Welche Funkgeräte für 30 Kilometer Entfernung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da kann ich Dir gnadenlos und ganz legal den "CB-Funk" empfehlen.

Auch hier hängt die Reichweite natürlich von der verwendeten Antenne ab. Aber ganz klar hast Du hier die meisten Chancen.

Ich möchte Dir daher an dieser Stelle das Albrecht AE5890EU Funkgerät empfehlen. Denn mit einer Spitzenleistung von 12 Watt in der Modulationsart SSB wirst Du die von Dir gewünschte Reichweite erzielen können - wenn Du eine Vernünftige Antenne einsetzt.

Das Gerät ist ein Mobilfunkgerät, kann also mit 12 Volt betrieben werden im Auto, solange dieses Saft hat.

Auf das Autodach kommt dann eine möglichst lange Mobilantenne empfehlen, welche mit einem Magnetfuß sehr schnell auf das Autodach aufgesetzt ist - Beispiel: ProComm MBL-4-B CB-Mobilantennenstrahler 3/8 125cm - Bei Neuner Funk kaufen (pmr-funkgeraete.de)

Wichtig ist, dass Du die Antennen auf den CB-Funk-Bereich (Kanal 1 am besten) abstimmst, damit im Falle des Falles Dein Funkgerät kaputt geht.

... und dann ist natürlich noch der Standort wichtig. Denn aus dem tiefen Tal wird man sich schwer tuen (ohne Ahnung von Funk), 30 km Reichweite zu erreichen. Wenn man ein wenig Ahnung hat, kann man entsprechende Antennen bauen, welche auch zuhause die Reichweite noch erhöhen können.

Aber vielleicht solltest Du Dich erst einmal mit dem Thema "CB-Funk" beschäftigen. Eine Menge Infos findest Du unter http://hobbyfunk.de

... und noch viel wichtiger: Beschäftige Dich mit Deinen Geräten, sobald DU sie gekauft hast: Installieren, da wo sie betrieben werden sollen, und dann ausprobieren, was möglich ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit meinem 8. Lebensjahr habe ich Funkgeräte in der Hand!

So, die Frage ist wegen rechtlichen Verstößen ans Forum gemeldet worden!

Die Funkgeräte, die das können, darfst Du nicht benutzen... aber genau diese Geräte sind das, die im Notfall auch offiziell genutzt werden. Solltest Du also gerade in einer Notsituation diese Geräte benutzen, während (zu erwarten) das Kriegsrecht verhängt wird, dann darfst Du Dich am Beispiel der Ukraine (exakt die gleiche Situation) informieren, was beim Erwischen gemacht wird!

inception200 
Fragesteller
 13.09.2022, 05:55

Wen interessiert das?

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Gluglu  13.09.2022, 08:51
@inception200

Naja... Ignoranten muß es halt auch geben! Ich kann Dir nur so viel sagen dass Du genau in diesem Fall sehr schnell gepeilt wirst und diese Sache auch sehr streng geahndet wird. Ob es Dich dann interessiert ist Deine Sache... Du wirst in jedem Fall festgesetzt werden und auch hier eine nicht unerheblich empfindliche Strafe bekommen. Aber machen wir es doch so: Informiere Dich.

Mit solch ignoranten Menschen diskutiert man nicht sondern setzt sie auf die Ignore- Liste!

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verreisterNutzer  21.10.2022, 15:40
@inception200

Ob du Nachfolgendes ignorierst oder nicht ist DEINE Entscheidung:

Legale Funkgeräte für den Notfall und Nicht-Polizist, Nicht-Feuerwehrangehöriger bzw. Angehöriger des Rettungsdienstes (Rettungswagen, THW) sowie Nicht-Lizenzinhaber des Amateurfunkdienstes wären CB-Funk, PMR, Freenet und SRD

ALLES ANDERE (BOS, Amateurfunk, Flugfunk etc..) darf selbst im Notfall NUR von entsprechenden Lizenzinhabern genutzt werden.

Wirst du als Nicht-Lizenzinhaber beim Sendebetrieb selbst im Notfall auf Amateurfunk, BOS-Frequenzen bzw. Flugfunk erwischt (eine sogenannte Kreuzpeilung zur exakten Standortfeststellung durch die Fernmeldebehörde erfolgt in wenigen Sekunden) kommt richtig teuer.

Die u.a. daraus resultierenden Kosten für den Funkmeßeinsatz, Einzug der illegal benutzten Geräte und eine gesalzene Geldbuße sind so sicher wie das Amen in der Kirche.

Nehme das Vorstehende zur Kenntnis oder auch nicht...beklage dich dann aber nicht über die daraus resultierenden Konsequenzen wenn du meinst deinen eigenen Kopf durchsetzen zu müssen.

Sorry daß ich "NUR" mit ein paar Funklizenzen seit rd. 35 Jahren "durch die Gegend laufe" und mit Verlaub SEHR GENAU weiss wovon ich hier schreibe/kommentiere.

Bitte fange keine Diskussion mit mir über evtl. Ausnahmen an. Bezweifelst du inhaltlich meinen Kommentar, dann frage bitte bei der Bundesnetzagentur entsprechend an.

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