Teilzeitstudium und Minijob?

1 Antwort

Unterhalt leisten dir deine Eltern ja in Naturalien, wenn Du noch bei ihnen wohnst.

Kindergeld kann es bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres geben, wenn Du dich z.B.bis dahin im Studium befinden würdest.

Auch die kostenlose Familienversicherung wäre in einer schulischen Ausbildung oder Studium bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres möglich.

Einkommen spielt beim Kindergeld schon seit 2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.