Welche Möglichkeiten nach der Altenpflegehelfer Ausbildung?!
Hallo liebe Gutefrage.net Community .
Ich absolviere im Moment die einjährige Ausbildung zur Pflegehelferin und möchte aus persönlichen Gründen keinesfalls in diesem Beruf weiterarbeiten. Habe ich denn die Möglichkeit nachdem ich diese erfolgreich abgeschlossen habe, in eine Arztpraxis ( Allgemeinarztpraxis, Frauenarztpraxis etc ) zu gehen? Ich lerne auf meine Schule Blutzucker messen, Insulin spritzen, Infussionen setzen etc, was nicht auf jeder Schule üblich ist.
Oder habt ihr Alternativen wie ich danach weiter machen könnte, ohne eine komplett neue Ausbildung zu machen?
Und bitte keine blöden Kommentare, falls ich jetzt einen völlig falschen Gedanken hatte. Würde mich um hilfreiche Antworten freuen.
LG Livia
4 Antworten
harryHacker wo hast du denn diese Binsenweisheit her?
Das ist eine falsche Antwort:
da du als Helferin keine Berufsausbildung hast.........
....Insulin (und anderes) darf eine Helferin nicht spritzen (nur eine examinierte Altenpflegerin oder Krankenschwester) und Infusionen darf nur ein Arzt legen ..........
Pflegehelfer mit einer einjährigen Ausbildung und Examen IST eine Berufsausbildung.
Und Pflegehelfer mit dieser einjährigen Ausbildung dürfen das wohl.
Sie dürfen s.c Butterflys legen und s.c Infusionen anhängen, dürfen s.c Injektionen geben, dürfen BZ messen und einiges mehr.
Was alle nicht dürfen GuK, AP, KPH und APH sind i.v. Injektionen ausführen und i.v. Braunülen legen.
Bei liegenden i.v. Braunülen düfen Pflegefachkräfte sehr wohl Infusionen anhängen. ( KPH und APH dürfen das nicht).
Das obliegt den Ärzten. Diese Aufgabe können Ärzte an geeignte Pflegefachkräfte sogar delegieren, wenn sie sich von der Fähigkeit der Erbringung dieser Leistung überzeugt haben.
Was Einjährige nicht dürfen sind i.m - i.v. Injektionen und Verbände wechseln und oder anlegen. DK-Wechseln.
Laut Verträgen mit den kassen und rechtskonform dürfen einjährig Ausgebildete KHP und AHP sogenannte geringfügige Behandlungspflege erbringen.
Bevor du hier unwissen verbreitest solltest du dich einmal informieren.
Und was mir auch noch missfällt, dass du hier die Berufsgrupen APH und AP als 2. ranig hinstellst.
Grüße von einer Pflegedienstleitung
Nun zur Frage von Livia90:
Du kannst in einer Arztpraxis tätig werden.
Schade dass du diesen Beruf nicht ausführen willst und auch sicher nicht vorhast die 3 jährige Ausbildung zu machen.
Altenpflege ist ein Beruf mit Zukunft.
Als Arzthelferin wird du vermutl. nicht einmal an das Gehalt einer APH herankommen.
Du kannst nach diesem Jahr eine ganz normale Ausbildung machen in irgendeinem anderen Beruf, der dir gefällt, oder einen Beruf in dieser Richtung, in der du jetzt ja schon Vorkenntnisse hast.
Da hast du eigentlich keine Möglichkeiten, da du als Helferin keine Berufsausbildung hast.
Eines ist recht merkwürdig:
Ich lerne auf meine Schule Blutzucker messen, Insulin spritzen, Infussionen setzen
Insulin (und anderes) darf eine Helferin nicht spritzen (nur eine examinierte Altenpflegerin oder Krankenschwester) und Infusionen darf nur ein Arzt legen (das dürfen nicht mal die examinierten Krankenschwestern und die Altenpflegerinnen schon gar nicht).
Sie schließen vielleicht an, aber die Nadel darf i. v. nur der Arzt setzen.
i. v. nur der Arzt setzen.. leider falsch. Siehe dazu meinen Beitrag
Na vllt erstmal die 3 Jährige Ausbildung machen?! Oder du fragst mal bei Nachtbarschaftshilfe oderso
Ich will in diesem Beruf nicht weiterarbeiten dh auch nicht die 3 Jährige machen.-!
Bei meinem Hausarzt setzen die Helferinnen auch Infussionen ? :O