wenn die Werbung dinge behauptet die nicht stimmen, zb. mediashop usw. ist das den nicht betrug am kunden?
5 Antworten
Werbung zählt leider als öffentliche Anpreisung und ist somit nicht dem Kunden verpflichtet.
Ja und es ist auch nicht erlaubt. Nur bei solchen Sachen kommt es genau auf die Formulierungen an die bei einer "Lüge" verwendet werden.
Leider dürfen die das. Es geht dabei um eine „reklamehaften Übertreibungen“ und die ist leider erlaubt.
Quelle:
Was behaupten sie denn, was nicht stimmt?
Nein, denn das ist IMMER wahr.
Die würden niemals lügen, weil das wäre ja ein Verstoß gegen das 7. Gebot.