Wenn letzter Elternteil stirbt - was ist danach alles zu tun/zu beachten?
Hallo zusammen,
folgende Situation: der letzte Elternteil ist verstorben. Die Beerdigung abzuwickeln ist klar, aber was gilt es sonst noch alles zu beachten z.B. ist ein Haus vermacht worden, das noch nicht ganz abbezahlt ist, aber gehalten und vermietet werden soll. An wen wendet man sich da und was muss alles übertragen werden? Was gibt es sonst noch alles zu beachten: Versicherungen, Abos kündigen etc. Wie geht man an die Sache am besten ran und wo findet man Hilfe dazu....
Vielen herzlichen Dank vorab für Eure Infos und Tipps, LG, Max.
6 Antworten
genau,du musst alle Unterlagen zusammensuchen und Versicherungen und Abos o.ä. kündigen. Wenn du geerbt hast,musst du mit deinem Erbschein zur Bank. Da wird dann alles weitere veranlasst,sprich eine neue Kreditvereinbarung. Achso,ganz wichtig,bei bestehenden Verträgen von Versicherungen oder Abos musst du schauen,ob es Kündigungsfristen gibt.Die meisten verlangen noch ihre Beiträge vom Erben... Aber meistens liegt die frist bei 3 Monaten.
Am besten auf den Kontoauszügen schauen,was und von wem abgebucht wird,dann schriftliche Kündigung mit Kopie der Sterbeurkunde,alles weitere abwarten bis vom Notar die Testamentseröffnung erledigt ist.Das Bestattungsinstitut hilf auch bei den meisten Sachen,die noch anfallen.
Hallo .. das Wichtigste sind die Familiendokumete - und da ist meistens auch das Testament drin - sonst muss man zum Amtsgericht - die machen alles weitere wenn kein Testament vorhanden ist - und dann entweder zum Rechtspfleger der ist auch bei Gericht - oder zum Rechtsanwalt - und nach Eröffnung des Testamentes oder nach dem gerichtlichen Beschluss können alle weiteren Maßnahmen erst getroffen werden - und den Erbschein beantragen. Und solange kein Erbschein vorhanden ist - sind garkeine Leistungen zu bezahlen (( ??? Beerdigung )) wer hat diese denn veranlaßt ... geht eigentlich auch nicht ohne >> Erbe << - oder Verfügung - denn der jenige der die Beerdigung auch bestellt - der ist Zahlungspflichtig .. wenn keine Erben vorhanden sind ... ist die Stadt dafür zuständig - ohne Verfügung darf ja nicht mal in die Wohnung / Haus - wie kann man ohne Verfügung eine Beerdigung einleiten ???? Da sind aber einige Ungereimtheiten ... Es gruesst Floriheidi89
Ein gutes Beerdigungsinstitut kann und wird dir dabei helfen oder zumindet Tipps dafür geben. das haus wird sicherlich auf dein namen ins grundbuch eingetragen werden müssen.
Normalerweise helfen da die Bestattungsinstitute.
Was Erbschaften betrifft, kommt eine Benachrichtigung vom Nachlassgericht an alle Erben. Hier hilft der Rechtspfleger
Auch Banken beraten diesbezüglich. Sie müssen auch informiert werden
Ansonsten alles kündigen, was an Verträgen da ist.