Welche Sanktionsstufe folgt?
Hallo Zusammen,
ich befinde mich 5 Monate vor Ende der verlängerten Probezeit. Nun habe ich einen 3. A Verstoß begangen. Allerdings war der 2. A Verstoß damals vor der Anordnung zum ASF. Ist es korrekt, dass ich nun erst die zweite Sanktionsstufe erreichen werde nachdem ich den Anhörungsbogen eingeschickt habe, da jeder weitere A-Verstoß irrelevant für die Probezeitmaßnahmen ist, sofern er vor der Teilnahme bzw. Frist des Aufbauseminars begangen wurde?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Grüße
2 Antworten
§2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
(...)
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
Ja, das ist korrekt.
Nach dem ersten A-Verstoß haben alle weiteren A-Verstöße bis zur Teilnahme am Aufbauseminar keine Probezeitmaßnahmen zur Folge. Erst nach dem Aufbauseminar werden die Probezeitmaßnahmen wieder "scharf gestellt".
Nach dem zweiten A-Verstoß gilt dasselbe bis zum Ablauf der Zweimonatsfrist für die freiwillige Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung. Bis dahin erfolgen für weitere A-Verstöße ebenfalls keine Probezeitmaßnahme. Erst nach Ablauf der Zweimonatsfrist hätte ein dann begangener A-Verstoß innerhalb der Probezeit die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge.