Was würde passieren?
Was würde passieren wenn ein Kontaktverbot besteht, und der jenige sich trotzdem nähert, schreibt und an der Schule auftaucht ?
Kontaktverbot von wem veranlaßt?
Jugendamt
2 Antworten
Im Allgemeinen könnten Verstöße gegen Kontaktverbote zu rechtlichen Konsequenzen führen. Dies könnte Geldstrafen, gerichtliche Anordnungen oder sogar rechtliche Schritte gegen die Person beinhalten, die das Kontaktverbot missachtet.
In Bezug auf schulische Angelegenheiten könnte die Schule ebenfalls Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Kontaktverbot respektiert wird. Dies könnte administrative Sanktionen, Disziplinarmaßnahmen oder den Ausschluss des betreffenden Individuums aus schulischen Einrichtungen umfassen. Es ist wichtig, solche Angelegenheiten ernst zu nehmen und gegebenenfalls die rechtlichen oder schulischen Behörden einzuschalten, um Unterstützung zu erhalten.
Hängt davon ab wer das Verbot verhängt hat und warum.
Denkbar wäre das zB die Staatsanwaltschaft informiert wird, wenn die nicht sowieso der Urheber des Verbots war.
Die mit dem Kontaktverbot belegte Person ist auch minderjährig oder minderjährigen gleichgestellt?
Die mit Kontaktverbot belegte Person wird darüber hinaus vom Jugendamt betreut?
Die mit dem Kontaktverbot belegte Person ist erwachsen und zählt zum familiären Umfeld der Person zu der sich die Person mit Kontaktverbot nicht nähern darf?
Wenn nichts davon (auch vergleichbares) nicht zutrifft warum wurde die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet?
Einer erwachsenen Person kann das Jugendamt in solchen Fällen wenig Vorschriften machen.
Die Person ist erwachsen und möchte etwas von der Jugendlichen, zum Schutz der Jugendlichen wurde das kontaktverbot verhängt
* und die Person darf sich nicht nähern und sie kontaktieren zualledem ist die Person der Partenonkel von einem ihrer Geschwister und könnte ihr Opa sein
Ich schließe mich der Meinung anderer hier an.
Da ist ein Kontaktverbot durch die Staatsanwaltschaft bzw Gerichte fällig und das wird dann auch eine konkrete Strafandrohung enthalten.
Das Jugendamt hat das verhängt wegen wiederholter sexueller belästigung einer minderjährigen