Was passiert wenn die Vormundschaft automatisch endet?
Was muss ich beachten wenn die Vormundschaft des Kindes automatisch endet und wieder zurück ans Gericht geht ?
Das Kind soll nach der Schule in eine Behinderteneinrichtung und die Vormundschaft geht automatisch ans Gericht zurück mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ?
Was muss ich beachten?
Welche Anträge müssen gestellt werden und wo bekommt man Hilfe das es alles in geordneten Bahnen läuft ?
Vielen Dank schonmal für jede Hilfe !
2 Antworten
Jedes Kind wird mit 18 Jahren automatisch volljährig, auch ein behindertes Kind. Daher beantragt man dann die gesetzliche Betreuung kurz bevor es 18 Jahre alt wird, wenn das Kind nicht selbst für sich sorgen kann. Entweder werden die Eltern der gesetzliche Betreuer oder jemand anderes Betreuer. Das entscheidet das Gericht.
Die geht nicht automatisch an das Gericht. Das gibt es gar nicht. Es muß eine Betreuung beim Gericht beantragt werden.
Wenn absehbar ist, dass das Kind auch nach erreichen der Volljährigkeit nicht in der Lage sein wird, sich selber um seine Anliegen zu kümmern, sollte möglichst schon frühzeitig ein Antrag auf Einrichtung einer Betreuung gestellt werden
Es geht doch nicht darum das das Kind automatisch volljährig wird sondern das die Vormundschaft mit 18 automatisch ans Gericht geht und was im Vorfeld zu tun ist das es in eine Einrichtung kommt ,meine Frage war; wer kann in der Thematik helfen?