Was tun?

2 Antworten

Ich sehe da keine Beleidigung. So eine negative Meinung von dir und deinen Leistungen zu haben, ist völlig legitim. Lerne schleunigst, souverän mit Kritik umzugehen.


giftrotz  02.07.2025, 05:10

"ihr podcast ist ein niemand" soll keine beleidigung sein? dass ist keine kritik, dass ist degradierend.

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 20:10

Das ist nicht sachlich. Mit konstruktiver Kritik kann ich umgehen und bin auch dankbar. Hier werden allerdings auch persönliche Daten ohne meine Erlaubnis preisgegeben

Mungukun  01.07.2025, 20:14
@Inkognito-Beitragsersteller
Hier werden allerdings auch persönliche Daten ohne meine Erlaubnis preisgegeben

Das ist nicht verboten in Deutschland für eine Privatperson.

Anders sieht die Lage aus, wenn die Weitergabe durch ein Unternehmen erfolgt, welches Kundendaten weiter gibt.

Shelborne  01.07.2025, 20:15
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja, sonderlich konstruktiv ist er nicht. Allerdings hast du keinen Anspruch auf konstruktive Kritik und vielleicht trifft sie trotzdem zu. Ich kenne deine Videos und sonstigen Inhalte nicht.

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 20:17
@Mungukun

Ich habe diesen Kommentar ChatGpt geschickt:

Gesetzesverstöße (Deutschland)

1. 

§ 185 StGB – Beleidigung

Strafbar sind ehrverletzende Aussagen oder persönliche Herabsetzungen.

🔹 Beispiel:

„Ihr Podcast ist ein Niemand“

„Ihre Videos sind schlichtweg peinlich“

→ Persönlich abwertend, verletzend, nicht sachlich.

2. 

§ 186 StGB – Üble Nachrede

Wenn jemand abwertende Behauptungen über dich verbreitet, die deinen Ruf schädigen können – auch wenn sie nicht nachweislich falsch sind.

🔹 Beispiel:

Spöttische Aussagen über deinen Podcast oder deine Kompetenz.

3. 

§ 823 BGB – Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Schutz vor Bloßstellung, Rufschädigung und unerlaubter Namensnennung.

🔹 Beispiel:

Die Nennung deines Nachnamens in einem beleidigenden Zusammenhang verletzt dein Persönlichkeitsrecht.

4. 

Art. 1 & 2 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Grundrecht auf Achtung deiner Ehre und Kontrolle über persönliche Informationen.

🔹 Beispiel:

Dein Nachname wird öffentlich gemacht, ohne Zustimmung – in abwertendem Ton.

5. 

§ 42 BDSG / Art. 6 DSGVO – Datenschutzverletzung

Veröffentlichung personenbezogener Daten (z. B. Name), ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung.

🔹 Beispiel:

Dein vollständiger Nachname wird ohne deine Erlaubnis öffentlich gepostet.

📜 

Spotify Community-Richtlinien – Verstöße

Quelle: spotify.com/legal/community-guidelines

1. 

Hassrede und Belästigung

„Angriffe oder Erniedrigung von Personen auf der Grundlage persönlicher Merkmale oder Inhalte“ sind verboten.

🔹 Beispiel:

Spott über deinen Podcast und dich als Person ist gezielte Herabwürdigung.

2. 

Toxisches Verhalten

Beleidigende, provokative, spöttische Beiträge sind nicht erlaubt.

🔹 Beispiel:

„peinlich“, „Niemand“ – das ist toxisch, nicht konstruktiv.

3. 

Verletzung der Privatsphäre

„Keine Veröffentlichung personenbezogener Informationen anderer ohne Erlaubnis.“

🔹 Beispiel:

Die Nennung deines Nachnamens verletzt diese Regel direkt.

4. 

Respekt und Sicherheit

„Die Community soll sicher, respektvoll und inklusiv sein.“

🔹 Beispiel:

Der Kommentar zielt nicht auf Diskussion, sondern auf Herabsetzung.

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 20:18
@DieFrage343

Ich habe diesen Kommentar ChatGpt geschickt:

Gesetzesverstöße (Deutschland)

1. 

§ 185 StGB – Beleidigung

Strafbar sind ehrverletzende Aussagen oder persönliche Herabsetzungen.

🔹 Beispiel:

„Ihr Podcast ist ein Niemand“

„Ihre Videos sind schlichtweg peinlich“

→ Persönlich abwertend, verletzend, nicht sachlich.

2. 

§ 186 StGB – Üble Nachrede

Wenn jemand abwertende Behauptungen über dich verbreitet, die deinen Ruf schädigen können – auch wenn sie nicht nachweislich falsch sind.

🔹 Beispiel:

Spöttische Aussagen über deinen Podcast oder deine Kompetenz.

3. 

§ 823 BGB – Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Schutz vor Bloßstellung, Rufschädigung und unerlaubter Namensnennung.

🔹 Beispiel:

Die Nennung deines Nachnamens in einem beleidigenden Zusammenhang verletzt dein Persönlichkeitsrecht.

4. 

Art. 1 & 2 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Grundrecht auf Achtung deiner Ehre und Kontrolle über persönliche Informationen.

🔹 Beispiel:

Dein Nachname wird öffentlich gemacht, ohne Zustimmung – in abwertendem Ton.

5. 

§ 42 BDSG / Art. 6 DSGVO – Datenschutzverletzung

Veröffentlichung personenbezogener Daten (z. B. Name), ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung.

🔹 Beispiel:

Dein vollständiger Nachname wird ohne deine Erlaubnis öffentlich gepostet.

📜 

Spotify Community-Richtlinien – Verstöße

Quelle: spotify.com/legal/community-guidelines

1. 

Hassrede und Belästigung

„Angriffe oder Erniedrigung von Personen auf der Grundlage persönlicher Merkmale oder Inhalte“ sind verboten.

🔹 Beispiel:

Spott über deinen Podcast und dich als Person ist gezielte Herabwürdigung.

2. 

Toxisches Verhalten

Beleidigende, provokative, spöttische Beiträge sind nicht erlaubt.

🔹 Beispiel:

„peinlich“, „Niemand“ – das ist toxisch, nicht konstruktiv.

3. 

Verletzung der Privatsphäre

„Keine Veröffentlichung personenbezogener Informationen anderer ohne Erlaubnis.“

🔹 Beispiel:

Die Nennung deines Nachnamens verletzt diese Regel direkt.

4. 

Respekt und Sicherheit

„Die Community soll sicher, respektvoll und inklusiv sein.“

🔹 Beispiel:

Der Kommentar zielt nicht auf Diskussion, sondern auf Herabsetzung.

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 20:30
@Jurist354

Bevor du mit Sprüchen wie „ChatGPT würde das Staatsexamen nicht bestehen“ um dich wirfst, solltest du vielleicht selbst mal prüfen, was überhaupt gesagt wurde. Ich habe alle genannten Paragraphen selbst nochmal nachgelesen und gegengecheckt – sie sind korrekt zitiert und auf die Situation anwendbar.

Wenn du inhaltlich etwas beizutragen hast, dann tu das. Aber bloß einen schlauen Spruch hinwerfen, ohne auch nur einen einzigen rechtlichen Punkt zu widerlegen, ist nichts weiter als leeres Gepöbel.

Die Rechtslage ist klar: Beleidigende Äußerungen in Verbindung mit der Veröffentlichung persönlicher Daten (z. B. Nachname ohne Einwilligung) können sehr wohl gegen § 185 StGB, § 823 BGB oder sogar Datenschutzrecht verstoßen – und auch gegen die Spotify-Richtlinien.

Also: Wenn du ein echtes Gegenargument hast, bring es. Ansonsten ist dein Kommentar genau das, was du zu kritisieren meinst – inhaltslos.

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 20:31
@Shelborne

Es geht nicht darum, dass „jemand nicht lieb und nett“ ist – sondern um gezielte Herabwürdigung in der Öffentlichkeit unter Nennung persönlicher Daten. Das hat nichts mit „beleidigt fühlen“ zu tun, sondern mit objektivem Rechtsverstoß und Verstoß gegen Plattformrichtlinien.

Wenn du meinst, man müsse sich alles gefallen lassen, solange es „nicht nett“ gemeint ist, hast du das Konzept von Respekt, Persönlichkeitsrechten und digitalen Hausregeln offenbar nicht verstanden.

Freiheit bedeutet nicht, dass man andere bedenkenlos runtermachen darf – sondern, dass jeder das Recht auf Schutz vor genau so einem Verhalten hat.

Mungukun  01.07.2025, 20:32
@Jurist354
Ich habe diesen Kommentar ChatGpt geschickt:

Und wieder einmal hast du den Beweis angetreten, dass ChatGPT in Rechtsfragen nicht zu gebrauchen ist.

Gesetzesverstöße (Deutschland)
1. 
§ 185 StGB – Beleidigung
Strafbar sind ehrverletzende Aussagen oder persönliche Herabsetzungen.
🔹 Beispiel:
„Ihr Podcast ist ein Niemand“
„Ihre Videos sind schlichtweg peinlich“
→ Persönlich abwertend, verletzend, nicht sachlich.

Beide Aussagen sind keine Beleidigungen, sondern Meinungsäußerungen. Dein Podcast wird keine große Reichweite haben. Daher kann er durchaus als "Niemand" bezeichnet werden. Auch der Begriff "peinlich" ist eine subjektive Meinungsäußerung, welcher von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Davon abgesehen kann man weder Videos noch Podcasts beleidigen, da das keine Personen(gruppen) sind und somit keine Rechtssubjekte mit "Ehre".

2. 
§ 186 StGB – Üble Nachrede
Wenn jemand abwertende Behauptungen über dich verbreitet, die deinen Ruf schädigen können – auch wenn sie nicht nachweislich falsch sind.
🔹 Beispiel:
Spöttische Aussagen über deinen Podcast oder deine Kompetenz.

Die Aussagen sind aber "erweislich wahr" somit ist das Tatbestandsmerkmal "nicht erweislich wahr" (welches ChatGPT unkorrekt als "nicht erweislich falsch" bezeichnet und somit den Sinn der Rechtsnorm verdreht). Der Bekanntheitsgrad deines Podcasts dürfte so gering sein, dass er als unbedeutend und somit als "Niemand" bezeichnet werden darf.

3. 
§ 823 BGB – Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Schutz vor Bloßstellung, Rufschädigung und unerlaubter Namensnennung.
🔹 Beispiel:
Die Nennung deines Nachnamens in einem beleidigenden Zusammenhang verletzt dein Persönlichkeitsrecht.

Das BGB ist Zivilrecht. Damit hat die Polizei gar nichts zu tun. Kennst du den Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht?

4. 
Art. 1 & 2 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Grundrecht auf Achtung deiner Ehre und Kontrolle über persönliche Informationen.
🔹 Beispiel:
Dein Nachname wird öffentlich gemacht, ohne Zustimmung – in abwertendem Ton.

Das Grundgesetz sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und seinen Institutionen. Wenn dich jemand schlägt kannst du ihm auch nicht vor das Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf Art. 2 GG ziehen.

Da ein Kommentator kein Teil des Staates oder der Staat selbst ist, greift das GG in dem Fall gar nicht.

5. 
§ 42 BDSG / Art. 6 DSGVO – Datenschutzverletzung
Veröffentlichung personenbezogener Daten (z. B. Name), ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung.
🔹 Beispiel:
Dein vollständiger Nachname wird ohne deine Erlaubnis öffentlich gepostet.

Vielleicht solltest du erstmal in Art. 2 der DSGVO (den Anwendungsbereich) schauen.

Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Somit ist die DSGVO hier überhaupt nicht einschlägig für einen Kommentar zu einem Podcast. Ein Kommentar ist keine Verarbeitung personenbezogener Daten, sondern eine Äußerung.

Spotify Community-Richtlinien – Verstöße
Quelle: spotify.com/legal/community-guidelines

Damit beschäftigt sich die Polizei schonmal gar nicht, denn Spotify-Richtlinien sind kein Gesetz.

Shelborne  01.07.2025, 21:04
@Inkognito-Beitragsersteller

Kinder dissen sich im Internet, kommen damit nicht klar und wollen Gerichte beschäftigen ... was für ein Kindergarten!

Wenn du meinst, man müsse sich alles gefallen lassen

Nein, meine ich nicht. Lasse dir nicht einfallen, mir etwas zu unterstellen, Freundchen.

Was verstehst du von Freiheit? Soviel wie von ChatGPT?

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 22:02
@Mungukun

Danke für deine Antwort – auch wenn sie vor allem eines zeigt: Dass du mir Aussagen unterstellst, die ich so nie gemacht habe. Also Klarstellung:

Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass Spotify-Community-Richtlinien mit Gesetzen gleichzusetzen sind oder dass sich die Polizei dafür interessiert. Ich habe deutlich zwischen rechtlichen Aspekten (z. B. StGB, BGB, DSGVO) und den hausinternen Regeln der Plattform Spotify unterschieden – genau so, wie es in jeder rechtlich-technischen Diskussion üblich ist. Dass du diese Differenzierung bewusst ignorierst, spricht eher gegen deine Argumentation als gegen meine.

Zu deinen weiteren Punkten:

  1. Beleidigung (§ 185 StGB): Dass Meinungsfreiheit nicht schrankenlos gilt, ist rechtlich unstrittig. Persönliche Herabsetzungen wie „peinlich“ oder „Ihr Podcast ist ein Niemand“ können – je nach Kontext – sehr wohl die Grenze zur strafbaren Beleidigung überschreiten. Es zählt nicht nur, was gesagt wird, sondern auch wie, wo und in welchem Ton. Du argumentierst extrem formalistisch – aber das Strafrecht bewertet Gesamtzusammenhänge, keine isolierten Wörter.
  2. Üble Nachrede (§ 186 StGB): Es reicht nicht, dass eine Aussage möglicherweise zutrifft. Entscheidend ist, ob sie rufschädigend ist und nicht beweisbar wahr. Dass mein Podcast „niemand“ sei, ist keine nachweisbare Tatsache, sondern eine abwertende Wertung. Und genau das kann unter Umständen in den Bereich der üblen Nachrede fallen – auch wenn du das anders sehen willst.
  3. Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB): Du versuchst, das kleinzureden mit dem Hinweis auf „Zivilrecht“. Natürlich ist das kein Fall für die Polizei – aber genau darum erwähne ich es: Weil ich sehr wohl weiß, dass es ein eigener Rechtsweg ist. Und wenn jemand private Daten veröffentlicht, ohne meine Zustimmung, kann das zivilrechtlich relevant sein – auch das weiß jeder, der sich ernsthaft mit Medienrecht beschäftigt.
  4. Grundgesetz (Art. 1 & 2 GG): Dass das GG primär Schutzrechte gegenüber dem Staat formuliert, ist richtig – aber es hat eine Ausstrahlungswirkung auf das gesamte Privatrecht. Wenn du das nicht berücksichtigst, blendest du die tatsächliche Bedeutung des Persönlichkeitsrechts im Zivilrecht komplett aus.
  5. DSGVO: Du zitierst Art. 2 DSGVO, aber verkennst dabei, dass auch nicht-automatisierte Datenverarbeitung unter bestimmten Umständen erfasst ist – vor allem bei wiederholter, öffentlicher Verbreitung. Die Namensnennung in einem abwertenden, beleidigenden Kommentar ist kein harmloser Einzelfall, sondern kann in einem konkreten Kontext sehr wohl als Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gewertet werden. Auch das ist juristisch längst Gegenstand von Fachliteratur und Rechtsprechung.

Und zum Schluss:

Ich habe meinen Nachnamen nie öffentlich gemacht. Die bewusste Veröffentlichung durch Dritte – ohne meine Einwilligung, in einem negativ gefärbten Kontext – ist weder rechtlich noch moralisch vertretbar. Dass du das relativierst oder abtust, sagt mehr über deinen Umgang mit Privatsphäre als über meine Position.

Wenn man schon mit Paragrafen und juristischen Begriffen um sich wirft, sollte man auch bereit sein, komplexe Zusammenhänge zu sehen – und nicht nur das herauspicken, was einem in den Kram passt.

Kritik ist okay. Rufschädigung, Grenzverletzungen und falsche Unterstellungen aber nicht.

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 22:03
@Shelborne

Kindergarten ist es vor allem dann, wenn man ernsthafte Anliegen anderer mit abfälligem Spott abtut. Ich habe weder irgendjemanden ‚mit Gerichten beschäftigt‘ noch etwas unterstellt – genau das machst du hier gerade.

Wenn du meinst, persönliche Daten öffentlich zu nennen, sei harmlos oder Teil eines ‚Internetdissens‘, dann zeigt das eher, wie wenig du von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten verstehst – unabhängig davon, was du von ChatGPT hältst.

Was ich unter Freiheit verstehe? Ganz sicher nicht das Recht, andere herabzuwürdigen, zu beleidigen oder ihre Grenzen zu überschreiten. Sondern die Freiheit, respektvoll behandelt zu werden – und sich gegen Übergriffe auch zu wehren, notfalls juristisch.

Wenn dir das zu unbequem ist: Dann ist das vielleicht nicht mein Problem.

Shelborne  02.07.2025, 07:53
@Inkognito-Beitragsersteller

Du zeigst hier in deinen Kommentaren sowohl ein Übermaß an Empfindlichkeit als auch die sehr große Neigung dazu, anderer Leute Meinung beliebig negativ umzuinterpretieren. Ich sehe bei dir keinerlei Verhältnismäßigkeit der Mittel, wenn es daarum geht, deine eigene Meinung darzulegen.

Du machst aus einer Mücke einen Elefanten und suchst hier nur nach Verständnis und Mitgefühl. Verklage doch alle, die dich so kritisieren wie in deiner Frage. Wird dir bestimmt enorm helfen.

Inkognito-Nutzer   02.07.2025, 08:15
@Shelborne

Ach, interessant: Erst drohst du mir öffentlich, dann wird dein Kommentar gelöscht – und jetzt soll ich das Problem sein, weil ich nicht so tue, als wäre das alles ‘nicht so gemeint’ gewesen?

Du kannst mir gern Überempfindlichkeit unterstellen, das ändert nichts daran, dass deine Grenze längst überschritten war. Und dass du jetzt versuchst, meine Reaktion lächerlich zu machen, wirkt eher wie ein kläglicher Versuch, dein eigenes Verhalten zu relativieren.

Wenn du meinst, ich ‘mache aus einer Mücke einen Elefanten’: Die Plattform, auf der du gepostet hast, scheint das anders zu sehen – sonst wäre dein Kommentar wohl kaum verschwunden, oder?

Aber keine Sorge: Ich muss niemanden verklagen. Es reicht schon, wenn Leute wie du sich mit ihren eigenen Worten selbst demontieren. Und genau das hast du hier getan.

Du kannst die Person anzeigen wenn du möchtest, aber dabei wird nicht viel mehr als eine Verwarnung rumkommen. Aber der Fakt dass du als 13 jähriger mit „sie“ angesprochen wirst lässt schonmal vermuten dass es entweder eine ältere Person ist oder eine Person die dich nicht ernst nimmt.

Und ich weiß das bringt nicht viel aber ich sag’s trotzdem mal. Wegen Depressionen nicht zur Schule gehen ist als würde man Meerwasser trinken damit man nicht verdurstet.


Mungukun  01.07.2025, 20:12
Du kannst die Person anzeigen wenn du möchtest

Und wegen welcher Straftat? Im gesamten Kommentar kann ich nichts strafbares erkennen. Eine Beleidigung ist dort schon einmal nicht.

Dextuh  01.07.2025, 20:13
@Mungukun

Verletzung des Persönlichkeitsrechts? Ich bin kein Jurist aber man könnte das auf jeden Fall so drehen

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 20:13
@Mungukun

Vor allem die Veröffentlichung von 2 sehr personenbezogenen Daten die auch ansich gerne privat bleiben können

Mungukun  01.07.2025, 20:18
@Dextuh
Verletzung des Persönlichkeitsrechts?

Die einzigen §§ in diese Richtung wären im 15. Abschnitt des StGB (§§ 201-210 StGB). Wenn du dir alle §§ durchliest, stellst du fest, dass keiner davon einschlägig ist.

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 20:19
@Mungukun

Ich habe diesen Kommentar ChatGpt geschickt:

Gesetzesverstöße (Deutschland)

1. 

§ 185 StGB – Beleidigung

Strafbar sind ehrverletzende Aussagen oder persönliche Herabsetzungen.

🔹 Beispiel:

„Ihr Podcast ist ein Niemand“

„Ihre Videos sind schlichtweg peinlich“

→ Persönlich abwertend, verletzend, nicht sachlich.

2. 

§ 186 StGB – Üble Nachrede

Wenn jemand abwertende Behauptungen über dich verbreitet, die deinen Ruf schädigen können – auch wenn sie nicht nachweislich falsch sind.

🔹 Beispiel:

Spöttische Aussagen über deinen Podcast oder deine Kompetenz.

3. 

§ 823 BGB – Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Schutz vor Bloßstellung, Rufschädigung und unerlaubter Namensnennung.

🔹 Beispiel:

Die Nennung deines Nachnamens in einem beleidigenden Zusammenhang verletzt dein Persönlichkeitsrecht.

4. 

Art. 1 & 2 GG – Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Grundrecht auf Achtung deiner Ehre und Kontrolle über persönliche Informationen.

🔹 Beispiel:

Dein Nachname wird öffentlich gemacht, ohne Zustimmung – in abwertendem Ton.

5. 

§ 42 BDSG / Art. 6 DSGVO – Datenschutzverletzung

Veröffentlichung personenbezogener Daten (z. B. Name), ohne rechtliche Grundlage oder Einwilligung.

🔹 Beispiel:

Dein vollständiger Nachname wird ohne deine Erlaubnis öffentlich gepostet.

📜 

Spotify Community-Richtlinien – Verstöße

Quelle: spotify.com/legal/community-guidelines

1. 

Hassrede und Belästigung

„Angriffe oder Erniedrigung von Personen auf der Grundlage persönlicher Merkmale oder Inhalte“ sind verboten.

🔹 Beispiel:

Spott über deinen Podcast und dich als Person ist gezielte Herabwürdigung.

2. 

Toxisches Verhalten

Beleidigende, provokative, spöttische Beiträge sind nicht erlaubt.

🔹 Beispiel:

„peinlich“, „Niemand“ – das ist toxisch, nicht konstruktiv.

3. 

Verletzung der Privatsphäre

„Keine Veröffentlichung personenbezogener Informationen anderer ohne Erlaubnis.“

🔹 Beispiel:

Die Nennung deines Nachnamens verletzt diese Regel direkt.

4. 

Respekt und Sicherheit

„Die Community soll sicher, respektvoll und inklusiv sein.“

🔹 Beispiel:

Der Kommentar zielt nicht auf Diskussion, sondern auf Herabsetzung.

Dextuh  01.07.2025, 20:22
@Mungukun

„Die Namensnennung ohne berechtigtes Interesse oder Einwilligung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“

– sinngemäß aus BVerfG, Beschluss vom 24.01.2001, Az. 1 BvR 2623/95

Übrigens argumentierst du hier nur mit dem Internet, ich lese still mit

Mungukun  01.07.2025, 20:38
@Dextuh
„Die Namensnennung ohne berechtigtes Interesse oder Einwilligung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“
– sinngemäß aus BVerfG, Beschluss vom 24.01.2001, Az. 1 BvR 2623/95

Hast du dir das Urteil und insbesondere den Teil I. einmal durchgelesen. Dort geht es um die Medienberichterstattungen von Gerichtsverhandlungen. Das ist etwas komplett anderes als ein Kommentar auf Spotify.

Inkognito-Nutzer   01.07.2025, 20:12

Ich bin auf den Spotify Account der Person gegangen und habe direkt gesehen, dass es auch ein 13 Jähriger Junge aus meiner Schule ist. Ich war mal mit dem befreundet und habe den Account direkt erkannt

Dextuh  01.07.2025, 20:14
@Inkognito-Beitragsersteller

Dann geh zurück zur Schule, sprich ihn an und frag ihn warum er das macht. Dann kannst du entweder in der Schule bleiben und versuchen dich von deinen Depressionen zu lösen oder du lässt alles so wie es ist und ruinierst dir dein ganzes Leben.