Wer bezahlt den Elektriker wenn ich ihn nicht beauftragt habe und bei falscher Rechnung?
Eines Tages habe ich den Kühlschrank ausgeschalten aufgefunden und daraufhin gemerkt, dass das Internet auch aus ist. Problem: Die Steckdosen sind ausgefallen (bis auf zwei). Habe daraufhin natürlich direkt dem Hausmeister bescheid gegeben, später dann auch der Vermieterin/Hausverwaltung. Der Hausmeister hat direkt einen Elektriker gesucht (obwohl ich nur gesagt hab "Die Steckdosen sind ausgefallen"), welcher dann auch nach langem hin und her kam. Das Problem der rausgesprungenen Sicherung hat er innerhalb von 20 Minuten behoben und ist danach wieder gegangen.
Nun knapp vier Monate später bekomme ich die Rechnung des Elektrikers von meiner Hausverwaltung weitergeleitet: 263 Euro aufgrund von Reparaturkosten (Überspannungsschaden) und 3,5 Stunden Arbeitszeit.
Meint ihr, dass ich diese Rechnung bezahlen muss, da ich weder den Elektriker (weder direkt noch indirekt) beauftragt habe, noch ein "Schaden" behoben wurde? Die einzigste Arbeit die er geleistet hat, war die Spannung zu messen und die Sicherung wieder reinzumachen. Hab das natürlich direkt der Hausverwaltung gemeldet und warte nun auf ihre Antwort. Aber was meint ihr?
4 Antworten
Der Elektriker wird von dem bezahlt, der ihn beauftragt hat.
Wenn der Schaden von Dir verursacht wurde, dann bist Du auch zum Ersatz verpflichtet. Das ist aber aufgrund der Schilderung nicht zu beurteilen.
Bei einer Arbeitszeit von 3,5 Stunden wird der Elektriker wohl mehr gemacht haben, als nur zu messen und die Sicherungen zurückzusetzen. Wobei sich hier die Frage stellt, warum Du die Sicherungen nicht wieder zurückgestellt hast
Danke für die Antwort. Um zu beantworten, warum ich nicht selber in den Kasten geschaut habe: Habe davon selber keine Ahnung (erste eigene Bude). Das Wort „Hausmeister“ lässt ja danken, dass er davon mehr Ahnung haben sollte als ich. Lg
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2014 mit einer weitreichenden Entscheidung Aufsehen erregt (Az. VI ZR 144/13): Der jeweilige örtliche Stromnetzbetreiber muss durch Überspannung verursachte Schäden ersetzen.
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Willst du den Überspannungsschaden bei der Versicherung melden, musst du ihn nachweisen können. Das ist gar nicht so einfach, erklärt Thomas Seitz: „Schäden durch Blitze oder Überspannung können nur von Blitzschussexperten oder speziellen Sachverständigen erkannt und nachgewiesen werden. Diese haben extra Messgeräte.
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Überspannungsschäden können sowohl das Haus als auch den Hausrat betreffen, dementsprechend greift im Schadensfall entweder die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung.
Da Du keinen Schaden hast (Hausratversicherung), bleibt die Rechnung beim Vermieter.
Er kann sich an die Wohngebäudeversicherung wenden.
derjenige der den Elektriker beauftrag, der muß ihn auch erst einmal zahlen, wenn du der Verursacher dieses Schaden warst, dann könnte man dich in Regress nehmen, aber wenn das so stimmt wie du hier schreibst sehe ich keinen Grund warum du zahlen sollst, wenn ihr einen Hausmeister habt, wäre er erst einmal in der Pflicht in euren Sicherungskasten zu schauen, er hätte sehen müßen das es nur eine herausgesprungene Sicherung ist die den Stromausfall verursacht hat.
Auf gar keinen Fall würde ich die Rechnung bezahlen!
Wer hat denn den Elektriker bestellt??? Wer die Musik bestellt - der zahlt sie auch!
Bin kein Elektriker, aber ich würde mal sagen dass DU selber garkeinen Überspannungsschaden mit herkömmlichen Geräten verursachen kannst.