Welches Visum ist für meinen indonesischen Freund geeignet?

2 Antworten

Wenn es für einen Kurzaufenthalt sein soll, gilt:

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen mit Termin 
  • Ihre Verpflichtungserklärung können Sie nur persönlich und mit einem vorher gebuchten Termin abgeben.
  • Buchen Sie bitte für jede gewünschte Verpflichtungserklärung einen eigenen Termin.
  • Soll die Verpflichtungserklärung für mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs ausgestellt werden, genügt ein Termin. Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs buchen Sie bitte jeweils einen eigenen Termin.
  • Wenn Sie die Erklärung für eine juristische Person abgeben, müssen Sie vertretungsbefugt sein.
  • Besucher oder Besucherin hat Kurzaufenthalt geplant 
  • Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist. 
  • Genug Einkommen oder Sparguthaben 
  • Sie sollten in der Lage sein, aus eigenem Einkommen oder Sparguthaben alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Das wird danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist und wie viele Gäste Sie einladen möchten.
  • Eine Übersicht über das jeweils erforderliche Einkommen oder Sparguthaben finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
  • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.
  • https://service.berlin.de/dienstleistung/120691/

Um zu arbeiten:

Ob Sie in Deutschland arbeiten dürfen, richtet sich nach Ihrem Beruf, der Tätigkeit in Deutschland und auch nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich benötigen Sie ein Arbeitsplatzangebot, bevor Sie nach Deutschland kommen. Hierzu haben Sie sich bereits erfolgreich vom Ausland aus auf einen Arbeitsplatz in Deutschland beworben und eine verbindliche Einstellungszusage erhalten.

Quelle 

Möglich wäre auch ein Visum zum Studieren. Das wird auch eher erteilt, wenn die Voraussetzungen stimmen. 

Als Tourist darf er nicht arbeiten, wenn er arbeiten will, muss er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Siehe die Ausführungen beim BAMF.

Die Antwort findest Du auf den Seiten des Auswärtigen Amts. Mit Touristenvisum ist jedoch keine Arbeit erlaubt.

Visa und Einreise - Auswärtiges Amt (diplo.de)

RioTischler 
Fragesteller
 02.03.2022, 14:51

Auf dieser Seite war ich schon, ein nationales Visa wäre also angebracht. Allerdings habe ich unter dem Punkt Arbeitsaufnahme in Deutschland keine geeignete Kategorie gefunden, da er ja keine abgeschlossene Ausbildung hat. Gibt es eventuell eine entsprechende Behörde an die man sich wenden könnte?

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odine  02.03.2022, 18:18
@RioTischler

Nein, gibt es nicht.

Wahrscheinlich wird es dann schwer, da er wohl nicht zu den gerade gesuchten Fachkräften gehört.

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RioTischler 
Fragesteller
 02.03.2022, 20:49
@odine

Okay, das ist sehr hilfreich, danke.

Aber wenn er das nationale Visa bekommen würde, könnte er sich hier ganz normal einen Job suchen?

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stufix2000  06.03.2022, 22:15
@RioTischler

Nein, jedes Visum kommt in einer bestimmten Anforderung.
Mit einem Touristenvisum (Verpflichtungserklärung) kommt er als Tourist, zum Studieren braucht er Geld, wenn er arbeiten will, muss er eine Ausbildung bereits haben oder sich die Ausbildung leisten können.

Eine Heirat ist oft eine Möglichkeit, aber davon ist abzuraten in solchen Situationen.

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