Weiterzahlen Jobcenter trotz Therapie?
Servus Leute,
ich trete im Oktober eine 6 Monatige Therapie an: Zahlt das Jobcenter bzw. Arbeitsamt da den vollen Satz weiter oder wird der gekürzt?
Und wenn, dürfen sie das überhaupt kürzen? Sie können mir ja nicht nachweisen für was ich das Geld benötige. Ausflüge und Klamotten muss ich da da trotzdem selber tragen 😄
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Weder im Krankenhaus noch in einer stationären Einrichtung darf man die Leistungen kürzen oder sogar einstellen, dass zumindest in den nächsten 6 Monaten eines solchen Aufenthalts nicht.
Würde man dann länger als 6 Monate da verbringen müssen, dann müsste die Zuständigkeit geklärt werden, denn dann könnte nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig werden.
Der Regelsatz darf während eines stationären KH-Aufenthaltes nicht gekürzt werden.
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-zurueckerstattung-der-krankenhaus-kuerzung
Im vergangenen Jahr urteilte das Bundessozialgericht in Kassel, dass auch bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus, Arbeitslosengeld II (ALG II) Auszahlungen nicht gekürzt werden dürfen.