Was passiert wenn Mann die Erstausstattung amt für andere zwege nutzt?
Was passiert wenn man von Amt die Erstausstattung Geld für was anderes als Möbel ausgibt ?
8 Antworten
Diese Gelder sind ZWECKGEBUNDEN.
Gibst du das Geld für andere Dinge, als für den vorgesehen Zweck Anschaffung einer Erstausstattung aus, bekommst du ärger.
Das Amt kann die Gleder zurückfordern.
Und du kannst davon ausgehen, dass überprüft wird ob du auch in der Tat Möbel gekauft hast. Z. B. vorlage von Belegen, bzw. persönlicher Hausbesuch der Sachbearbeiter.
Vermutlich will das Amt Nachweise/Quittungen sehen.
Kann man die nicht vorzeigen, wird das Geld zurück gefordert.
Bist du sicher das du Geld bekommst ? Es kann auch sein das du Gutscheine bekommst.
Ich würde dem einen Sack gebrauchter Klamotten hinstellen, einen Kinderwagen und über ebay Kleinanzeigen ein Bettchen etc. suchen.
GELD hat der nicht verdient.
Wenn du öffentliche Gelder, zweckgebunden bewilligt und ausgezahlt bekommst und du diese wissentlich zweckentfremdest und vorsätzlich für etwas anderes ausgibst, erfüllt das den Straftatbestand des Betruges.
Das Amt kann das Geld zurück verlangen und eine Strafanzeige stellen.
Dann hast du etwas anderes aber keine Möbel. Oder Elektrogeräte usw. Da ist dann allein dein Problem.