Wechselmodell trotz schlechter Verhältnisse mit der ex frau möglich per Gericht?

1 Antwort

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Beantragt ein Elternteil Umgang in Form eines paritätischen Wechselmodells und ist dies im Vergleich zu anderen Betreuungsmodellen am besten für das Kindeswohl, so kann das Familiengericht das Wechselmodell anordnen – auch gegen den Willen des anderen Elternteils. Das hat der für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Beschluss vom 1. Februar 2017 entschieden.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wechselmodell-per-gericht-durchsetzbar_102212.html

Man muss bedenken, dass ein Wechselmodell nur klappt, wenn beide Elternteile eine gute Kommunikation untereinander pflegen und in der Lage sind, sich im Hinblick auf das Sorge- und Umgangsrecht abzustimmen. Es muss also ein gewisses Mindestmaß an Übereinstimmung vorliegen. Besteht dagegen zwischen den Eltern eine konfliktreiche Beziehung, so wirkt sich dies meist negativ auf die gemeinsamen Kinder aus. In solchen Fällen dient ein Wechselmodell oft nicht dem Wohl des Kindes. Vielmehr sind dann klare Strukturen im Sinne eines festen Lebensmittelpunktes bei einem Elternteil dem Kindeswohl förderlicher. Die Anordnung eines Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils scheidet daher nach überwiegender Rechtsprechung aus (KG FamRB 2015,413; OLG Saarbrücken FamRZ 2015,62; OLG Karlsruhe FamRB 2015,414). Andere Gerichte halten eine solche Anordnung für möglich, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht (OLG Hamburg NZFam 2016,285).

https://www.scheidung-online.de/scheidungskinder/umgangsrecht/wechselmodell/

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme
malke2021 
Fragesteller
 25.09.2021, 12:24

Ich rede immer ganz normal aber sie provoziert immer es muss doch trotzdem möglich sein wechselmodell anzuordnen beim Familiengericht

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