Welche Sozialleistungen gab es damals in Deutschland zwischen 1930-1940 wenn man Arbeitslos war?

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Bis 1933

In der Weimarer Republik wurden die Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) geregelt. Die ALV war eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten tätig waren. Die Leistungen der ALV waren abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem vorherigen Einkommen und der Familiengröße.

Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung betrug in der Regel 60 % des letzten Nettoeinkommens. Die Dauer der Unterstützung war auf 26 Wochen begrenzt. Nach Ablauf dieser Zeit konnten arbeitslose Arbeitnehmer auf Sozialhilfe oder Wohlfahrtshilfe angewiesen sein.

Die ALV war jedoch nicht in der Lage, die Folgen der Weltwirtschaftskrise von 1929 abzufedern. Im Jahr 1932 waren in Deutschland über 6 Millionen Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenunterstützung wurde immer weiter gekürzt, um die Staatsfinanzen zu entlasten.

Ab 1933

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde die ALV durch das Reichsarbeitsdienstgesetz (RADG) von 1935 abgeschafft. Stattdessen wurde ein System von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsdiensten eingeführt.

Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen waren darauf ausgerichtet, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zu den Maßnahmen gehörten beispielsweise der Bau von Autobahnen, Kanälen und öffentlichen Gebäuden.

Die Arbeitsdienste waren für alle männlichen Deutschen zwischen 18 und 25 Jahren verpflichtend. Die Teilnehmer der Arbeitsdienste wurden in Lagern untergebracht und mussten dort körperlich schwere Arbeit leisten.

Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsdienste waren nicht in der Lage, die Arbeitslosigkeit in Deutschland vollständig zu beseitigen. Im Jahr 1933 waren noch 6 Millionen Menschen arbeitslos. Bis 1939 sank die Zahl der Arbeitslosen jedoch auf 2 Millionen.

Die Gründe für den Rückgang der Arbeitslosigkeit sind vielfältig. Neben den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Arbeitsdiensten trugen auch die Aufrüstung der Wehrmacht und die Ausgrenzung von bestimmten Gruppen aus dem Arbeitsmarkt (z. B. Juden, Sinti und Roma) dazu bei.

Woher ich das weiß:Recherche

In der Weimarer Republik gab es eine staatliche Arbeitslosenversicherung, die je nach Dauer der Arbeitslosigkeit zwischen 35- und 75% des bisherigen Lohnes zahlte. Es gab außerdem Wohlfahrtshilfen, die von den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden.

Nach der Machtergreifung Hitlers wurde das alles abgeschafft und durch einen Reichsarbeitsdienst für Männer ersetzt, der vor allem in Arbeitslagern und später auch in der Rüstungsindustrie abgeleistet wurde.

Arbeitslosengeld gab es damals auch schon. Das war nicht viel und man musste es persönlich beim Amt abholen. Deshalb sprach man auch vom stempeln gehen.