Welche Antriebs-Technologie wird sich durchsetzen, Wasserstoff Brennstoffzellen oder Batterien?

4 Antworten

Wo? In welchem Zeitraum? Kommerzielle Nutzung (Luftfahrt, Logistik) oder Privat (PKWs)? Aufgrund des hohen Energieaufwands und Verlustes bei Umwandlung, Transport und Lagerung sehe ich im "Homesektor" da keine Zukunft - zumindest nicht in den nächsten 15-20 Jahre. Viel zu viele Hürden, um im großen Stiehl flächendeckend das zu betreiben - und bekanntlich steuern Angebot und Nachfrage den Preis. Während Akkus immer vielfältiger werden und immer größere Sprünge machen. Richtig interessant wird es wohl, wenn die Natrium-zellen auf den Markt kommen. Sie haben Gewichtstechnisch und Leistungstechnisch gegen Lithium, auf dem Papier, einen Nachteil. Auch die Ladezyklen sind niedriger, aber immer noch gut genug für über 200 000 Km. Schaut man aber genauer, was ein Lithium-Akku für Energie und Aufwand für das Thermomanagment "verbrät", schmilzt der Vorteil sehr schnell dahin: Der ist bei -20 bis +100 Grad voll da. Nix mit vorwärmen fürs Laden. Nix mit Akku heizen, um seine Leistung entnehmen zu können. Nix mit kühlen, wenn er über 35 Grad hinaus geht. Einfach rein laden und wieder entnehmen. Da schmilzt auch der Gewichtsvorteil der Lithium-Akkus. Und es braucht keinerlei des raren Lithium und der Grundträger NA ist Abfall aus den Kalibergwerken - also zu einem Spottpreis - gegenüber Lithium, zu haben und das in rauen Mengen. Denkbar ist auch eine Kombination mit Lithium-Akkus, so daß man praktisch einen kleinen Lithium-booster hat und das Groh über den NA-Akku abdeckt. Sie sind miteinander kombinierbar.

Hallo,

für den kleinen Privatpopel wird es in Richtung Pedelec bis Kleinkraftrad, oder E-Scoot + ÖPNV-Kombi laufen.

Für mehr wird der kleine Lohn für harte Arbeit nie anerkannt reichen dürfen unter den Großkopferten mit den fetten Gehältern.

In Deutschland wünsche ich mir aber dennoch eine vernünftige Grün-Rote Sozialpolitik aiüuch mal dahingehend, die Zugangslasten zum Arbeitsplatz, genau wie die angemessene Beherbergungspflichten zumindest den Multis wieder selbst aufzuerlegen, wenn DIE Mitarbeiter ohne vernünftige Bahn- und ÖPNV-Anbindung halten wollen.

Unnütze SUV & Fettschiffe + 1000% in Steuern abseits eibes kleinen Family-Van mit iwo 150 PS an nicht mehr als zwei Litern Motorhub.

Einzelfahrer + 4000% von fetten Pseudo-Fettschiffen ohne Nachweis echten Familienbedarfes, wenn sie keinen wirklichen Nutzen von Transportern gewisser Bemessungen dazu nachweisen können.

Ein 4-Sitzer Golf muss dazu wieder ähnlich wie ein Golf 1/2 werden mit 1,2 bis 1,4 Liter Motor, und ein VW-Transporter mehr oder weniger auch wieder wie der alte "Bulli" mit modernem Kleinmotor.

Familyship-Fahren darf nur Nutzen, aber keinen Spaßfaktor (wieder) haben. Mindestens 90% aller heutigen "Privatmenschen" kämen selbst mit Family mit Kleinwagen wie einem Trabant an aktueller 1000 ccm Motortechnik hin.

Autofahren muss ein ggf. notwendiges Ergänzungsübel, statt wie heute ein "Fun-Factor" werden.

Dafür dürft Ihr komischen Klimaspinner mit Euren Aktionen aber niemals aktiv und unkoordiniert in den derzeit lfd. Straßenverkehr "wild" eingreifen. Sonst wäre Entziehung & / oder Sperre + MPU abaolut legitim für Euch als Minimum anzusehen.

"Wilde Proteste" müssen nun mal ihre Folgen haben, und zivilrechtliche Möglichkeiten von Schadenersatzforderungen sollt Ihr "Wildkleber" dabei auch abseits rechtmäßig streikender Personen im Gewerkschaftswesen stets zu fürchten haben.

A ist nun mal nicht B, und streng genommen erfüllt Ihr Klimakleber jeweils den Tatbestand § 315 StGB in der Grundlage seiner Möglichkeiten unangemeldeter, und damit nicht genehmigbarer Offizialproteste.

Ihr solltet es daher nicht übertreiben, denn die gewissen Notwände zur Individualmobilität wird das deutsche Wirtschaftswesen hier und dort SO schnell nicht los.

§ 315 ist allerdings dazu recht eindeutig in seinen Vatriablen zu mutwilligen Hindernissen und Gefährdungsmomenten auch gegenüber 2. & dritten. ( Daher MEIN Vorschlag dazu bzgl. Versagung des Rechtes auf FE-Basisprivileg in der Unschuldsvermutung bei Beteikigung )

LG

Wo, im PKW-Bereich?

Schauen wir mal:

Zugelassene Wasserstofffahrzeuge in den ersten beiden Monaten 2023: 27

Veränderung gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum: -59%

Zugelassene batterieelektrische in den ersten beiden Monaten 2023: 50.611

Veränderung gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum: +2,9%

Im Januar und Februar 2022 kam auf jedes neu zugelassene Wasserstofffahrzeug insgesamt 745 BEVs.

2023 änderte sich das Verhältnis auf ein Wasserstofffahrzeug zu 1874 BEVs.

Das Rennen ist gelaufen.

Das kann man zum heutigen Zeitpunkt noch nicht vorhersehen!