Welche Kriterien muss ein Baum aufweisen, dass er unter Naturschutz kommt?
Hallo, ich hab mal ne Frage, bei uns in der Nähe steht eine Große Eiche, die bestimmt schon über 100 Jahre alt ist und einen durchmesser von über einem Meter hat, wenn nicht sogar mehr. Er steht neben/auf einem Grundstück das verkauft wurde, darf der Neue besitzer den Baum fällen oder nicht? Also steht der Baum unter Naturschutz?
Bitte helft mir, vermutungen sind auch gut. Ich hoff auch ich hab es nicht allzu kompliziert formuliert, weiß aba net wie ichs genau schreiben soll. Vlg
5 Antworten
Ich glaube er darf den Baum nicht ohne Genehmigung fällen, egal ob Naturschutz oder nicht. Zumindest ist das so wenn du ein größeres Grundstück kaufst auf dem z.B. Wald ist. Die Bäume dort dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden. Auch würde ein Naturschutz nur so lange gelten so lange der Baum keine Gefahr darstellt, wenn die Möglichkeit besteht das bei einem Unwetter z.B. ein Ast abbricht oder schlimmeres, dann ist es schnell um den Naturschutz geschehen.
Sowas is Angelegenheit der Gemeinde, geh mal hin und frag nach, ob der Baum geschützt ist bzw. ob er's werden kann
Um einen Baum zu fällen, braucht man immer eine Genehmigung, sogar, wenn er auf dem eigenen Grundstück steht. Habe ich jedenfalls mal gelesen.
frag mal bei deiner gemeinde nach
Normalerweise haben Gemeinden eine Baumschutzverordnung. Niemand darf einfach so ohne Genehmigung einen alten Baum fällen, auch nicht auf dem eigenen Grundstück.
Es muß schon einen triftigen Grund dafür geben, der Baum muß krank oder geschädigt sein.