Was kann man tun, wenn man jeden Morgen von dem Lärm der Nachbarin um 06.00 Uhr geweckt wird?

9 Antworten

Durch die Wohnung laufen ist zu jeder Zeit gestattet. Das Schuhwerk kann nicht vorgeschrieben werden.

Da müßte sie schon richtig Trampeln.

Fürs Türknallen ein Protokoll anlegen und beim Vermieter abmahnen.

Bringt aber auch nur dann etwas, wenn sie die Türen tatsächlich richtig zuknallt.


LAYLA932  16.01.2025, 06:28

Was sind das für gesetzte bitte meine nachbarin ist genauso läuft 6 uhr hin und her habe kinder die zu schule gehen 4 und 8 jahre werden auch gewecktt ständig die wänder sind extrem dünnn das man jeden scheiss hört... ich hoffe das der der diese Gesetze vergeben hat selber immer gestört wird....

Erst wars von 21uhr bis 02.00 möbel stühle hin her schiebenn lautes gerede jetzt morgens das man muss jemanden nicht ansprechen das weiss jeder mensch das er auf den anderen rücksicht nehmen könnte werde genau das gleiche dann auch machen jeden morgen die gleiche art und weise

Hilft ein wenig, wenn man mit Ohropax schläft. Die Classic Variante finde ich besser als die Soft Variante.


LAYLA932  16.01.2025, 06:37

Wieso soll man sein schlaf ändern mit stöpseln sie sollen einfach nicht mit schuhen rumlaufen höre jedesmal wenn die nachhause kommen das sie sie am eingang ausziehen wieso morgen mit schuhen dann inder wohnung rumlaufen und trampel artig....

Kommt auf den Lärm drauf an. Ansonsten an den Vermieter wenden und dort die Sachlage schildern.

Es kommt darauf an, um welchen Lärm es sich handelt.

Habt ihr dünne Wände? Dann kann es eben oftmals vorkommen, dass man wohl oder übel alles hört.

Kannst Du das beschreiben? Von Kindern,hinzunehmen! Streiten....vermutlich auch wenn Erwachsene beteiligt sind.Motor laufen lassen,eiskratzen,etc.könnte man sanktionieren.Schnee schieben,und sowas nicht,wenn danach das Haus verlassen wird.Hier wird die Räumpflicht und das Ruhebedürfnis gegeneinander aufgehoben.Ansonsten gilt zumeist in den gemeindlichen Ortssatzungen das Lärm vor 07.00 zu unterbleiben hat.Öllieferung vor 07.00 ist keine Ruhestörung.(gibt Urteile) LG