet dann wärt ihr beide Urheber weil ihr beide dran beteiligt seid.

gibt es da Probleme mit dem Markenrecht

da sollte es keine Probleme geben, weil ihr ja die Produkte mit bewerbt und sie nicht für sich allein stehen. Das ist ja nichts anderes als wenn ein Supermarkt einen Prospekt mit den Angeboten macht, da sind ja dann auch viele verschiedene Marken aufgeführt. Was ihr halt nicht machen dürft wäre eine bestimmte Marke schlecht zu machen, zum Beispiel weil der Fensterbauer die nicht verwendet oder verwenden darf oder sowas

kann ich das Video dann auch als Referenz für mein Portfolio nutzen sofern ich auch alle Beteiligten Personen Hersteller und Marken nenne?

Da brauchst du niemanden zu nennen, du hast ja das Urheberrecht, du darfst halt nur dem Fensterbaueer kein ausschliessliches Nutzungsrecht geben, ansonsten bräuchtest du theoretisch seine Genehmigung, bei einfachem Nutzungsrecht kannst du mit deinem Film machen was du willst

Solange diese Damit einverstanden sind ja!

Woher ich das weiß:Hobby – Lese viele Fachzeitschriften Websites wie Fimstarts,Moviep.
GammaFoto  29.03.2023, 17:32

warum sollte da jemand einverstanden sein müssen?

0

Das Urheberrecht hat immer der Urheber, also der Mensch, der das Werk erstellt hat. In dem Fall also du (oder ihr, falls ihr mehrere seid).

Du kannst jemandem Nutzungsrechte an deinem Werk vertraglich einräumen, was wohl der Fall sein wird, wenn du den Film im Auftrag für ein Unternehmen produzierst. Umfang und Ausmaß der Nutzungsrechte musst du mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbaren (solltest du unbedingt schriftlich machen, damit es später keine Diskussionen gibt).

Es gibt das einfache Nutzungsrecht, d.h. dein Kunde darf das Video nutzen, was dich jedoch in den Nutzungs-/Verwertungsrechten nicht einschränkt, du darfst also das Video auch selber nutzen, zusätzlich noch jemandem anderen Nutzungsrechte einräumen, etc.

Und dann gibt es das ausschließliche, exklusive oder uneingeschränkte Nutzungsrecht. Dabei überträgst du sämtliche Rechte an eine andere Person. Du kannst dabei dein eigenes Nutzungsrecht zusätzlich im Vertrag festhalten, dann darfst du das Video für deine eigenen Zwecke weiterhin nutzen (aber niemandem sonst Nutzungsrechte einräumen). Tust du das nicht, verlierst du sämtliche Rechte an dem Werk.

Also letztlich gilt das, was du mit dem Kunden vertraglich vereinbarst, du bist da in der Vertragsgestaltung relativ frei. Wenn du in dem Vertrag festhältst, dass du das Video für eigene Werbezwecke verwenden darfst, dann ist es eben so.

Und neben dem Urheberrecht gibt es hier auch noch das Markenrecht zu beachten, wobei das in so einem Fall kaum eine Relevanz hat. Das Markenrecht wird nur verletzt, wenn der Eindruck erweckt wird, ein Produkt würde zu einer bestimmten Marke gehören, obwohl es das nicht tut.
Wenn du von einem Händler ein Video produzierst, und dabei die Markenprodukte zeigst, die dieser im Sortiment hat, kommst du mit dem Markenrecht nicht in Konflikt. Eine Markenrechtsverletzung wäre es nur dann, wenn ein Händler beispielsweise nur billige chinesische Elektrogeräte verkauft, und man sieht auf dem Video im Hintergrund irgendwo groß ein Sony-Logo. Das würde dann den falschen Eindruck erwecken, der Händler bzw. seine Produkte hätten etwas mit dieser Marke zu tun.