Was kann man tun, wenn man jeden Morgen von dem Lärm der Nachbarin um 06.00 Uhr geweckt wird?

9 Antworten

Durch die Wohnung laufen ist zu jeder Zeit gestattet. Das Schuhwerk kann nicht vorgeschrieben werden.

Da müßte sie schon richtig Trampeln.

Fürs Türknallen ein Protokoll anlegen und beim Vermieter abmahnen.

Bringt aber auch nur dann etwas, wenn sie die Türen tatsächlich richtig zuknallt.

Ich könnte jetzt "flapsig" sein und sagen steh auf.

Aber mal ernsthaft: Es kommt auf die Art des Lärms an.

Ein Recht auf Lärm gibt es nicht, arbeiten die nicht zu vermeiden sind, muss man dulden.

Anders sieht es aus wenn sie früh die Musik auf volle Dröhnung stellen.

Entgegen der Meinung vieler das sei erlaubt: Nein, ist es nicht, Musik muss immer in Zimmerlautstärke gespielt werden, wenn sich andere dadurch gestört fühlen.

Gegen den normalen "lärm" der durch Duschen entsteht kannst du wiederum nichts machen.

Kommt auf den Lärm drauf an. Ansonsten an den Vermieter wenden und dort die Sachlage schildern.

Hilft ein wenig, wenn man mit Ohropax schläft. Die Classic Variante finde ich besser als die Soft Variante.

Es kommt darauf an, um welchen Lärm es sich handelt.

Habt ihr dünne Wände? Dann kann es eben oftmals vorkommen, dass man wohl oder übel alles hört.