Was macht das Jugendamt wenn ich dort anrufe?

7 Antworten

Das Jugendamt würde ich niemals um Hilfe bitten, es sei denn, dass Du körperlicher Gewalt ausgesetzt bist. Ich kenne viele Fälle wo durch Jugendämter Eltern-Kind-Entfremdung verursacht wird und die Kinder dadurch nie mehr nach Hause kommen. Die Folge ist (oft), dass es die Kinder ohne Medikamente für die Pyche nicht aushalten. Deine Eltern müssen ihre Konflikte unter sich - auch für Dich - gut lösen, damit Du auch nach der Scheidung Deiner Eltern mit beiden Kontakt haben kannst. Alles Gute von Inge

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hängt davon ab was für Probleme du mit deiner Mutter hast, wenn du nicht bei deiner Mutter sein kannst/möchtest kommst du entweder ins Krisenzentrum mit anderen Kindern oder wenn dein Stiefvater auch das Sorgerecht hat kannst du auxh zu ihm aber wenn nicht dann muss deine Mutter das entscheiden ob du darfst oder nicht hängt immer ganz von der Situation ab. Ich war selber mal da und glaub mir da sind auch echt krasse Fälle meistens kommen da Kinder hin mit Kindeswohlgefährdung da sind sehr verstörte Kinder ich würde mir das überlegen vielleicht könnt ihr auch eine Familienhilfe von JA annehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Lorenaa06  16.07.2020, 14:08

Wenn du noch fragen hast frag mich einfach ich kenne mich gut aus damit ,also bei solcher Situation 🙃

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Nein, auch mit 16 darfst Du Dir das nicht aussuchen.

Das Jugendamt versucht es in der Regel erst mal mit einer Familienhelferin.

Auf Deinen Wunsch hin kannst Du auch untergebracht werden.

Dein Stiefvater bräuchte eine Pflege erlauben s, um Dich aufnehmen zu dürfen.

Und Deine Mutter hat da auch noch mitzureden.

Die Leute vom Jugendamt werden dir zuhören und gegebenenfalls deine häusliche Situation überprüfen.

Wenn aber keine Gewalt oder Kindeswohlgefährdung im Raum steht, wird nichts passieren. Dich wird keiner aus dem häuslichen Umfeld holen oder sagen, dass du bei einem anderen Elternteil untergebracht werden musst.

Wenn deine Eltern sich getrennt haben, wirst du evtl. gefragt, bei wem du wohnen möchtest oder das Gericht entscheidet das.

Wenn du zum Jugendamt gehst und Inobhutnahme bittest, dann müssen sie dich vorerst Inobhut nehmen. Dann kommst du für einige Tage in eine stationäre Einrichtung.

Wenn du hingegen nur um Unterstützung bittest, dann werden Gespräche mit dir und deiner Mutter geführt und geguckt, ob und welche Hilfe zur Erziehung (§27ff SGB VIII) passend erscheint.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung