Wegen Aztekenofen Besuch vom Kaminkehrermeister

11 Antworten

Nein, das darf nicht mal die Polizei. Wenns dich so sehr stört kannst du ja seinen Vorgesetzten informieren, ihn zur Rede stellen oder - etwas überzogen - Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch/unbefugtem Betreten deines Privatbesitzes o.ä. stellen.

Seehausen  07.05.2011, 09:56

Doch, der BSM hat bei begründetem Anfangsverdacht von Belästigungen oder gar Gefährdungen polizeiliche Rechte.

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Die Art und Weise wie der schon ankam hat mir schon super gestunken. Offenbar habe ich wegen dem Fernseher unsere Ding-Dong-Glocke nicht gehört und so kam er gleich über die Terrasse zum Wohnzimmerfenster und hat dort laut an das eine Rollo (welches wegen dem Fernseher und der tief stehenden Sonne etwas herunten war) ran gewammst. Bin total erschrocken und hab mich gleich sehr geärgert,  welcher xxxx sich das einfach erlaubt.

Als ich zur Tür bin, hat der mich gleich belegt und ich kam die ersten 2 Minuten gar nicht mit, was der eigentlich von mir will.

Ich denke, es gibt da Vorschriften - Emissionsschutzgesetzt - über evtl. giftige Abgase? Evtl. hat der Verkäufer des Ofens die Verpflichtung, jeden Verkauf zu melden?

Der Aztekenofen ist aus Gußeisen und steht in einer äußeren Ecke auf meiner überdachten Terrasse. Damit sich der Rauch nicht fängt, habe ich oben ein Ofenrohr aufgesetzt und damit mittels Bogen elegant nach außen abgeleitet.

Normalerweise steht er zur Zierde da, wurde aber in den vergangenen 2 Jahren 2 x zum Wintergrillen etwas angeheizt. Der Ofen wurde aber nie so heiß, dass man ihn nicht mehr anfassen hätte können und das Ofenrohr war dann nur mehr handwarm. Also garantiert nicht gefährlicher als ein Holzkohlegrill.

Wenn der Azteken-Ofen (wie ein Grill) im Freien steht, geht dies den Schornsteinfeger überhaupt nichts an. Der SF ist ja auch nicht für KFZ-Abgase zuständig. Nach KÜO ist der SF NUR für Feuerstätten IN GEBÄUDEN zuständig. (siehe unten)

Man sollte sich AUF JEDEN FALL über das "unhöfliche" Auftreten bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beschweren.

Ansonsten empfehel ich folgene Info:

Publikation Nr. 582 "Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens" des Bundesministeriums für Wirtschaft als Download (PDF) oder zum Bestellen in Papierform. Gesetzestext und Begründungen.
    
www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikationen,did=315996.html

Reisefreak 
Fragesteller
 07.05.2011, 09:53

Danke für den Tipp!

Ich hab mir gleich die Broschüre angefordert - ist völlig kostenlos. Und übers Internet die zuständige Stelle bei der Stadtverwaltung rausgesucht, wo ich mich beschweren kann.

Habe letztens mit einem Stadtrat darüber gesprochen, der hat wörtlich zu mir gesagt, er hätte dem Kaminkehrer gesagt "er solle sich sofort schleichen"...

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Reisefreak 
Fragesteller
 07.05.2011, 10:07
@Reisefreak

Und noch mal für alle die nicht lesen können oder nicht aufgepasst haben:

Es geht hier nicht um Rauchbelästigung oder gar Abfallverbrennung und was weiß ich, was einige hier rumfabulieren.

Es geht um einen stinknormalen mobilen Terrassenofen, der 1 x im Jahr geringfügig angemacht wird.

Niemand hat sich beschwert oder sonst was, weil der Ofen zum Zeitpunkt, als der Kaminkehrermeister unangemeldet und ungebeten auftauchte seit letzten Januar nicht benutzt wurde und momentan nur als Deko seinen Zweck erfüllte.

Da einen Tag zuvor der Kaminkehrergeselle zum Putzen und Messen der Ölzentralheizung im hause war, hat er offenbar "ganz nebenbei" den Aztekenofen auf der Terrasse stehen sehen und gedacht, da ließe sich doch sicher für den Chef noch was extra verdienen... Stasi lässt grüßen...

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