Was soll ich tun?

3 Antworten

Eine Kündigung wegen Überbelegung ist nicht möglich, weil pro Person hier 15 m² Wfl. zulässig wären. Die Genehmigung des Zuzuges wurde ja per sms durch die Vermieterin erteilt, so dass auch hier der § 540 BGB nicht als Kündigungsgrund herhalten kann.

Die Anmeldung beim Bürgeramt durch Wohnungsgeberbescheinigung deines Freundes beeinträchtigt nicht den Mietvertrag.

Daher wäre eine Kündigung mit den vorgenannten Gründen unbeachtlich. Eine Notwendikeit in den Mietvertrag aufgenommen zu werden besteht nicht.

Bewahrt die SmS als Beweismittel gut auf.

Habt ihr die Zusage von ihr schriftlich, z.B. in Form von Whatsapp-Nachrichten/E-Mail etc? Dann nämlich ist schon ein Vertrag entstanden und ihr habt gute Chancen.


Chopin118 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 14:38

Ja, per SMS wurde alles bestätigt und wir haben alles da.

Unsere Vermieterin wohnt etwas weit weg, darum haben wir nur Kontakt per SMS

Barlifeeri  22.08.2024, 14:44
@Chopin118

Dann würde ich es erst einmal sachlich mit ihr klären und sie auf die SMS ansprechen und sie ggf. nochmal zeigen. Vielleicht klärt sich das alles schnell auf.
Bevor ich zum Anwalt gehen würde, würde ich es versuchen erst mal persönlich zu besprechen, sonst ist zwischen euch immer negative Stimmung. Weil im Endeffekt habt ihr mit der SMS schon etwas gegen sie in der Hand und das müsste sie auch wissen.

Könnt ihr ihr die Wohnung nicht einfach abkaufen?