Was kann ich tun ,wenn ein Nachbar mir mit Streit sucht und dazu noch gegen das Verstoß gegen das Briefgeheimnis handelt?

3 Antworten

Deine Frage ist im Bezug auf den Streit leider zu allgemein formuliert!

Einen Streit suchen widerspricht nicht grundsätzlich der Gesetzgebung.

Etwas anderes ist es allerdings, wenn es sich um Straftaten wie z.B. Bedrohung, Nötigung, Üble Nachrede, Beleidigung, Verleumdung handelt.

Die Verletzung des Briefgeheimnisses hingegen ist klar und unmissverständlich im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt

1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.


Bananaphone0  29.04.2022, 23:36

wenn der Nachbar 2-3 andere alte Mieter auf seiner Seite hat, können sie eigentlich mit dir machen was sie wollen. Da hast du kaum eine Chance, denn sie denken sich Gemeinheiten aus, lügen die Hausverwaltung und Polizei an und du bekommst kein Recht, weil du keine Zeugen hast.

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heurekaforyou  30.04.2022, 00:17
@Bananaphone0

Sicher tut man seinem Nachbar auch gerne mal den ein oder anderen Gefallen und lügt vielleicht auch in einem Nachbarschaftsstreit- gar keine Frage!

Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist jedoch eine Straftat, die mit 1 Jahr Knast bedroht ist. Das ist zwar eher unwahrscheinlich, macht aber deutlich, dass mit einer empfindlichen Geldstrafe gerechnet werden muss.

In der Regel ist die Nachbarschaftshilfe spätestens zu Ende, wenn der Nachbar als Zeuge lügen soll und dadurch einen eine Verurteilung wegen Meineid riskiert.

§ 154 StGB Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Wessen Briefgeheimnis hier verletzt wurde und woher der Fragende weiß, dass sein streitsüchtiger Nachbar den Verstoß zu verantworten hat, ist nicht nachvollziehbar.

Und selbst ohne hilfsbereite Nachbarn ließe sich ein Streitvorwurf auch kaum juristisch behandeln lassen.

Strafrechtlich müsste eine Nötigung vorliegen.

Zivilrechtlich muss dem Kläger ein Schaden erstanden sein, den der Nachbar verursacht hat.

In beiden Fällen wäre die Beweisführung sicher schwierig und eine Verurteilung unwahrscheinlich. Da hast du Recht.

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Bananaphone0  30.04.2022, 08:54
@heurekaforyou
In der Regel ist die Nachbarschaftshilfe spätestens zu Ende, wenn der Nachbar als Zeuge lügen soll und dadurch einen eine Verurteilung wegen Meineid riskiert.

leider gilt das nicht bei den Schikanen im Alltag, wenn Nachbarn Spalier stehen, wenn du kommst oder gehst, Mülltüten fast übers ganze Wochenende im Hausflur stehen lassen oder dir benutzte Taschentücher in den Briefkasten werfen. Nein, nicht tiefstes Kreuzberg, sondern Wilmersdorf in Berlin. Vor allem welcher Nachbar war es? Dass das besonders in Zeiten von Covid widerlich ist, muss man nicht betonen.

In einem Fall redeten zwei Nachbarn sogar direkt vor mir darüber, dass sie gegenseitig als Zeugen auftreten würden, falls ich mich beschwere und mir die Schuld in die Schuhe schieben würden. Es ging um Zigarettenkippen vor der Haustür, die definitiv von einem bestimmten Nachbarn stammen und man dann frech behauptete, ich wäre es gewesen. Ich rauche überhaupt nicht.

Dass auch in Nachbarschaftsstreitigkeiten wie Beleidigung und Nachstellung Eide geschworen werden müssen, wusste ich nicht. Man muss das auch erst mal beweisen und da haben sich die Leute ja gegenseitig als Zeugen, dass sie nur ein Schwätzchen im Flur gehalten haben. Und "blöde Kuh" hat der Nachbar XY natürlich nicht gesagt, das kann Nachbar Z ja schließlich bezeugen :(

Es kann doch nicht sein, dass man selbst die Hausordnung einhält, andere bittet dies auch zu tun, freche Antworten bekommt und einfach weiter gemacht wird. Daraufhin beschwert man sich bei der Verwaltung und dann gehen Mobbing und Pöbeleien los. Dagegen vorgehen kann man nicht, weil sich alle gegenseitig decken.

Ich möchte nochmal betonen, dass ich wirklich nichts weiter mache. Ich bin keine neugierige, laute und unangenehme Nachbarin, ich mag einfach nur in einer schönen, sauberen Umgebung leben. Die Miete ist teuer genug und nach der Arbeit möchte man sich erholen.

Wohin geht man? Zur Polizei? Zum Anwalt? Wie beweist man Beleidigungen und Nötigungen? Die Hausverwaltung hat bereits deutlich mitgeteilt, dass sie für gegenseitige Beleidigungen nicht zuständig ist.

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heurekaforyou  30.04.2022, 20:31
@Bananaphone0 Nachbarschaftsstreit: Was dürfen die Nachbarn – und was nicht?

Gebrüll, Gestank, Gartenzwerge: Es gibt unzählige Gründe für einen zünftigen Nachbarschaftsstreit. Wir erklären, was eure Nachbarn dürfen – und was nicht.

https://wohnglueck.de/artikel/nachbarschaftsstreit-38941

Du möchtest wissen:

Wohin geht man? Zur Polizei? Zum Anwalt? Wie beweist man Beleidigungen und Nötigungen? Die Hausverwaltung hat bereits deutlich mitgeteilt, dass sie für gegenseitige Beleidigungen nicht zuständig ist.

In deinen Fall solltest du dich vielleicht einmal von kompetenter Seite beraten lassen.

Ich denke der richtige Ansprechpartner wäre hier der Mieterverein.

Diese Infos kann dir auch auch ein Rechtsanwalt geben, doch zu deutlich höheren Kosten.

Mein Tipp:

Nachdem du auf den Link geklickt hast, kannst du über deine PLZ, erfahren, wo in deiner Nähe ein Mieterverein ist.

Für ein Erstgespräch reicht sicher auch die telefonische Kontaktaufnahme.

Zu überlegen wäre, ob es sich eventuell nicht sogar eine Mitgliedschaft lohnt.

Die kosten im Jahr rund 100,- EUR. Der Vorteile: Mitglieder werden ggf. auch rechtlich vertreten. Für 100,- EUR schreibt dir ein normaler Rechtsanwalt vielleicht einen Brief.

https://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html

Solltest du keine Rechtsschutzversicherung haben, wäre das wirklich zu überlegen.

Am besten einfach mal informieren!

Aus wie vielen Nachbarn besteht die Hausgemeinschaft. Gilt es einen oder unterschiedliche Vermieter?

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Bananaphone0  01.05.2022, 08:16
@heurekaforyou

6 Mieter - 3 sind sich immer einig, decken und bezeugen sich alles gegenseitig, eine ist kaum zu Hause - lebt überwiegend bei ihrem Freund und von den 2 verbleibenden zieht ein Pärchen bald weg und ich. Bin da auf recht verlorenem Posten. Keine schöne Wohnsituation.

Ich habe mir ernsthaft darüber nachgedacht, ob ich das Verhalten, besonders von einem der Nachbarn, dem sozial-medizinischen Dienst melde. Mich derart anzubrüllen, dass seine Stimme sich überschlägt, nur weil ich gebeten habe, den riesigen Müllsack etwas zur Seite zu nehmen, damit ich an ihm vorbei runter gehen kann, ist einfach nur krank. Ich bin nicht der Abladeplatz für deren allgemeinen Frust.

Aber danke für die Tipps - ehe man das alles durch hat incl. Wartezeiten bei Gerichten und Behörden, zieht man lieber weg. Wird nur immer schwieriger - auf eine gute Wohnung kommen meist ca. 80 Bewerber.

Ja ich habe eine Rechtsschutzversicherung.

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dazu noch gegen das Verstoß gegen das Briefgeheimnis handelt?

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