Wenn ich mein Vollzeitstudium zum Teilzeitstudium wechsle, darf ich trotzdem so viele Veranstaltungen (Module) belegen, wie ich will?
Ich bin Ausländer und mein Deutsch ist nicht perfekt. Haben Sie Verständnis, bitte.
Ich studiere jetzt Vollzeit, bekomme aber weder BAFÖG noch Geld von meinen Eltern. Ich lebe aus meinen Ersparnissen, aber langsam muss ich beginnen, zu arbeiten. Ich habe mich für viele Jobs in Laden und Supermärkten beworben, aber nichts hat geklappt.
Als Werkstudent muss ich meine Krankenversicherung allein bezahlen, dafür wird nicht so viel von meinem Bruttogehalt abgezogen. Das Problem ist, eine Firma zu finden, die mich als Werkstudent einstellen. Viele stellen Menschen nur als normale Teilzeitarbeitnehmer ein. Das wäre nicht gut für mich, weil ich dann nicht nur den normalen Betrag für die Krankenversicherung allein bezahlen müsste, sondern würde auch viel Geld von meinem Gehalt abgezogen. Das heißt, ich hätte nur Nachteile.
Deshalb habe ich mir gedacht, ob es nicht sinnvoller wäre, dass ich mein Vollzeitstudium zum Teilzeitstudium wechsle. Dann könnte ich als normaler Teilzeitarbeitnehmer eingestellt werden würde, was hießen, dass die Firma einen Teil von meiner Krankenversicherung bezahlen würde. Zumindest hoffe ich das.
Ich frage mich nur, ob es eine Beschränkung gäbe (von der Uni), dass ich dann nur eine bestimmte Anzahl von Modulen belegen kann. Weiß einer von Ihnen etwas darüber? Wenn ich mein Vollzeitstudium zum Teilzeitstudium wechsle, darf ich trotzdem so viele Veranstaltungen (Module) belegen, wie ich will? (So viele Module, wie z. B. ein Vollzeitstudierender?)
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Das ist abhängig davon, welche Universität Du besuchst.
An der normalen öffentlichen Hochschule ist es eher das Problem, dass es oft keine Teilzeitstudiengänge gibt. Hier musst Du aufpassen, dass Du nicht zu langsam bist, wenn Du weiterhin in einem Vollzeitstudiengang eingeschrieben bist. So gibt es an manchen Universitäten Regeln, dass man Modul x innerhalb von Zeit y absolviert haben muss.
An meiner Hochschule z.B. kann man wenn man in Teilzeit studiert, maximal eine Prüfung mit insgesamt 5 ECTS zusätzlich belegen als wie der reguläre Lehrplan vorgibt. Frage hier am besten individuell bei der Hochschule nach den Regeln.
Alles Gute wünscht Dir
Sasnrw (28 Jahre, w)