Was soll ich tun?
Hallöchen
Ich habe da mal eine Frage. Anfang des Jahres standen ein paar Vertreter einer energie Firma bei uns vor der Tür und wollten uns informieren über Ihren Tarif. Hatte ich so auch nichts gegen da betont worden ist das es nur eine Info ist und kein Vertrag gemacht wird. Man würde mir die Infos dann per Post zusenden. Jetzt habe ich vor ein paar Tagen die Info von meinem stromanbieter bekommen das mein Strom abgemeldet worden ist von dieser besagten Firma. Ich habe nie einem wechseln zugestimmt geschweige denn das die einfach meinen Vertrag kündigen dürfen.
Jetzt kommt der Witz. Ich habe eine Mahnung bekommen das ich doch deren Strom bezahlen soll. Klar die haben ja auch keine Bankdaten weil ich nie zu denen wechseln wollte.
Jetzt die Frage was kann ich tun?
2 Antworten
Also ich würde mal als erstes den alten Anbieter fragen, wie er denn bitte dazu kommt, das Dritte einfach meinen Vertag kündigen können? Das ist rechtlich nämlich gar nicht möglich, wenn die keine Vollmacht haben.
Dann würde ich ihn auffordern, er möge den Vertrag unverzüglich wieder aufnahmen. Das die Kündigung rechtwidrig und nichtig war.
Dann zur Polizei gehen und Anzeige stellen gegen diese Vertreter.
Den Neuen Anbieter anschreiben, mitteilen das man da nichts zahlen wird da es keinen wirksamen Vertrag mit ihm gibt. Er soll den Zähler unverzüglich freigeben. Kopie der Bestätigung von der Anzeige beilegen.
Bei einem Lieferantenwechsel ist keinerlei Vollmacht notwendig, da ein Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht aktiv werden darf.
Den Widerspruch sieht du selber?
stellt das auch kein Versorger in Frage.
Nachlässigkeit in der Umsetzung macht es doch nicht rechtmäßig.
Zumal solches Vorgehen eine allseits bekannte und häufig ausgeführte Betrugsmasche ist, dürften die Versorger da besonders in der Pflicht sein.
Ja, den Widerspruch sehe ich, aber das Gesetz sieht ihn nicht und demnach ist das absolut legitim. Es müsste der Prozess geändert werden...wie auch, dass sich eine fremde Person einfach auf einen fremden Zähler anmelden kann. Wird aber nicht passieren, denn es gibt nunmal dieses Gesetz und daran sich der Prozess orientiert. Da kannst du Widersprüche sehen, wie du willst...ändert nichts an der Tatsache, dass diese Art und Weise rechtmäßig ist. Daher: Nein, der Versorger sind nicht der Pflicht. Im Zweifelsfall ist der neue Versorger in der Pflicht. Nur weil du das so willst, ist das keine Tatsache, dass es so sein soll bzw. so ist.
Zumal in 99% aller Fälle, der Kunde irgendwas zugestimmt hat, auch wenn er sagt, dass er nichts unterschreiben hat. Wenn man genauer nachfragt, dann heisst es "Ja, ich habe da so ne SMS/Mail bekommen auf die ich geantwortet habe, aber ich habe nichts unterschrieben.". Doch, er hat es damit schriftlich bestätigt und dafür braucht es keine Unterschrift.
Das ist übrigens auch alles bei der Verbraucherzentrale nachzulesen.
Bei einem Lieferantenwechsel ist keinerlei Vollmacht notwendig,
Dann ruf mal bei der Verbraucherzentrale an, und erkläre denen das sie keine Ahnung von ihrem Job haben.
Und dem Landgericht München musst du auch noch erklären, das die keine Ahnung von ihrem Job haben
Das Landgericht München I (Az. 33 O 11205/22) hat nun entschieden, dass E.ON die Verträge ohne eine Vollmacht in Textform, nicht kündigen durfte und darauf basierende Abmachungen nichtig sind.
ändert nichts an der Tatsache, dass diese Art und Weise rechtmäßig ist.
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Nur weil du das so willst, ist das keine Tatsache, dass es so sein soll bzw. so ist.
Das Landgericht München I (Az. 33 O 11205/22) entschieden, dass E.ON die Verträge ohne eine Vollmacht in Textform, nicht kündigen durfte und darauf basierende Abmachungen nichtig sind.
Es ist also nicht rechtmäßig. Und nicht ich will es so, sondern der Gesetzgeber und die Rechtsprechung.
Das passt doch zeitlich alles nicht zusammen.
Du hast vor ein paar Tagen die Kündigungsbestätigung bekommen und schon eine Mahnung vom neuen Anbieter?
Seit wann bist du denn da in Belieferung, wenn schon eine Mahnung kam und warum kam jetzt erst die Bestätigung der Kündigung?
Sicher, dass du so gar nichts bestätigt hast? Keine Unterschrift auf einem Tablett? Du hast keine Mail oder SMS bekommen auf die du geantwortet hast?
Wenn das schon Anfang des Jahres war, dann wird es schwieriger da wieder raus zu kommen. Dein alter Versorger kann da gar nichts mehr machen. Den brauchst du also auch nicht kontaktieren. Der neue Versorger hat, in deinem Namen, gekündigt...dafür braucht weder der alte noch der neue Versorger einen Nachweis. Liegt einfach daran, dass es in Deutschland Pflicht ist, dass der Vertrag schriftlich vom Kunden bestätigt werden muss und jeder Versorger davon ausgeht, dass sich an das Gesetz gehalten wird.
Da du anscheinend bereits in Belieferung bist und der "Vertragsabschluss" schon länger her ist, kannst du auch nicht mehr widerrufen. Heisst: du musst den Umweg über den Verbraucherschutz gehen. Du kannst aber auch selbst deine Vertragsbestätigung beim neuen Versorger anfordern. Dieser muss dir nachweisen, dass du irgendwie schriftlich bestätigt hast...entweder durch eine Unterschrift oder eine Antwort auf eine Mail, SMS oder einen Button in einem Link, den du gesendet bekommen hast. Wenn du dir 100% sicher bist, dass du nichts davon getätigt hast, dann kommst du da auch wieder raus, aber das kann dauern.
Einfach nicht zahlen würde ich dir nicht empfehlen, denn wenn du nicht zahlst, dann geht das ganz schnell auf die Bonität, was zur Folge hat, dass dich kein Versorger (ausser die Grundversorgung, die dazu verpflichtet ist) mehr als Kunde aufnimmt. Das lässt sich im Betrugsfall nachträglich wieder korrigieren, aber das dauert.
Du kannst auch allgemein nicht mehr in deinen alten Vertrag zurück. Wenn ein Vertrag gekündigt ist, dann lässt sich dieser nicht mehr wiederbeleben. Da kannst du, wenn du aus dem Vertrag rauskommt, nur einen neuen Vertrag abschließen. Dieser kann aber, wenn der Versorger es macht, rückwirkend laufen, aber das macht nicht jeder Versorger. Dann läufst du Gefahr, für die rückwirkend Zeit, in die Grundversorgung zu rutschen. Daher informiere dich vorher ganz genau, wie das bei dir laufen wird, wenn du aus dem Vertrag rauskommen kannst.
Wenn ein Vertrag gekündigt ist, dann lässt sich dieser nicht mehr wiederbeleben.
Gekündigt werden kann er hier ja nicht sein. Ohne Zustimmung des Kunden ist das nicht möglich. Und die hat Roxi2105 ja nicht gegeben.
Wenn der neue Versorger eine Kündigung geschickt hat, dann ist der Vertrag gekündigt. Dein "Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt"-Denken funktioniert hier nicht. Jeder Kunde stimmt den Geschäftsprozessen und dem EnWG zu, wenn er einen Vertrag zur Energielieferung unterschreibt. Demnach stimmt der Kunde auch zu, dass er mit dem Ablauf des Kündigungsprozesses zwischen den Lieferanten einverstanden ist.
Dein "Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt"-Denken funktioniert hier nicht.
Richtig, das funktioniert nicht. Da die Versorger das nicht einsehen wollen, geht das halt vor Gericht.
So hat z.B. E.ON hat gerade eine Klage verloren. Die Verbraucherschützer haben das Landgericht München I (Az. 33 O 11205/22) feststellen lassen, dass E.ON die Verträge ohne eine Vollmacht in Textform, nicht kündigen durfte und darauf basierende Abmachungen nichtig sind.
Liets du auch Texte, die du raussuchst? Um den neuen Versorger ging es gar nicht. Natürlich ist es nicht erlaubt ohne Zustimmung einen neuen Vertrag zu machen, was ich auch hier mehrfach erklärt habe. Ich habe dir erklärt, dass der alte Versorger ohne Nachweis den bestehenden Vertrag kündigen darf und auch muss, wenn eine Kündigung von anderen Versorger eintrifft und das ohne Vorlage der Vollmacht vom Kunden.
Was übrigens auch in dem Text bestätigt wird, den du mir vor die Nase gelegt hast und DAS sagt auch der Verbraucherschutz.
Ich zitiere aus deinem Beispiel:
"Der Anbieterwechsel wird insbesondere dadurch beschleunigt und vereinfacht, dass der neue Versorger für die Kündigung des bestehenden Anbieters keine Vollmacht mehr benötigt. In der Folge diese Vereinfachungen werden Stromkunden mit neuen Verträgen konfrontiert, obwohl sie die alten niemals gekündigt hatten".
E.ON wurde verurteilt, weil deren Vorgang Betrug war. Der alte Versorger (um den es mir ging in meiner Erklärung, weil du behauptet hast, dass da die Versorger in dee Pflicht sind) wurde nicht verurteilt, weil er das gemacht hat, was vorgeschrieben ist durch die Prozesse, was du auch in deinem Link und bei der Verbraucherzentrale nachlesen kannst. Der alte Versorger hat keinen Fehler gemacht und das ist der Punkt.
Lesen UND vertsehen muss man schon können.
Natürlich ich das möglich. Bei einem Lieferantenwechsel ist keinerlei Vollmacht notwendig, da ein Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht aktiv werden darf. Da das Gesetz vorgibt, dass ein Vertrag schriftlich bestätigt werden muss und jeder Versorger nach dem Gesetz zu agieren hat, stellt das auch kein Versorger in Frage. Zumal die Kündigung nicht direkt beim Versorger geschieht, sondern über den Netzbetreiber. Der Netzbeteiter geht davon aus, dass jeder Versorger sich an geltendes Recht hält und muss demnach nicht nach einen Nachweis fragen, da diese schriftliche Bestätigung selbstverständlich ist.
Eine Wiederaufnahme eines gekündigten/beendeten Energievertrages ist auch nicht möglich.
Der alte Versorger ist hier komplett raus, da er einfach seinen Job gemacht und mit dem Rest nichts mehr zutun hat. Das ist eine Sache zwischen Kunde und neuem Versorger.
Einfach nicht zahlen ist auch so ein Rat, den nur der geschädigte Kunde ausbaden muss und sich damit nur noch mehr in den Mist reitet.
Hier geht es jetzt um Schadensbegrenzung und nicht darum wer das längere Kanonenrohr hat.
Im Endeffekt ist es eine kostspielige Lehre für den Kunden. Dieser wird nie wieder irgendwelche Informationen rausrücken.