Was ist der Unterschied zwischen "Reichsrat" und "Reichstag"(=Parlament)? Oder ist das das gleiche?
Unser Geschichte Lehrer diktiert uns immer den Stoff und da ich leider einen großen zeitdruck habe schreibe ich sehr schnell ohne z.bsp erklärungen anzuführen. Da er leider heute krank ist und die folgenden tage nicht in der schule ist kann ich ihn das nicht fragen. Im internet hab ich nix nützliches gefunden. Wäre jemand so nett und hilft mir aus meiner notsituation? Wäre unendlich dankbar!
3 Antworten
Der Reichsrat hat, wie heute der Bundesrat, die Gliedstaaten ( quasi heute die Bundesländer ) vertreten.
der Reichstag war war das ,,Hauptparlament´´ das heute der Bundestag ist.
Der Reichsrat war die Vertretung der Gliedstaaten während der Weimarer Republik, vergleichbar mit dem Bundesrat, der in der Bundesrepublik die Bundesländer vertritt.
Der Reichstag entsprach dem Bundestag, d.h. die Abgeordneten wurden direkt gewählt.
Im Reichsrat waren die "Gliedstaaten", also die Länder vertreten (sowie wie heute im Bundesrat) und der Reichstag war das Parlament (heute Bundestag)