Was ist die Tatsache, dass das Parlament die Grundrechte nicht außer Kraft setzen kann?

4 Antworten

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Deine Frage beantwortet sich im Grunde selbst. Aber hier nochmal: Im normallfall darf die Politik die Grundrechte nicht außer Kraft setzen es sei denn in einem Fall wie aktuell z.B. Corona da hier das Infektionsschutzgesetz greift und diese Maßnahmen (bei weitem nicht alle und das geht auch deutlich besser) notwendig sind um die Bevölkerung zu schützen.

Lese das Grundgesetz, dort findest du die Antwort. Auch darauf unter welchen strengen Voraussetzungen die Grundrechte (vorübergehend) eingeschränkt werden dürfen.

Grundrechte bzw. Menschenrechte hören außerdem nicht an der Staatsgrenze auf, weshalb demokratische Staaten ja z.B. totalitäre Staaten (teilweise) sanktionieren, wenn dort diese Rechte mit Füßen getreten werden (und keine wichtigen Güter von dort importiert werden, was leider zur traurigen Wahrheit dazu gehört).

Kann es schon , dann gelten die Notstandsgesetze .

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oder jetzt in Coronazeiten temporär.

Aber nicht dauerhaft , dafür gibt es die Ewigkeitklausel im Grundgesetz.

 - (Schule, Parlament)
Fidreliasis  21.09.2021, 17:07

Lösch mal Corona aus deiner Aufzählung, das hat damit nämlich absolut nichts zu tun.

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Das ist der Sachverhalt welche besagt das die politische Vertretung des Volkes die Grundregeln nicht absetzen kann.