Arbeitnehmer Rechte?
Ich bin aktuell werkstudent in einer Firma. Die werkstudenten haben letztes Jahr wo viel Arbeit da war sehr viel gemacht und auch Überstunden waren normal. Jetzt ist leider aktuell nicht mehr viel Arbeit da und das Resultat der Leitung ist, dass werkstudent einfach nicht mehr eingeteilt werden. Ich habe einen unbefristeten Vertrag über max 20 Stunden die Woche.
Werkstudenten werden nach Ihren Studenten behandelt was bedeutet wenn wir nicht eingeteilt werden bekommen wir auch keinen Lohn.
Meine Frage ist nun ob das alles rechtens ist und man seine Mitarbeiter einfach nicht mehr einteilen und somit auch nicht mehr bezahlen darf?
Liebe Grüße und danke für jede Hilfe
3 Antworten
Hallo,
wenn in Deinem Vertrag neben dem Passus "max. 20h / Woche" nicht gleichzeitig auch eine Mindeststundenzahl pro Woche eingetragen ist, so kann der Arbeitgeber bei der Einsatzzeitvergabe nach unten hin durchaus variieren.
Außerdem darfst Du als Werkstudent per laufendem Zeitjahr insgesamt nur an 26 Wochen mehr als 20h/Woche arbeiten. An dieser Stelle weiss ich aber nicht, ob der Arbeitgeber dann Wochen mit mehr als 20 Stunden im Gesamtschnitt zeitnah mit Wochen unter 20 Stunden auszugleichen hätte.
LG
Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Werkstudis und typischen Arbeitnehmern. Soweit hier also 20 Stunden vertraglich vereinbart sind, müssen diese auch grundsätzlich bezahlt werden.
Der Werkstudistatus bezieht sich allein auf sozialversicherungsrechtliche Regelungen.
Wenn du einen schriftlichen Vertrag hast, stehen die Einzelheiten drin. Und wenn du so einen Vertrag unterschrieben hast, ist dieser erst mal gültig. Du kannst ihn ja gerichtlich anfechten.