Was ist wenn Leute die verarscht wurden von einem Fakeprofil zur Polizei gehen?
Kann da was passieren oder können nur die Leute von denen man die Bilder hat ne anzeige machen? :/
5 Antworten
Kommt drauf an, was das für ne Verarsche war. Je nach Grad und Schwere wird die Polizei möglicherweise ermitteln. Was dann der Staatsanwalt draus macht und ob es überhaupt ein Verfahren gibt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Aber vielleicht ist es ja schon hilfreich, wenn die Polizei vor der Tür steht und den Eltern erklärt, was Töchterchen/Sohnemann auf Facebook treibt.
Ein Fakeprofil machen ist keine Straftat. Dennoch können mit diesem Profil Straftaten verübt werden.
Die Bilder zu verwenden ist eine Zivilrechtliche Sache und kann zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungserklärungen führen.
und was ist wenn bilder verwendet werden von einer Person, aber der Name komplett abweicht? Also praktisch die Person nicht 1:1 immitiert wird?
Dann ist noch das Recht am eigenen Bild gegen das verstoßen wird.
Grundsätzlich ist ein Fakeprofil nicht verboten (genauso wie die Angeberei beim Flirten). Erst wenn über dieses Profil ein Mißbrauch getrieben wird könnte die Polizei eingreifen.
Dachte ist Strafbar? Recht an den Bildern wird Missbraucht? Vorspielen zu sein, der man gar nicht ist?
Es könnten Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzt sein, dies kann aber nur von dem Abgebildeten geahndet werden.
aber wegen der gleichen stimme kann man nicht drankommen oder? weil die haben ja keine anderen beweise.
Wen du blos damiat jemand für dumm verkauft hast ist das nicht strafbar! Aber Wen du das zum Stalken mobben usw genutz hats dan ist es strafbar!
)*du hast zb dich als frau ausgeben obwohl du ein man bist das wäre auch nicht strafbar ! )
Kommt drauf an. Ein Identitätsdiebstahl wäre strafbar.