Was würdet ihr tun, wenn eure minderjährige zu einem fremden Mann abgehauen ist, weil sie notgeil ist und kein bock mehr auf euch hat?
Sie haben sich übers Internet kenne gelernt, der typ ist wesentlich älter als sie, will nicht mehr zu euch zurückkommen und verschweigt euch ihren genauen aufenthaltsort...
Ist das eine Frage an Eltern?
ja
7 Antworten
Polizei, falls der Typ dir nicht sagt wo er wohnt wäre das sogar entziehung minderjähriger. Und dann solltet ihr dringend eine Familientherapie in Anspruch nehmen.
Da aber die Komponente von Sex und er sei viel älter einzuspielen scheint stände ihre geistige Reife und der Eventuellen Manipulation und Ausnutzung in Frage. Das ist aber absolut variabel, auch bei den fraglichen Umständen Zuhause,da gebe ich dir Recht.
auch das wäre nur sehr schwer nachweisbar wenn das kind ü14 ist und keine kognitive Beeinträchtigung bereits diagnostiziert ist.
Durch Lehrer bekannte ect, psychologische Gutachten... Je nach dem ob man es drauf anlegt
weder lehrer noch bekannte sind vor gericht anerkannte gutachter, maximal können sie als leumundszeugen fungieren.
Polizei einschalten und vermisst melden.
Wer seine Tochter als " notgeil" bezeichnet ,muss sich nicht wundern wenn das Kind abhaut.
- Mir Gedanken machen, wieviel ich die letzten Jahre falsch gemacht habe.
- Eltern in Deutschland haben grundsätzlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre minderjährigen Kinder. Es ist ein Teil des Sorgerechts, das die elterliche Verantwortung für die Person und das Vermögen des Kindes umfasst.
Was du tun kannst, um diese Recht durchzusetzen, kann ich dir nicht sagen. Notfalls musst du einen Anwalt zu rate ziehen und/ oder das Jugendamt mit an Board holen.
Minderjährig -> erkundigen, welche Rechten und Pflichten ich als Eltern habe. Habe ich bspw. das Recht, sie da rauszuholen, sie per Polizei suchen zu lassen?
Ansonsten: Gesprächsangebote machen, wo man über alles redet, signalisieren, dass man möchte, dass sie zurückkommt usw (ohne Vorwürfe).
entziehung minderjähriger wäre es nicht zwangsläufig - kommt bissel aufs Alter der Tochter an. Ab spätestens 14 darf sie durchaus vor dem Familiengericht beantragen wo anders als bei ihren Eltern zu wohnen. da müssen dann halt auch entsprechende Gründe vorgebracht werden und bestimmte richtlinien eingehalten werden.