Was muss man berücksichtigen, wenn man den kanadischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen hat?


10.03.2025, 12:34

Sie ist bei der Großmutter ordnungsgemäß gemeldet!

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Staatsangehörigkeit ist dafür egal.

Es muss sicher gestellt sein, dass sie eine Fahrprüfung nach EU-Standard abgelegt hat.


Casper1999 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 12:37

Okay, aber die Betonung beim Amt lag darauf, dass sie angeblich ihren Hauptwohnsitz gar nicht in Deutschland hätte.

Casper1999 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 12:40
@DerHans

Und wie, sie pendelt zwischen ihren Wohnsitzen in NL und hier.

DerHans  10.03.2025, 12:44
@Casper1999

Wenn sie in Deutschland eine Meldeadresse hat, ist das auch für die NL ausreichend.

Casper1999 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 12:50
@DerHans

Ich glaube, da gibt es ein Missverständnis.

Das Straßenverkehrsamt hat den Führerschein bereits umgeschrieben und ausgehändigt.

Und zwar dem bevollmächtigten Onkel.

Ihm wurde von der Mitarbeiterin beim Straßenverkehrsamt gesagt, dass sie nicht glaubt, dass die Freundin meines Sohnes hier in Deutschland ihren Hauptwohnsitz hat.
Deswegen soll sie sich dort melden.

Sie weiß jedoch nicht, was das soll.

Sie ist derzeitig für ihre Fa. In Dublin und kann sich darum erst im nächsten Monat kümmern.

DerHans  10.03.2025, 12:52
@Casper1999

Wenn das Einwohnermeldeamt diesen Eindruck hat, kann es die Frau ja vorladen um die Angaben zu prüfen.

Wenn das nur die "Meinung" dieser Mitarbeiterin war, ist das völlig egal.

Casper1999 
Beitragsersteller
 10.03.2025, 12:59
@DerHans

Verstanden, dann soll sie erst einmal abwarten.!?

Die Freundin des Sohnes hatte bei Antragstellung mit einer Mitarbeiterin beim Amt gesprochen.

Laut ihrer Aussage war alles völlig in Ordnung.

Beim Abholen des Führerscheines war es eine andere Person beim Amt, diese wollte die Angaben nicht glauben, hat jedoch den Führerschein dennoch azsgebändigt.

DerHans  10.03.2025, 13:00
@Casper1999

Wenn das NICHT OK gewesen wäre, hätte man ihr den Führerschein gar nicht ausgehändigt.

Da wollte sich wohl jemand beim Amt wichtig machen. Wenn der Führerschein ausgehändigt wurde, ist der Vorgang abgeschlossen. Ob da eine Mitarbeiterin anzweifelt, was ihre Kollegin akzeptiert hat, ist uninteressant. Das Thema ist erledigt, denn sie hat ihren Führerschein bekommen. Gute Fahrt.