Was tun wenn Kunde sein Gerät nicht mehr abholt?

5 Antworten

gibt es keine Anschrift des Auftraggebers? Wenn ja, dann Frist setzten und Verkauf des Gerätes androhen zwecks Kostendeckung...

varioplex

Der Kunde wird sich wohl für ein neues Handy entschieden haben.

Die Rechtslage kenne ich nicht genau, aber normalerweise musst du es erstmal bei dir behalten wenn du vertraglich keine Abholfrist festgelegt hast.

Du solltest dann für die Zukunft überlegen eine vertragliche Abholfrist einzuführen.

So einen Fall solltest Du eigentlich in Deinen Geschäftsbedingungen angesprochen haben. Du wirst doch bestimmt die Personalien des Kunden haben - schreibe ihn an und fordere ihn auf, das Handy gegen Zahlung der Rechnung bis zum.... (Konkretes Datum!) abzuholen. Und für künftige Fälle solltest Du unbedingt in Deine Geschäftsbedingungen aufnehmen, dass der reparierte Gegenstand bei Nichtabholung innerhalb einer festgesetzten Frist in Dein Eigentum übergeht. Du darfst das Handy aber nicht einfach verkaufen und dadurch einen Gewinn erzielen. Wenn Du es verkaufst, musst Du Deine Kosten gegenrechnen (Reparatur, Portokosten, Lagerkosten usw.) und den Restbetrag dann dem Eigentümer aushändigen. Ich würde mich aber auf jeden Fall rechtlich absichern.

Du musst doch Namen haben und Anschrift? Wenn ja , wo ist das Problem? Wenn nicht, dann hast du was falsch gemacht!

Laut  Gesetz  muss eine Reparierte Ware vom Auftraggeber abgeholt werden. Wenn dies nicht nach Zeit X geschieht geht  das Reparierte Gerät in den Besitzs des Ladenbesitzers über.