Themenspecial 11. November 2020
Missbrauchsprävention
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Was für Folgen könnte es haben, wenn ich mit Mitte 20 mit jemanden was hatte, der noch Minderjährig war?

6 Antworten

Hallo Schoensein,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Offenheit!

Für uns wird nicht ganz deutlich, was Sie mit „Problemen“ meinen. Wir vermuten, es geht Ihnen um eine strafrechtliche Bewertung. Wir dürfen als psychosoziale Beratungsstelle keine rechtliche Beratung machen. Wir können Ihnen allerdings die ganz allgemeine Information geben, dass sexuelle Handlungen mit Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren nur dann strafrechtlich relevant sind, wenn der Jugendliche dem Erwachsenen zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut ist oder es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, so dass ein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Bestand die sexuelle Beziehung im gegenseitigen Einvernehmen, ohne dass dieses Abhängigkeitsverhältnis bestand, hätte es keine strafrechtlichen Folgen gegeben.

Viele Grüße vom N.I.N.A.-Team!

Libertinaerer  08.11.2021, 09:03

Diese rechtliche Auskunft war übrigens falsch, und ist es nach der jüngsten Gesetzesänderung immer noch.

Ein Abhängigkeitsverhältnis KONNTE von 16 bis 18 zu einer Strafbarkeit führen (wenn die Abhängigkeit für die sexuelle Handlung missbraucht wurde), musste es aber nicht. Absolut strafbar waren sexuellen Handlungen mit Schutzbefohlenen nur VOR 16.

Mit der Gesetzesänderung 2021 hat sich das geändert. Vereinfacht: Bei Erziehungverhältnissen wurde die absolute Grenze von 16 auf 18 angehoben, während sie bei Arbeits-/Dienstverhältnissen gestrichen wurde.

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Nein, das hätte keine strafrechtlichen Folgen gehabt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaften / 4. Semester

Ich verstehe die Sorge nicht. Wenn er 14 gewesen wäre verständlich dass das nicht in Ordnung geht aber 17 ist kein Problem.