Er hat einen formalen Fehler gemacht, das kann man doch verzeihen. Wie willst du erst reagieren, wenn er mal einen menschlichen Fehler macht? Holst du dann das Erschießungskommando?
Nein, aber dein Glied zeigt immer nach Norden.
Frage deinen Arzt oder Apotheker.
Wende dich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft (auch möglich Innung oder Handelskammer). Die können die im konkreten Fall weiter helfen.
Die Musik steht exklusiv den PartnerInnen des Netzwerkes Endemol Beyond zur Verfügung. Da kommt man normalerweise nicht ran.
Beantwortet auf dieser Seite einfach ein paar Fragen, das macht viel Spaß.
Du solltest auf jeden Fall mit deinen LehrerInnen sprechen. Sie sind dazu da, eine so gute Lernatmosphäre zu schaffen, dass niemand Angst haben muss und jedeR mit Freude und Motivation gerne an seine Leistungsgrenzen geht.
Es heißt "Ist jetzt so groß wie der gesamte mittlere Rhein-fränkische..."
Am besten ist es am Mittwoch in der großen Pause. Gib ihm deine Stulle und sag die kryptischen Worte "Mit Liebe geschmiert".
Deine Tante bekommt Hartz IV und darf deswegen sich nicht arm schenken. Sie versuchen das Haus zu Geld zu machen und muss dann von dem Ertrag leben. Wie ihr das umgehen könnt, fragt einen (windigen) Anwalt oder eine Hartz-IV-Beratungsstelle fragen.
Ja, kann man.
Muss sie nicht. Aber du kannst mal anfragen und, wenn das nicht klappt, mal beim Jugendamt nachfragen, ob die dich unterstützen können.
Du könntest etwas zum Thema Korruption in einem Land machen. Oder etwas über Landwirtschaft (warum wird in Afrika gehungert, obwohl das Land fruchtbar genug wäre, alle seine EinwohnerInnen zu ernähren).
Die Asia-Food-Challenge oder die Korrekte-Sätze-Formulieren-Challenge (nicht einfach, Bibi ist daran gescheitert).
Die Vollschulpflicht bedeutet die Pflicht vollzeit zur Schule zu gehen. In den allen Bundesländer sind das mindestens die Schuljahre 1-9, darüber hinaus gilt in den meisten Bundesländern anschließend eine sog. Berufsschulpflicht, bei der man verpflichtet ist, regelmäßig in die Berufsschule zu gehen.
Die Schulkonferenz hat nur einen eingeschränkten Bereich, wo ihre Beschlüsse gelten. Dieser umfasst die Schule, den Unterricht und das schulische Leben. Leider wirst du wenig konkret, worum es sich in deinem Fall handelt. Daher ist es schwierig, eine Antwort zu geben.
Nein, du darfst jetzt keine Ratenzahlung mehr vereinbaren. Deine Frau wird das verstehen und nicht erwarten, dass du deine Restschuldbefreiung aufs Spiel setzt. Überlege, womit du deiner Frau eine Freude machen kannst, was kein Geld kostet.
Das Bafög würde dir höchstwahrscheinlich ausgezahlt. Du musst nicht bei deinen wohnen. Dieser Einwand wird nur bei ALGII-Bezug erhoben.
Wechsel deine Stelle. Du hast mehr Lohn und musst dich weniger ärgern.
Manchmal spielen die Hormone einen Streich und daher muss man dann weinen.