Hallo liebe Community,
ich bräuchte bitte mal eure Hilfe. Es geht um das Thema Schornsteinfeger und Anfahrtskosten
Zum Sachverhalt:
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus zusammen mit 9 anderen Mietparteien. Im Januar 2013 hat unser Bezirksschornsteinfeger sein Kommen per Aushang an der Haustür angekündigt (ca. 14 Tage vor dem Termin)
Ich hab um es kurz zu sagen, den Termin verpasst und war nicht zu Hause.
Er hat mir einen Zettel an meine Wohnungstür gehängt, mit der Bitte um Rückruf zur Terminvereinbarung. Ich hab den zur Seite gelegt, weil ich mit ganz anderen Problemen zu kämpfen hatte und wollte mich später darum kümmern.....habs dann aber schlichtweg vergessen und nicht mehr dran gedacht.
Jetzt verging einige Zeit und vorgestern kam der Schornsteinfeger unangekündigt vorbei und hat seine Messung an der Gastherme durchgeführt.
Er sagte mir dann, dass er in der Zwischenzeit 3 mal vor meiner Tür stand, sich angeblich jedes mal vorher angekündigt hat und ich deswegen auch dafür 3 x die Anfahrtskosten zahlen müsste und natürlich nochmal für vorgestern und den eigentlichen Haupttermin also ingesamt 5 x a 20€ (wobei das nochmal eine ganz andere Frage ist ob 20€ für ne Strecke von 10km wirklich angemessen ist)
Ich hab ihm gesagt, dass ich ihm die gerne bezahlen werde, aber auch nur, wenn er das beweisen kann, dass er wirklich 3 x mal angekündigt da war (dass kann ja sonst jeder behaupten....). Fakt ist: schriftlich hat er sich NICHT angekündigt...per Festnetz telefon auch nicht, da ich auch gar keinen Anrufbeantworter habe. Er behauptet, dass er sich per Mailboxnachrichten auf meinem Handy angekündigt hätte.
Vom Vermieter habe ich erfahren, dass der Schornsteinfeger sich meine Handynr. hat geben lassen....allerdings ist die seit über 1 Jahr nicht mehr aktuell. Also selbst wenn er da angerufen hat, auf der alten Handynr. hätte ich das gar nicht abhören oder sehen können.
Der Schornsteinfeger pocht jetzt aber darauf, dass er sich angekündigt hat über die Mailbox meiner alten Handynr. und verlangt Zahlung sämtlicher Anfahrtskosten.
Ich bin allerdings der Meinung, dass er sich nicht auf die Ankündigung bei der alten Nummer berufen kann, da ich denke, NICHT dazu verpflichtet zu sein, meinem Vermieter immer die aktuellste Handynr. zu geben, zumal der Vermieter mich ja auch schriftlich oder auf meiner Festnetznr. erreichen kann (was der Schornsteinfeger AUCH hätte machen können)
Aus diesem Grund, sehe ich es so, dass der Schornsteinfeger keinerlei Beweis dafür hat, dass er wirklich 3 x in der Zwischenzeit da war und vor verschlossener Tür stand. Ich bin deswegen nur Bereit im die Anfahrtskosten des Haupttermins und von vorgestern, wo er wirklich da war zu erstatten.
Sehe ich das richtig oder ist ER im Recht?
Vielen Dank schon im Voraus!