Arbeitnehmer Rechte?

3 Antworten

Hallo,

wenn in Deinem Vertrag neben dem Passus "max. 20h / Woche" nicht gleichzeitig auch eine Mindeststundenzahl pro Woche eingetragen ist, so kann der Arbeitgeber bei der Einsatzzeitvergabe nach unten hin durchaus variieren.

Außerdem darfst Du als Werkstudent per laufendem Zeitjahr insgesamt nur an 26 Wochen mehr als 20h/Woche arbeiten. An dieser Stelle weiss ich aber nicht, ob der Arbeitgeber dann Wochen mit mehr als 20 Stunden im Gesamtschnitt zeitnah mit Wochen unter 20 Stunden auszugleichen hätte.

LG

Arbeitsrechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Werkstudis und typischen Arbeitnehmern. Soweit hier also 20 Stunden vertraglich vereinbart sind, müssen diese auch grundsätzlich bezahlt werden.

Der Werkstudistatus bezieht sich allein auf sozialversicherungsrechtliche Regelungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du einen schriftlichen Vertrag hast, stehen die Einzelheiten drin. Und wenn du so einen Vertrag unterschrieben hast, ist dieser erst mal gültig. Du kannst ihn ja gerichtlich anfechten.