Weiterzahlen Jobcenter trotz Therapie?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Weder im Krankenhaus noch in einer stationären Einrichtung darf man die Leistungen kürzen oder sogar einstellen, dass zumindest in den nächsten 6 Monaten eines solchen Aufenthalts nicht.

Würde man dann länger als 6 Monate da verbringen müssen, dann müsste die Zuständigkeit geklärt werden, denn dann könnte nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig werden.

isomatte  03.06.2021, 07:01

Danke Dir für deinen Stern !

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Der Regelsatz darf während eines stationären KH-Aufenthaltes nicht gekürzt werden.

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-zurueckerstattung-der-krankenhaus-kuerzung

27.06.2015 von gegen-hartz.de

Im vergangenen Jahr urteilte das Bundessozialgericht in Kassel, dass auch bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus, Arbeitslosengeld II (ALG II) Auszahlungen nicht gekürzt werden dürfen.

TeamStoffcouch  15.06.2020, 18:23

Gute Antwort damit ist ja alles gesagt

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