Was ist die Pflichtethik nach I.Kant und ist das das Selbe wie der kategorische Imperativ?

2 Antworten

Die Kantsche Pflichtethik gründet auf dem kategorischen Imperativ. Dieser ist nach Kant das allgemeine Gebot der Vernunft, welcher Maßstab allgemein zu gelten hat, wenn ethisch geurteilt oder gehandelt werden soll. Da ein "nach der Vernunft" handelnder Mensch in Wahrheit ein freier Mensch (frei von emotionaler und begehrlicher Steuerung) ist, fallen in diesem Fall Notwendigkeit und Freiheit zusammen So ist für Kant Pflicht, nach dem ktegorischen Imperativ zu handeln, nicht ein von außen angetragener Zwang (wie der Begriff heute landläufig verstanden wird), sondern eine die persönliche Freiheit wahrende Selbstverpflichtung.

Da aber nicht alle Menschen in der Lage sind, ihre Freiheit der Vernunft gegen die Drangsal der Bedierden durchzusetzen, braucht es in einem Staat Gesetze, um das Handeln in freier Pflicht zu unterstützen und die danach Handelnden vor den Fehlhandlungen derer zu schützen, die der Begierde verfallen sind.

Auch zur Beurteilung der Frage, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist, ist der kategorische Imperativ der Maßstab. Dabei ist allerdings abzuwägen, dass die Unvollkommenheit des Menschen auch Sondergesetze z.B. für Polizei oder Militär erforderlich macht, die nicht für alle gleichermaßen gelten.

Die Pflichtethik ist eine Art "Überbegriff". Er umfasst alle ethischen Äußerungen und Einstellungen Kants.

Der kategorische Imperativ ist nicht das selbe wie die Ethik an sich (siehe oben), sondern nur das "Werkzeug" mit dessen Hilfe man sich der Ethik gemäß verhalten kann. D.h. wer den kategorischen Imperativ befolgt, der handelt pflichtgemäß und somit moralisch (nicht ethisch!) im Sinne der kantschen Ethik.

mfg Hyuri