was ist wenn ich nicht angenommen werde?
ich habe mich jetzt bei 2 schulen beworben und um einen ausbildungsplatz.. mein zeugniss sieht nicht grade berauschend aus, was ist wenn ich nirgendwo angenommen werde, gibt es dann die möglichkeit auf ein freiwilliges soziales jahr? möchte mich nur früh genug informieren! bitte helft mir!
6 Antworten
Du hast die Möglichkeit, ein freiwilliges Soziales Jahr zu machen. Ebenso kannst du den Ablehnungen durch die Schulen (sofern sie öffentlich sind) widersprechen.
Man hat durch das Grundgesetz ein Anrecht auf freie Berufswahl. Da das schulische Ausbildungsmonopol weitestgehend staatlich ist, leitet sich daraus der Anspruch auf einen Schulplatz ab. Daran müssen die Schulen nur immer wieder erinnert werden.
Ja sicher. Bewerben kannst du dich da jetzt auch schon. Ich habe mich zb für ein freiwilliges kulturelles Jahr beworben, falls ich nichts bekommen hätte.
Sowas macht sich im Lebenslauf immer besser, als wenn man ein jahr Leerlauf hat. Und dann probierst du es im nächsten Jahr nochmal. Vielleicht hast du dann auch schon einen BEruf gefunden, der dir Freude machen würde.
Wow, du wirst ja früh munter. Die meisten schreiben schon seit letztem Spätsommer Bewerbungen. Außerdem hättest du was machen können, daß du in der Schule besser wirst. Weiter bewerben, zum Arbeitsamt gehen! Ja, ein FSJ geht natürlich, aber da gibt es auch nicht so viele Stellen und Möglichkeiten. Nicht hier sitzen sondern schnell sich umschauen!
Ich hoffe du hast DEN Account immernoch nach 10 Jahren. Du hast so einen Mist geschrieben. Wieso sollte er früh munter werden? Er hat sich doch bereits bei 3 Stellen beworben
mach das jahr
kannst ne menge für später lernen
fsj geht wohl ! , wenn du nicht angenommen wirst, dann wirst du nciht angenommen so einfach sit das , darfst dich aber nicht davion unterkriegen laasssen , weitersuchen weiter bewerbungens chrieben , zwei schulen ist vielleicht auch einfach nen bisschen wenig
Nein, das geht eben nicht. Nach der 10. Klasse hat man kein Anrecht mehr auf einen Schulplatz. Das dachte mein Neffe auch, aber das ist falsch. Wenn die Schule dich ablehnt, hat man eben Pech! Vielleicht kann man auf eine Warteliste und nachrücken, aber ein Anspruch besteht NICHT!!!!