Was passiert, wenn Nachbar Paket annimmt und es behält?

14 Antworten

Eine Unterschrift zählt nach wie vor, man sollte den Beleg anfordern. Danach kannst Du Dir ein neues Teil bestellen.

Sternenbande 
Fragesteller
 13.11.2009, 01:43

Aber wenn der Nachbar mit einem falschen Namen unterschreibt, dann glaube ich nicht, dass dann da grossartig was gemacht wird.

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Das ist ein schwieriger Fall. Über die Haftungsfrage kann ich Dir leider nichts sagen, Du kannst aber auf dem Paket vom Absender vermerken lassen : Keine Ersatzzustellung an Nachbarn o.ä. Alternativ kannst Du beim Kundenservice anrufen und verlangen, dass dem Paketfahrer mitgeteilt wird, dass Du keine Ersatzzustellung an die Nachbarn wünschst.

Rechtlich haftet der Postbote, er hätte das Paket nur persönlich aushändigen dürfen. Die schlechte Nachrede hat natürlich der Nachbar! In der Praxis scheint das aber selten vorzukommen, dass der Nachbar das Paket einfach behält, denn sonst wäre diese Praxis nicht bei allen Postzustellern üblich. Bringt nämlich allen was: Der Postbote ist sein Paket losgeworden, der Empfänger erspart sich lästiges Rumtelefonieren und der Nachbar kann stolz sein auf seine gute Tag! :)

Das ist mir mal passiert. Die Unterschrift des Nachbarn ließ sich auch bei der Post nachweisen - der Nachbar behauptete jedoch, das Paket nicht angenommen zu haben. Man kann einen Antrag auf Aufklärung oder so ähnlich bei der Post stellen... bei mir wurde da nichts geklärt. Das Päckchen blieb verschwunden und ich auf meinen Kosten sitzen. Der Absender kann dafür ja auch nichts - muß also kein Geld (zb bei Bestellung) zurückerstatten.

Sternenbande 
Fragesteller
 13.11.2009, 01:44

Und wenn ich aber vielleicht gar nicht möchte, dass ein Postbote Pakete an meine Nachbarn gibt?

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baerlin1978  17.10.2012, 13:13

@himbeerrosa: Päckchen ist ja auch nicht versichert. Das Paket hingegen schon.

Eigentlich versenden die meisten Versandhäuser ihre Ware nochmals, wenn eine Sendung nicht beim eigentlichen Empfänger ankommt, denn nur zu friedene Kunden sind gewinnversprechend. Die Verkaufspreise sind in der Regel auch so kalkuliert, dass trotz Warenverlust noch ein Gewinn bei rauskommt.

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Der, der das Paket zustellt darf das Paket offiziell keinem anderen ausser dem Empfänger aushändigen.

Also kann man auch die Postzustellung belangen. (hab nen Postboten in der Familie, der das in seinem Leitfaden stehen hat.)