Was muss man berücksichtigen, wenn man den kanadischen Führerschein in Deutschland umschreiben lassen hat?
Die Freundin meines Sohnes ist Kanadierin.
Ihre Mutter ist Deutsche, Vater Kanadier.
Sie besitzt die doppelte Staatsangehörigkeit.
Sie wohnt zeitweilig bei der Großmutter in Deutschland , um dieser bei Alltäglichem zu helfen.
Sie hat noch einen weiteren Wohnsitz in NL, dort ist auch der Arbeitgeber ansässig.
Für die Firma arbeitet sie häufig im Homeoffice hier in Deutschland.
Sie hat die Umschreibung des Führerscheins in Deutschland beantragt und der Führerschein wurde ihrem Onkel gegen Vollmacht ausgehändigt.
Beim Abholen meinte die Dame, dass die Freundin meines Sohnes doch gar nicht in Deutschland wohnen würde und sie soll sich doch einmal bei der Mitarbeiterin des Amtes melden.
Wozu, das hat sie nicht gesagt.
Was ist da zu erwarten, wird es Probleme geben?
Sie ist bei der Großmutter ordnungsgemäß gemeldet!
2 Antworten
Die Staatsangehörigkeit ist dafür egal.
Es muss sicher gestellt sein, dass sie eine Fahrprüfung nach EU-Standard abgelegt hat.
Und wie, sie pendelt zwischen ihren Wohnsitzen in NL und hier.
Wenn sie in Deutschland eine Meldeadresse hat, ist das auch für die NL ausreichend.
Ich glaube, da gibt es ein Missverständnis.
Das Straßenverkehrsamt hat den Führerschein bereits umgeschrieben und ausgehändigt.
Und zwar dem bevollmächtigten Onkel.
Ihm wurde von der Mitarbeiterin beim Straßenverkehrsamt gesagt, dass sie nicht glaubt, dass die Freundin meines Sohnes hier in Deutschland ihren Hauptwohnsitz hat.
Deswegen soll sie sich dort melden.
Sie weiß jedoch nicht, was das soll.
Sie ist derzeitig für ihre Fa. In Dublin und kann sich darum erst im nächsten Monat kümmern.
Wenn das Einwohnermeldeamt diesen Eindruck hat, kann es die Frau ja vorladen um die Angaben zu prüfen.
Wenn das nur die "Meinung" dieser Mitarbeiterin war, ist das völlig egal.
Verstanden, dann soll sie erst einmal abwarten.!?
Die Freundin des Sohnes hatte bei Antragstellung mit einer Mitarbeiterin beim Amt gesprochen.
Laut ihrer Aussage war alles völlig in Ordnung.
Beim Abholen des Führerscheines war es eine andere Person beim Amt, diese wollte die Angaben nicht glauben, hat jedoch den Führerschein dennoch azsgebändigt.
Wenn das NICHT OK gewesen wäre, hätte man ihr den Führerschein gar nicht ausgehändigt.
Da wollte sich wohl jemand beim Amt wichtig machen. Wenn der Führerschein ausgehändigt wurde, ist der Vorgang abgeschlossen. Ob da eine Mitarbeiterin anzweifelt, was ihre Kollegin akzeptiert hat, ist uninteressant. Das Thema ist erledigt, denn sie hat ihren Führerschein bekommen. Gute Fahrt.
Okay, aber die Betonung beim Amt lag darauf, dass sie angeblich ihren Hauptwohnsitz gar nicht in Deutschland hätte.