Was ist wenn man eine Münze aus der Antike gefunden hat? Muss ich die abgeben oder darf ich die behalten?

7 Antworten

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Wenn du es nicht meldest, wer sollte dann davon erfahren ?

Normalerweise müssen solche Fundstücke gemeldet werden. Dann wird entschieden, ob diese wertvoll für die Archäologie sind, also sehr selten oder noch gar nicht bekannt, könnte es sein, dass man dich dafür entschädigt und das Fundstück einbehält.

Bei weniger wertvollen Fundstücken bekommt man diese wieder zurück.

Vielleicht noch als Ergänzung zu Bronzezeitlers Ausführung: in Bayern herrscht Fundteilung zwischen Finder und Grundstückseigentümer. Da Du praktisch beides bist, ist rechtlich alles in Ordnung und die Münze gehört Dir, wenn Du den Fund meldest.

Es kommt darauf an, was du, wie du und wo du was gefunden hast. Als zertifizierter Sondengänger bist du eh verpflichtet deine Funde vor zu legen, zur Dokumentation. So lange diese Funde nicht von archäologischer Bedeutung sind, bekommt man die wieder.

Wenn du ohne eine Sondengängergenehmigung unterwegs bist, bewegst du dich eventuell im Bereich von Raubgräberei und Fundunterschlagung. Hast du das Stück auf deinem Grundstück gefunden, besteht auch eine Meldeplicht.

Es geht nicht darum, den Leuten ihre Fundstücke weg zu nehmen, sondern geht es der Archäologie darum, dass die Funde gemeldet werden um diese in ihrer Funddatei ein zu tragen.

So lange diese Funde nicht von Archäologischer Bedeutung ist, bekommt man diese auch wieder, dazu noch fachgerecht gereinigt und konserviert.

Im meiner über 35 jährigen Tätigkeit als Sondengänger wurde nur ein mal Fundstücke einbehalten, wegen der Wichtigkeit. Meine ältesten Funde die ich habe sind so um die 3000 Jahre alt, und stammen aus der jüngeren Bronzezeit.

Woher ich das weiß:Hobby
Niklas03852 
Fragesteller
 12.04.2021, 14:57

ich habe die Münze im Wald gefunden (welcher meiner Familie gehört) und die Münze ist zu 99,9% Antik (war bei einem Experten), komme aus Kempten (eine der ältesten Städten Deutschlands, Römische Stadt).

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Generell gilt in Bayern: Funde gehören zu 50 % dem Finder und zu 50 % dem Grundeigentümer. Da Du beides bist, gehört die Münze Dir.

Ebenso gilt generell, dass Funde, die älter als 1600 sind, dem Landesdenkmalamt gemeldet werden müssen. Tust Du das nicht, machst Du Dich strafbar.

Das Landesdenkmalamt entscheidet dann, ob es sich um einen außergewöhnlichen archäologischen Fund handelt. Ist das nicht der Fall (wie bei 99,9 % aller Funde), dann bekommst Du den Fund zurück und hast das gute Gefühl, alles richtig gemacht zu haben.

Sollte es entgegen aller Erwartungen jedoch etwas total seltenes, außergewöhnliches sein, hat das Landesdenkmalamt das Recht, Dir das Stück zum marktüblichen Preis abzukaufen. Ist bei einer Münze jedoch kaum der Fall.

Ich würde einfach mal 2 gute Bilder vom Fund machen und den in Verbindung mit einer Fundbeschreibung (genauer Ort) ans Amt senden. Sollte das hier sein: https://www.kempten.de/1229.html

Woher ich das weiß:Hobby

Das ist unterschiedlich. Kulturhistorisch wertvolle Fundstücke können sogar ERSATZLOS eingezogen werden. Evtl. erhältst du aber eine Prämie.