Hallo 3dollarChain,

das lässt sich jetzt nicht so pauschal und ohne weitere Infos beantworten - und leider ohnehin nicht von uns, da wir keine juristischen Fachkräfte sind und es hier sicher um die Frage Notwehr oder nicht Notwehr gehen würde...

Wir empfehlen, die Situation einer juristischen Fachkraft zu schildern. Besonders hilfreich könnte hier der Verein "Nebenklage" sein www.nebeklage.org).

Nebenklage hat sich im Jahre 2006 als anwaltliche Organisation gegründet, um die Rechte der Betroffenen und ihrer Vertretung zu stärken und zu verbessern. Neben der Vertretung im strafrechtlichen Verfahren berät Nebenklage auch im Hinblick auf alle aus der Straftat erwachsenen Rechte und Schutzmöglichkeiten. Zielsetzung ist es, den Betroffenen eine aktive Beteiligung im Rahmen eines fairen und respektvollen Verfahrens zu ermöglichen. Die Betroffenen sollen nicht zum Objekt des Verfahrens gemacht und durch die justizielle Aufarbeitung erneut verletzt werden. Unter www.nebenklage.org  finden Sie umfassende Informationen über den Verein und dessen Angebote sowie eine Liste mit Anwältinnen und Anwälten bundesweit.

Alles Gute und viele Grüße vom N.I.N.A-Team!

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Hallo Nyankoshigi,

vielen Dank für diese Frage. Die Situation, die Sie beschreiben, ist immer schwierig und kommt gleichzeitig sehr häufig vor. 

Wir möchten zunächst die juristische Sicht aufgreifen. Vorweg müssen wir darauf hinweisen, dass wir keine juristischen Fachkräfte sind und daher nur begrenzt juristische Fragen beantworten können. Folgendes aber können wir Ihnen sagen: Grundsätzlich kann jeder Mensch den Verdacht auf sexualisierte Gewalt/sexuellen Missbrauch zur Anzeige bringen. Viele Verfahren werden jedoch aus Mangel an Beweisen eingestellt. Das heißt: Wenn keine Beweise vorliegen und auch keine Aussagen der Betroffenen, dann ist es sehr schwer bis unmöglich, strafrechtlich etwas zu erreichen. 

Wichtig zu wissen ist zudem, dass das Strafrecht zum Ziel hat, Täter und Täterinnen für Straftaten zur Verantwortung zu ziehen. Eine Strafanzeige mit all den daraus folgenden Schritten ist nicht immer und zu jedem Zeit geeignet, um Kinder zu schützen - je nachdem, wie vage oder konkret der Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist. Wenn durch das Ermittlungsverfahren ein Täter/eine Täterin sozusagen gewarnt wird, ohne dass das Kind bereits vor dieser Person geschützt werden kann, dann verschlechtert sich im schlimmsten Fall sogar die Situation des Kindes. Das Verfahren wird eingestellt (z.B. aus Mangel an Beweisen) und der Täter/die Täterin kann den Geheimhaltungs-Druck auf das Kind massiv erhöhen.

Für den konkreten Kinderschutz sind in erster Linie andere Behörden wie zum Beispiel das Jugendamt oder die Familiengerichte zuständig. Sie können konkrete Maßnahmen zum Schutz von Kindern ergreifen - aber natürlich auch nur dann, wenn gewichtige Anhaltsunkte für eine drohende oder akute Kindeswohlgefärdung vorliegen.

Was können Sie nun also tun?

Grundsätzlich gilt es, bei einem Verdacht auf sexuelle Gewalt sehr überlegt und vorsichtig vorzugehen, um nicht durch überstürztes Handeln die Situation für die betroffenen Kinder noch schwieriger werden zu lassen. Auch wenn Sie sicher sind, bitten wir Sie, Ruhe zu bewahren. Wir bestärken Sie aber darin, weiterhin Ihrem Gefühl zu vertrauen, wenn Sie den Eindruck haben, dass etwas nicht stimmt.

Als einen ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, all Ihre Beobachtungen - wenn möglich auch die länger zurückliegenden - schriftlich mit Datum, Ort und kurzer Beschreibung der Situation zu dokumentieren. Auch Gespräche, Wortwechsel, Anrufe oder Nachrichten können dabei von Bedeutung sein. Oftmals ist es sehr schwer, das Geschehene auf diese Weise zu rekapitulieren. Gleichwohl hilft es bei den Gesprächen in der Fachberatungsstelle, am Hilfetelefon oder mit einer juristischen Fachkraft.

Von einer gezielten Befragung des Kindes raten wir Ihnen ab. Vielmehr ist es wichtig, die Beziehung zu dem Kind - wenn möglich - zu intensivieren. Damit ist gemeint, Räume zwischen Ihnen und dem Kind zu schaffen, wo immer wieder deutlich wird, dass es Sie interessiert, wie es ihm geht, dass es mit seinen Gefühlen wahr- und ernstgenommen wird und Schutz findet. Falls es etwas erlebt (hat), was ihm unangenehme Gefühle verursacht, wird es dies vielleicht vor dem Hintergrund einer solchen Beziehung von sich aus thematisieren. Hilfreich können dabei Bilderbücher sein, die kindgerecht Gefühle und Körperteile benennen, die für Grenzen sensibilisieren und zum Neinsagen bei Grenzüberschreitungen ermutigen.

Sie können darüber hinaus auch eine Person Ihres Vertrauens in der Kita oder Schule darum bitten, mögliche Auffälligkeiten im Verhalten oder in Aussagen des Kindes zu dokumentieren. Das schreiben wir jetzt, ohne zu wissen, in welcher Beziehung Sie zu dem Kind stehen und ob das überhaupt denkbar ist. Für das Kind ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich gut vernetzen und die Situation weiterhin beobachten. Nur so können gegebenenfalls Handlungsschritte entwickelt werden, die ihn auch langfristig schützen können.

Zudem empfehlen wir Ihnen unbedingt die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Dort können Sie im persönlichen Gespräch und auf Wunsch auch zunächst anonym Ihre Situation schildern, Fragen und Unsicherheiten klären. Sie werden mit Ihren Erfahrungen sehr ernst genommen, da die Beraterinnen auf das Thema Sexuelle Gewalt mit all seinen Facetten spezialisiert sind. Sie werden nichts gegen Ihren Willen unternehmen, und mit Ihnen gemeinsam überdenken, welche Unterstützung das Kind und Sie benötigen. Bei Bedarf verfügen die Fachberatungsstellen auch über Kontaktdaten von geeigneten Therapeutinnen und Therapeuten sowie Fachkräften aus dem juristischen Bereich. Entsprechende Adressen finden Sie über die Suchfunktion auf dem ‚Hilfeportal Sexueller Missbrauch‘ unter www.hilfeportal-missbrauch.de.

Wichtig ist auch, keinesfalls den mutmaßlichen Täter/die mutmaßliche Täterin mit dem Verdacht zu konfrontieren. Eine Konfrontation ist immer erst dann sinnvoll, wenn das mutmaßlich betroffene Kind geschützt ist und die mutmaßliche Tatperson keinen weiteren Druck ausüben kann. In jedem Fall sollte eine Konfrontation vorab mit Unterstützung einer Fachberatungsstelle vorbereitet werden!

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Ihr N.I.N.A.-Team

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Hallo ellibeauty,

gerne erklären wir nochmal unser Angebot etwas genauer.

Unser Verei N.I.N.A. ist ein eingetragener Verein und Träger verschiedener Hilfs- und Beratungsangebote für Betroffenen von sexueller Gewalt,  Bezugspersonen und Fachpersonal. Neben der Arbeit am  "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch", dass Sie erwähnten, beraten wir zusätzlich per EMail (beratung@hilfetelefon-missbrauch.de). Die Beratung ist - so oder so - vertraulich und unterliegt hohen Datenschutzanforderungen.

Alle Berater*innen sind psychologische oder pädagogische Fachkräfte - zum großen teil mit therapeutischer Zusatzausbildung - in jedem Fall aber mit viel Erfahrung in diesem Themengebiet. Wir bieten Unterstützung und Entlastung in Krisensituationen und entwickeln gemeinsam mit den Anrufenden bzw. Schreibenden konkrete Handlungsschritte. Gleichzeitig nennen wir immr auch Beratungsstellen, die eine kontinuierliche und langfristige Begleitung gewährleistet können. Das ist für uns aus der Ferne leider nicht möglich.

Bei massiven Flashbacks können wir punktuell entlasten. Um eine dauerhafte Unterstützung in solchen Situationen zu erhalten und um ein kontinuierliches Arbeiten mit dem Ziel einer langfristigen Verbesserung zu gewährleisten, ist unserer Einschätzung nach allerdings eine regelmäßige therapeutische Begleitung sinnvoll und notwendig. Darauf weisen wir in unseren Beratungen auch hin.

save-me-online ist ein Online-Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu den Themen  Mobbing in der Schule, Cybermobbing, Probleme mit Sexting, sexueller Missbrauch, Zusendung von Pornos oder andere sexuelle Übergriffe.

Sömtliche Informationen finden Sie auch unter www.nina-info.de.

Alle diese Angebote sind selbstverständlich kostenfrei.

Wir wünschen alls Gute!

Das N.I.N.A.-Team

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Hallo...

...und vielen Dank für Ihre Frage sowie Ihre Offenheit und das entgegengebrachte Vertrauen. Wir können gut verstehen, wie schwierig die Situation auch für Sie sein muss. Von einem Missbrauch und dessen Folgen zu wissen und - scheinbar - nichts tun zu können, ist sehr belastend. Wie schön, dass Sie Ihrem Angehörigen zur Seite stehen und das auch weiterhin tun wollen!

Aus unserer Beratungsarbeit wissen wir, wie schwer es vielen Betroffenen fällt, über die erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und sich jemandem anzuvertrauen. Die Person, von der Sie schreiben, ist sich sicher "das niemand ihr glauben wird". Das hören wir sehr häufig von betroffenen Menschen. Dahinter steht oftmals eine Strategie der Täter und Täterinnen. Sie sagen den Kindern, dass niemand ihnen glauben wird. Diese "Drohung" in einer solch extremen Gewaltsituation kann sich bis ins hohe Erwachsenenalter halten. Tragischerweise steht dahinter aber auch ein Stückchen Realität. Denn tatsächlich wird vielen Betroffenen nicht geglaubt. Die Drohung der Täter und Täterinnen wird somit wahr.

Sie glauben jedenfalls an das, was passiert ist, und das ist viel mehr wert als Sie vermutlich ahnen. Es ist für Ihren Verwandten sicherlich sehr hilfreich, in Ihnen eine Person gefunden zu haben, der er vertrauen und mit der er über so traumatisierende Erlebnisse wie sexualisierte Gewalt sprechen kann. Aus Ihrer Frage lesen wir gleichzeitig die große Verantwortung heraus, die Sie dabei spüren.

Traumatische Kindheitserlebnisse haben für die Betroffenen oft lebenslange Folgen. Auch der erwachsene  Mann braucht jemanden, dem er davon erzählen kann - trotz aller Scham, die viele Betroffene empfinden. Und das ist auch genau das, was Sie für ihn tun können: zuhören, da sein und sein Leid anerkennen!

Wenn Sie darüber hinaus etwas für ihn tun möchten, lassen Sie in ihren Gesprächen einfließen, dass es viele Hilfsangebote für Menschen mit seiner Erfahrung gibt - auch noch für erwachsene Betroffene. Der „Weiße Ring“ leistet gute Arbeit in der Unterstützung von Gewaltopfern, aber wichtig wäre (aus der Ferne vermutet) auch eine therapeutische Aufarbeitung. Das ist umso wichtiger, da Sie von seinen Problemen mit Sexualität und Partnerschaft berichten. 

Spezialisierte Fachberatungsstellen kennen sich sehr gut aus im Themengebiet und verfügen über viel Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Menschen, die vn sexuellem Missbrauch betroffen sind. Die Berater*innen weren Ihrem Verwandten glauben - ohne Wenn und Aber. Er muss dort nicht erzählen, was er nicht erzählen will. Es geht vor allem darum, in Ruhe von der jetzigen Situation (vor dem Hintergund der Erfahrung) zu berichten und gemeinsam mit professioneller Unterstützung das weitere Vorgehen zu überlegen. Zudem kennen die meisten Fachberatungsstellen auch geeignete Therapeut*innen in der Region, die sich ebenfalls auf das Thema spezialisiert haben.

Unter www.hilfeportal-missbrauch.de finden Sie Adressen von Fachberatungsstellen und Therapeuten in Ihrer Nähe. Vielleicht kann auch die Website der Berliner Fachberatungsstelle "Tauwetter" hilfreich sein. Tauwetter unterstützt Männer, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleiden mussten. Auf der Website von Tauwetter finden Sie viele hilfreiche Informationen, sowie Erfahrungsberichte und vor allem auch eine bundesweite Liste mit Anlaufstellen für Männer: https://www.tauwetter.de/de/fuer-das-umfeld/adressen.html

Wir wünschen alles Gute und viel Kraft weiterhin!

Das N.I.N.A.-Team

P.S. Wenn Ihr Verwandter diesen Schritt ncht gehen möchte, dann empfehlen wir Ihnen, diesen Schritt zu gehen. Nahezu alle Beratungsstellen unterstützen, entlasten und stabilisieren auch Angehörige, die als Helfende den Betroffenen zur Seite stehen.

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Ist der aktuelle Umgang mit pädophilen Menschen in der Gesellschaft förderlich für den Schutz von Kindern?

Guten Tag wertes Team vom N.I.N.A eV,

die Frage ist keineswegs provokant gemeint. Sie kennen die Geschichten der betroffenen Menschen die zu Ihnen kommen - Sie haben damit tagtäglich zu tun.

Ich frage mich deshalb, was Stellen die sich aktiv gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern einsetzen bzw. Hilfe für Opfer von Kindesmissbrauch anbieten, eigentlich über Menschen denken, die zwar ein emotionales, romantisches und sexuelles Interesse an Kindern haben, aber gerade deshalb Kindern nichts antun, weil sie sie sehr schätzen und nicht möchten, dass diese leiden.

Sogenannte Ersatzhandlungstäter, die nicht pädophil sind, machen den Großteil aller Übergriffe auf Kinder aus - wie Sie ebenfalls an anderer Stelle ganz richtig geschrieben haben.

Im Moment ist es jedoch leider so, dass Menschen wie ich die Schuld für jeden Fall von sexueller Gewalt an Kindern zugeschoben bekommen, auch wenn ich solchen Taten genauso ablehnend gegenüberstehe wie z.B Sie. Es herrscht also ein großes Stigma und viele Vorurteile bezüglich der Pädophilie an sich.

Auch die politische Entwicklung geht dahin, dass schadlose Alternativen zur Ausleben immer mehr eingeschränkt werden und sich damit in erster Linie gegen pädophile Menschen richtet und nicht an den Großteil der tatsächlichen Täter. (siehe den derzeitigen Vorschlag zur Gesetzesänderung, Kindern äußerlich nachempfundene Puppen zu verbieten)

Meine konkrete Frage an Sie ist also: Halten Sie dies für ein sinnvolles Vorgehen für die Prävention sexueller Gewalt an Kindern? Fördert es vielleicht sogar Übergriffe? Wie sehen Ihre Erfahrungen als Verein aus?

mit freundlichen Grüßen

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Hallo CurryPrinny, 

vielen Dank für die Nachricht sowie die Offenheit und das damit entgegengebrachte Vertrauen. Wir können uns gut vorstellen, wie belastend Ihre Situation für Sie sein muss. Niemand sucht sich die aus, pädophil zu sein. Darüber zu sprechen ist vermutlich (oder sicher) sehr schwer. 

Wir können also Ihre Situation grundsätzlich verstehen - besonders die Suche nach legalen und schadlosen Möglichkeiten, Sexualität zu leben. 

Dennoch befürworten wir aus ganz andere Grund die politischen Aktivitäten, die in Richtung Verbot von Kinder-Sexpuppen gehen. Gerne erläutern wir Ihnen auch, warum wir das tun. 

Sexueller Missbrauch ist sexuelle Gewalt und hat in den meisten Fällen weniger mit Sexualität als vielmehr mit Macht über einen anderen Menchen zu tun. Auch Sie weisen vollkommen zurecht darauf hin, dass viele Täter und Täterinnen nicht pädophil sind. 

Kindersexpuppen - davon sind wir überzeugt - unterstützen die Entwicklung, dass Kinder als Objekte gesehen werden, über die Macht ausgeübt werden kann. Sie suggerieren scheinbare Normalität und Legalität. Die Hemmschwelle, Kinder sexuell zu missbrauchen, sinkt - da der Sex mit einem „Kinderkörper“ praktisch zur Gewohnheit wird und es nur ein kleiner Schritt hin zur realen Gewalt gegen Kinder ist. 

Diese Erfahrung zeigt sich auch bei dem Konsum von Missbrauchs-Abbildungen (sogenante "Kinderpornografie"). Der Konsum von Missbrauchs-Abbildungen senkt die Hemmschwelle, Kinder real zu missbrauchen.

Kindersexpuppen sind somit alles andere als harmlos. Es ist ein weiterer Schritt der Entmenschlichung von Kindern, sie werden zu Objekten degradiert. Kindersexpuppen öffnen damit Tür und Tor zu Gewalt an Kindern und verhindern sie nicht. Davon ist auszugehen.

Sie haben schon andere Beiträge von uns gelesen. Daher gehen wir davon aus, dass Ihnen das Netzwerk “Kein Täter werden” bereits bekannt ist. Hier finden Sie adäquate Unterstützung, die Neigung zu kontrollieren und damit gut leben zu können: www.kein-taeter-werden.de

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A-Team!

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Hallo Regenundbogen,

sexualisierte Gewalt ist in der großen Mehrhet der Fälle das Ausüben von Macht und Dominanz über Schwächere, in dem Fall Kinder, die sich nicht so einfach wehren können. Die sexualisierten Übergriffe sind damit nur ein Mittel zum Zweck, nämlich zum Ausüben von Gewalt. Das heißt konkret: Es geht um Gewalt und nicht (zumindest meistens nicht) um Sexualität.

Daher lösen Kindersexpuppen das Problem nicht wirklich. Sie sorgen nicht dafür, dass Täter sich von den Kindern abwenden und stattdessen Sex mit einer Puppe haben. Vielmehr passiert - so ist zu vermuten - genau das Gegenteil: Die Hemmschwelle, Kinder sexuell zu missbrauchen sinkt, da der Sex mit einem „Kinderkörper“ praktisch zur Gewohnheit wird und es nur ein kleiner Schritt hin zur realen Gewalt gegen Kinder ist. Diese Erfahrung zeigt sich auch bei dem Konsum von Missbrauchs-Abbildungen (sogenanter "Kinderpornografie"). Der Konsum senkt die Hemmschwell, Kinder real zu missbrauchen.

Kindersexpuppen sind somit alles andere als harmlos. Es ist ein weiterer Schritt der Entmenschlichung von Kindern, sie werden zu Objekten degradiert. Kindersexpuppen öffnen damit Tür und Tor zu Gewalt an Kindern und verhindern sie nicht. Davon ist auszugehen.

Viele Grüße vom N.I.N.A.-Team!

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Hallo Ontario,

vielen Dank für das Statement!

Diese Haltung, die in einigen Kreisen der Grünen lange Zeit verbreitet war, ist aus unserer Sicht eine Steilvorlage für Täterinnen und Täter, für die Verantwortung übernommen werden muss. Interessant ist für Sie hierzu vielleicht auch folgender Artikel, in welchem sich der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dazu äußert: https://www.tagesspiegel.de/politik/missbrauchsbeauftragter-zur-paedophilie-debatte-die-gruenen-sind-auf-dem-richtigen-weg/8799862.html.

Sie kritisieren das oftmals gering erscheinende Strafmaß für Sexualstraftäter bzw. -täterinnen bei sexuellem Missbrauch an Kindern. Ihr Unverständnis darüber ist nachvollziehbar und zeigt einmal mehr, dass juristische Rechtsprechung nicht immer dem eigenen Gefühl von Gerechtigkeit entspricht. Das ist ein Spannungsfeld, in dem sich auch Richterinnen und Richter bewegen. Umso wichtiger ist es, dass diese gut informiert und speziell ausgebildet sind.

In den letzten Jahren hat sich in diesem Bereich schon viel getan. Dennoch sehen auch wir, dass oftmals Strafen verhängt werden, die vielen Menschen in Anbetracht der Tat sehr gering erscheinen und zahlreiche Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden - ohne einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis des Täters oder der Täterin.

Umso mehr freuen wir uns über die aktuellen Entwicklungen.

Am 21. Oktober dieses Jahres hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes-Entwurfes ist der bessere Schutz von Kindern durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Verbesserungen bei der Prävention und Verankerung von Qualifikationsanforderungen in der Justiz. Zudem soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder – ohne Wenn und Aber - ein Verbrechen sein.

Die Kernpunkte des Gesetzes-Entwurfes finden Sie bei Interesse auch unter folgendem Link:

www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/102120_GE_Bekaemmpfung_Sex_Missbrauch.html.

Unangekündigte Kontrollen in Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, mögen auf den ersten Blick als eine gute Idee erscheinen, sind aber vermutlich allein aus Kapazitätsgründen nicht wirklich durchführbar. Hinzu kommt, dass sexueller Missbrauch im Verborgenen statfindet. Auch unangekündigte Besuche würden einen sexuellen Missbrauch vermutlich nicht aufdecken können. Die Täterinnen und Täter gehen sehr planvoll vor. Es gelingt ihnen auch in pädagogischen Einrichtungen, jahrelang Kinder zu missbrauchen, ohne dass jemand aufmerksam wird - auch nicht die Personen, die tagtäglich dort anwesend sind.

Aus unserer Sicht wäre schon viel gewonnen, wenn alle Einrichtungen ein Schutzkonzept für sexuellem Kindesmissbrauch entwickeln und konsequent umsetzen würden. Zudem sollte Fachpersonal, das in Kontakt mit Kindern kommt, entsprechend geschult und aufmerksam sein und sexuellen Missbrauch als eine mögliche Ursache z.B. bei Verhaltensänderungen oder anderen Auffälligkeiten mitdenken.

Ich möchte Sie aufmerksam machen auf die Initiativen "Kein Raum für Missbrauch" und „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, die pädagogische und andere Fachkräfte ermutigen und fachlich unterstützen sollen, sich mit dem komplexen und sehr emotionalen Thema sexueller Kindesmissbrauch professionell auseinanderzusetzen. Auf den Portalen www.kein-raum-fuer-missbrauch.de und www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de finden Sie umfangreiche Informationen und Hilfestellungen, um sich dem Thema Schutzkonzepte an Schulen zu nähern. Auch landesspezifische Angebote und Regelungen wurden für die jeweiligen Themenbereiche berücksichtigt. Dies ist ein Beispiel dafür, wie Kinder besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden könnten.

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A.-Team!

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Hallo vikiskincare,

wir haben uns das Video angesehen und teilen Ihren Eindruck, dass einige (nicht alle) der Frauen und Kinder so aussehen, als würden sie sich unwohl fühlen. Ob das tatsächlich so ist und sie das Verhalten auch selbst als grenzüberschreitend empfinden, können wir natürlich nicht wirklich einschätzen. Da können Fotos und Videos vielleicht auch täuschen.

Viele bekannte Persönlichkeiten oder Menschen in machtvollen Positionen sind unserer Einschätzung nach mehr “touchy” als es der Situation (mindestens von außen betrachtet) angemessen erscheint. Das gilt häufig auch schon im “Kleinen” (der “touchy” Großonkel, der einmal im Jahr zu Besuch kommt und von allen sehr geschätzt wird, oder, oder…). Wir finden, es würde allen Menschen - besonders denen “mit Rang und Namen” - sehr gut zu Gesicht stehen, sich vorbildhaft und grenzachtend zu verhalten, um nicht Gefahr zu laufen, die eigene Position - bewusst oder unbewusst - auszunutzen. 

Viele Grüße vom N.I.N.A.-Team

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Hallo siotaa,

unserer Erfahrung nach "sitzen" Täter und Täterinnen überall und gerade im Bereich des organisierten Kindesmissbrauchs ist oftmals auch die “Elite” beteiligt. Hier geht es in der Regel um sehr viel Geld. An Täter und Täterinnen heranzukommen, die über viel Macht und viel Geld verfügen und einflussreiche gesellschaftliche Positionen einnehmen, ist umso schwerer - wir vermuten auch für die Strafverfolgungsbehörden.

Immer wieder hören wir auch von solchen Fällen. Seit Mai 2019 haben wir daher für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt die telefonische Anlaufstelle “berta” ins Leben gerufen. Unter www.berta-telefon.de findet man die Kontaktmöglichkeiten und auch Informationen zu weiteren interessanten Adressen und Links. 

Viele Grüße vom N.I.N.A.-Team

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Hallo gutefrage Themenspecial,

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist eine Straftat, die angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden kann und unter bestimmten Voraussetzungen auch sollte.

Es gibt sogenannte Verjährungsfristen. Hierzu können wir allgemeine Informationen geben. Kurz gesagt:

Je schwerer ein Delikt mit Strafe bedroht ist, desto länger kann es im Strafrecht geahndet werden. Für Straftaten aus dem Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs kommen Verjährungsfristen zwischen fünf und 20 Jahren (bei Missbrauch mit Todesfolge 30 Jahre) in Betracht.

Für gewöhnlich beginnt im Strafrecht die Verjährung mit der Beendigung der Tat. Eine Ausnahme stellt der Beginn der Verjährung von schweren Sexualstraftaten dar. Dort ruht die Verjährung nach der Gesetzesänderung vom Januar 2015 bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB. Dies gilt auch für Taten, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung begangen wurden, jedoch nur dann, wenn diese noch nicht nach der alten Rechtslage verjährt waren. Im deutschen Recht kann für eine Tat, die einmal verjährt ist, die Verjährungsfrist nicht mehr rückwirkend wieder aufleben.

Die rechtsverbindliche Ermittlung der Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch ist nur im Einzelfall möglich. Die Entscheidung trifft die jeweilige Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht.

Dies alles können Sie auch unter folgendem Link nachlesen:

https://beauftragter-missbrauch.de/recht/strafrecht/verjaehrungsfristen.

So sehr wir uns häufig wünschen, dass Täter und Täterinnen vor Gericht kommen und die Taten mit einem möglichst hohen Strafmaß belegt werden, so wichtig ist es, sich dabei jeden Einzelfall genau anzusehen. Aus unserer Beratungserfahrung heraus wissen wir um die hohe Belastung bis hin zu einer Retraumatisierung, die für betroffene Kinder und Jugendliche - aber auch Frauen und Männer - mit einer Anzeige und einem möglichen Gerichtsverfahren einhergehen kann.

Damit möchten wir nicht uns nicht gegen eine Anzeige und eine strafrechtliche Verfolgung aussprechen. Wir möchten lediglich verdeutlichen, dass die Entscheidung für eine Anzeige sehr individuell ist und in jedem Einzelfall neu überlegt werden sollte. Für manche ist der Weg der Anzeige ein wichtiger Schritt für die Verarbeitung des Erlebten - will aber gut überlegt sein.

Wir empfehlen unbedingt, diesen Schritt nur mit Unterstützung einer erfahrenen Fachberatungsstelle und einem Anwalt bzw. einer Anwältin zu gehen. So kann einer betroffenen Person die bestmögliche Begleitung an die Seite gestellt werden.

Viele Grüße vom N.I.N.A.-Team

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Hallo Nina19212,

vielen Dank für die Frage, wie man sich vor sexualisierter Gewalt schützen kann.

Leider muss man sagen, dass es keinen absoluten Schutz gibt. Sich selbst zu schützen, ist umso schwerer, je jünger man ist. Es ist aber auf jeden Fall hilfreich, wenn man verinnerlicht hat (gelernt hat), dass niemand einen ohne die eigene Zustimmung anfassen darf. Außerdem ist es wichtig, dem eigenen Gefühl zu vertrauen: Wenn einem etwas unangenehm ist, dann darf man NEIN sagen.

Nur man selbst kannst Entscheidungen treffen, die mit dem eigenen Körper zusammenhängen und niemand anderes sonst. Je mehr ein Kind über Sexualität beziehungsweise den eigenen Körper Bescheid weiß, desto selbstbewusster ist es auch und desto besser kann es sich wehren oder Hilfe holen.

Hilfe holen ist besonders wichtig, wenn einem irgendetwas komisch vorkommt. Viele holen sich Hilfe bei den Eltern (sofern das nicht die Tatpersonen sind). Andere vertrauen sich Menschen aus dem Sozialen Umfeld an (Nachbar*innen, Lerhkräften, Freund*innen). Auch offizielle Hilfestellen kommen in Frage - zum Beispiel unser "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch". Die anonyme, telefonische Beratung erfolgt bundesweit und kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 22 55 530. Unsere Beratungszeiten sind immer montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr.

Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen ist in erster Linie Aufgabe von Erwachsenen: Diese müssen hinsehen, hinhören, handeln und helfen. Sie müssen Kindern mit Respekt begegnen, ihre Gefühle und Grenzen achten und sie ermutigen, sie selbst zu sein. Dazu gehört übrigens auch, dass man ein Kind nicht überredet, die Tante zu küssen. Oder dass man es unterbindet, wenn der Onkel dem Kind jovial auf den Po klatscht. Kinder sollten wissen, dass niemand sie anfassen darf, wenn sie das nicht möchten. Und Eltern sollten kritisch nachfragen, ob es in Kitas, Schulen und Vereinen ein Schutzkonzept zu sexueller Gewalt gibt.

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A.-Team

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Hallo SchulNoten710,

vielen Dank für diese wichtige Frage!

Zunächst einmal: Toll, dass sich die Freunde anvertrauen in der Situation, in der sie gerade sind. Das ist nicht selbstverständlich, weil sich viele Betroffene schämen und schuldig fühlen und Angst haben, über den Missbrauch zu sprechen. Das zu tun, ist für die meisten sehr hilfreich und über die Maßen entlastend!

Wichtig ist, den Freunden zu glauben, für sie da zu sein und ihnen zuzuhören. Und das ist schonmal sehr viel (!)....auch wenn es vielleicht erstmal nach wenig klingt.

Darüber hinaus kann es sehr hilfreich sein, wenn sich der Freund/die Freundin an eine spezialisierte Fachberatungsstelle wendet, um professionelle Unterstützung zu bekommen. Sie können Ihren Ihren Freund /Ihre Freundin dorthin begleiten, Mut zu sprechen und Ängste nehmen. Wichtig ist, keinen Druck aufzubauen. Ihr Freund/Ihre Freundin muss selbst entscheiden, wann der nächste Schritt möglich ist.

Hält der sexuelle Missbrauch noch an, ist es besonders wichtig, professionelle Hilfe zu bekommen, um diesen beenden zu können. Liegt der Missbrauch schon länger zurück, unterstützt die Fachberatungsstelle bei der Aufarbeitung.

In einer Beratungsstelle können Betroffene im persönlichen Gespräch und auf Wunsch auch zunächst anonym ihre Situation schildern, Fragen und Unsicherheiten klären. Die Beratenden kennen sich sehr gut mit der Dynamik sexualisierter Gewalt aus. Sie werden nichts gegen ihren Willen unternehmen, und mit ihnen gemeinsam überlegen, welche Unterstützung hilfreich erscheint.  Unserer Erfahrung nach sind Fachberatungsstellen zudem sehr gut in der Region vernetzt und können bei Bedarf auch Kontaktdaten geeigneter therapeutischer und/oder juristischer Fachkräfte nennen.

Adressen zu Fachberatungsstellen in der Nähe bietet das Hilfeportal Sexueller Missbrauch (www.hilfeportal-missbrauch.de), wo man darüber hinaus vielfältige Informationen zu Themenbereichen erhalten kann, die für die Betroffenen von Interesse sein könnten, beispielsweise zu rechtlichen Fragen.

Weitere Adressen finden betroffene Frauen unter folgendem Link https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html

Tauwetter ist eine Anlaufstelle für Männer, die in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erfahren mussten. Die Website www.tauwetter.de bietet neben bundesweiten Adressen von Fachberatungsstellen aus dem ganzen Bundesgebiet auch viele hilfreiche Informationen sowie Erfahrungsberichte von anderen betroffenen Männern.

Zur Klärung noch offener Fragen oder auch zur ganz persönlichen Unterstützung und Entlastung können Sie oder auch Ihre FreundInnen sich gerne an unser „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ wenden. Unter der bundesweiten, anonymen und gebührenfreien Nummer 0800 – 22 55 530 gibt es die Möglichkeit, zu folgenden Zeiten mit Fachkräften aus den Bereichen Psychologie und Pädagogik zu sprechen: montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. Nähere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de.

Alles Gute und viel Kraft!

Das N.I.N.A.Team

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Hallo AdrianKamberi,

vielen Dank für die Frage und die Gedanken zu den Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch.

Angesichts der lebenslangen Folgen, die Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit und Jugend zu tragen haben, kann ich Ihre Frage nach angemessenen Strafen für die Täter  und Täterinnen verstehen. Und angesichts der aktuellen Fälle des letzten und auch dieses Jahres wurde auch die Forderung nach höheren Strafen sehr laut.

Dementsprechend hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin  der Justiz und für den Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfes ist der bessere Schutz von Kindern und Jugendlichen durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Verbesserung bei der Prävention und Verankerung von Qualifikationsanforderungen in der Justiz. Zudem soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder, ohne Wenn und Aber ein Verbrechen sein.

Die Kernpunkte des neuen Gesetzentwurfes finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/102120_GE_Bekaemmpfung_Sex_Missbrauch.html

Bisher gilt folgender gesetzlicher Rahmen:

Wer Kindern sexuelle Handlungen aufdrängt, ihnen diese abverlangt oder ihnen deren Anblick zumutet, macht sich strafbar, denn für Kinder – also Personen unter 14 Jahren – gilt ein besonderer Schutz. Sie können nicht rechtlich wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen, da sie ihre Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung noch entwickeln.

Das Sexualstrafrecht kennt drei unterschiedliche Schutzaltersgrenzen:

  • unter 14 Jahre,
  • unter 16 Jahren
  • unter 18 Jahren.

Auch die Sexualität von Jugendlichen unterliegt damit dem staatlichen Schutz - etwa wenn bei unter 16-Jährigen ein Obhutsverhältnis besteht – wie zwischen Eltern und Kindern, in der Schule oder in der Ausbildung.

Unter bestimmten Umständen sind Jugendliche sogar bis zum 18. Lebensjahr geschützt, etwa bei leiblichen Kindern, wenn die Stellung im Obhutsverhältnis ausgenutzt wird oder unter Ausnutzung einer Zwangslage.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes Wilhelm Rörig, formuliert in seinem Positionspapier 2020 sehr deutlich Folgendes:

„Die Androhung härterer Strafen allein reicht nicht aus, um sexuelle Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Ich fordere alle politisch Verantwortlichen auf, sich mit konkreten Maßnahmen deutlich stärker gegen Missbrauch zu engagieren.“

Das Positionspapier finden Sie in Gänze unter folgendem Link: https://beauftragter-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen/detail/roerig-ruft-mit-positionspapier-2020-die-bundes-und-landespolitik-zum-resoluten-handeln-auf

Die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung der Bundesregierung und das zugrundeliegende humanistische Menschenbild lehnen die Todesstrafe grundsätzlich ab. Bessere Alternativen sind die Durchsetzung angemessener Strafen durch den Rechtsstaat und Therapien für Täter und Täterinnen als Maßnahme zur Verhinderung künftiger Straftaten.

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A.-Team

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Hallo Ginger007,

vielen Dank für die Frage und die Rückmeldung! In vielen Beratungsstellen arbeiten Menschen, die selbst sexuellen Missbrauch erfahren haben. Das ist also durchaus möglich und nicht selten auch gewollt - Stichwort “betroffenenkontrollierter Ansatz” (https://www.tauwetter.de/de/presse/betroffenenkontrollierter-ansatz.html).

Wichtig für die Arbeit ist, die eigenen Erfahrungen umfassend aufgearbeitet zu haben, um die Beratung nicht mit der eigenen Geschichte zu dominieren und sich vollkommen auf das Gegenüber mit seinen Erfahrungen und seiner Situation einlassen zu können. 

In den meisten Fachberatungsstellen arbeiten Psycholog*innen, Pädagog*innen und/oder Therapeut*innen.     

Wir wünschen auf jeden Fall viel Erfolg, alles Gute und viel Kraft für den beruflichen Werdegang!

Das N.I.N.A.-Team!

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Hallo Wortmaus,

auch für diese Fragen vielen Dank!

Auf Ihre erste Frage können wir sehr deutlich mit Ja antworten. Genauso, wie Sie sich mit anderen Lebensbereichen Ihres Kindes befassen, sollten Sie das auch mit den Apps machen, die Ihr Kind nutzt. Das fällt vielen Eltern schwer, weil es so gar nicht ihrem eigenen Interesse entspricht und ihnen eher fremd ist. Aber es lohnt sich: Sie werden sehr viel besser verstehen, was Ihr Kind tut und warum es das tut. Die meisten Kinder freuen sich, wenn sich ihre Eltern interessieren und damit auch zeigen, dass sie das Kind und seine Interessen ernst nehmen und darauf einlassen. Viele Eltern sind überrascht, wie gerne, bereitwillig und auch stolz ihre Kinder ihnen zeigen, was sie im Netz tun, mit wem sie Kontakt haben und was sie alles können. 

Zudem ist es so, wie Sie schon schreiben. Bei einigen Apps lauern Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind. Wenn Eltern diese nicht kennen, können sie ihre Kinder nicht darauf vorbereiten und ahnen auch nicht, was gerade “an ihnen vorbei” mit den Kindern geschieht. 

Zu Ihrer zweiten Frage: Achten Sie auf die Altersbeschränkungen, die viele Apps haben und nehmen Sie diese ernst. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber und machen Sie deutlich, dass sie die ein oder andere App “im Auge behalten” wollen. Sie können auch regelmäßig gemeinsam mit IHrem Kind die Kontakte ansehen (beispielsweise jeden Sonntag ganz regelmäßig drüberschauen, was ihr Kind so gemacht hat…). Solange Sie nicht heimlich und ohne vorherige Absprache Nachrichten lesen, gehört ein gewisses Maß an Kontrolle zu Ihrer Aufgabe als Eltern. Sie “kontrollieren” ja auch, mit wem sich Ihr Kind verabredet und würden beispielsweise Treffen mit anderen Erwachsenen, die sie kaum oder gar nicht kennen, vermutlich verbieten. Es gibt auch sogenannte “Familiy-Apps”. Dadurch wird gewährleistet, dass ihr Kind nicht alleine Apps herunter läd, sondern Ihre Zustimmung dazu bekommen muss. 

Kurzum: Alles ist besser, als Ihr Kind alleine zu lassen im Internet oder - alternativ - das Internet ganz grundsätzlich aus dem Leben Ihres Kindes zu streichen, nur um alle Gefahren zu minimieren. Denn Ihr Kind wird ohnehin damit konfrontiert. Wenn Sie sich gemeinsam mit den Apps beschäftigen, dann begleiten Sie Ihr Kind optimal und bieten ihm maximalen Schutz. 

Ausgesprochen hilfreiche Infos bieten Ihnen die Webseiten www.klicksafe.de und www.innocenceindanger.de....wie schon bei der letzten Antwort erwähnt :)

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A.-Team!

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Hallo Wortmaus,

das ist eine spannende Frage, weil sie das Internet nochmal als einen besonderen Bereich herausstellt. Gerne gehen wir darauf ein. Vorab möchten wir jedoch so ganz grundsätzliche Dinge erwähnen, die unserer Erfahrung nach wichtig sind, um mit Kindern (zu egal welchem Thema) gut im Gespräch zu bleiben. 

Unserer Erfahrung nach ist es vor allem und ganz grundsätzlich wichtig, eine vertrauensvolle Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Kinder sollten wissen und erfahren, dass sie mit allen Themen und Sorgen zu ihren Eltern gehen können, dass sie von ihnen ernst genommen werden und dass sie sich bei ihnen für nichts schämen müssen. Es geht ganz grundsätzlich um eine präventive Erziehungshaltung - geprägt von gegenseitigem Vertrauen, Achtung und Wertschätzung. Und es geht darum, Kindern immer wieder Gesprächsangebote zu machen: Interessieren Sie sich für ihr Kind und fragen Sie regelmäßig, wie es Ihrem Kind geht. Halten Sie aus, wenn ihr Kind traurig ist und seien Sie gerade dann für Ihr Kind da. Ist etwas Blödes passiert, dann trösten Sie Ihr Kind. Uneingeschränkt. Ohne Vorwürfe. Und ohne Sätze wie „Ich hatte dir ja gesagt, dass du das nicht machen sollst….“.  Sprechen Sie - altersgerecht - mit Ihrem Kind über Gefühle, den Körper, Berührungen,  Grenzen, gute und belastende Geheimnisse - und auch über Gefahren im Internet. Ihr Kind muss wissen, wo es sich Hilfe holen kann, wenn es in Not ist. Und es muss wissen, dass Hilfe holen wichtig ist - kein Petzen. 

Bezogen auf das Internet ist unserer Erfahrung nach besonders wichtig, dass Kinder sorgsam an das Medium herangeführt werden und erleben, dass sich ihre Eltern dafür interessieren (im positiven Sinne). Für viele Eltern ist das Internet ein “rotes Tuch”. Häufig fallen in Familien Sätze wie “...sonst gibt es Internet-Verbot” oder “dann nehme ich dir das Handy weg”. Das zeigt Kindern lediglich, dass ihre Eltern sie und ihre Lebenswelt nicht verstehen und alles, was mit Internet und Handy zu tun hat, eher blöd und unnütz finden. Lieber halten sie das Handy und alle Internet-Kontakte also von ihnen fern, um Konflikte zu vermeiden. 

Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass Sie kaum einen Unterschied machen, was analoge Kontakte und Internet-Kontakte angeht. Interessieren Sie sich dafür ebenso, wie Sie sich für die Freunde aus der Klasse interessieren - ohne natürlich dabei zu aufdringlich zu sein. Je nach Alter Ihres Kindes ist es aus unserer Sicht wichtig, die Kontakte tatsächlich auch regelmäßig zu “kontrollieren”. Damit meinen wir nicht, heimlich die Nachrichten zu lesen, sondern regelmäßig darüber zu sprechen und nachzufragen. Signalisieren Sie ehrliche Offenheit für Probleme und sprechen Sie sehr deutlich auch über die Risiken, die es im Internet leider (neben all dem Gutem) gibt.  

Sexuelle Übergriffe im Internet erleben leider sehr viele Kinder und Jugendliche - schlichtweg weil Täter und Täterinnen diesen Kontext für sich entdeckt haben und die Bedingungen gewissermaßen ideal sind. Sie können sich im Internet hinter einem anderen Profil verstecken, sie kommen im Internet schnell in Kontakt mit Kindern, sie finden im Internet Fotos und Filme, sie können reale Treffen mit Kindern vereinbaren - ohne dass die Eltern überhaupt nur eine Ahnung davon haben (müssen). Viele Kinder sind zudem im Internet mutiger als sonst. Sie haben das Gefühl, alles Mögliche ausprobieren zu können – ohne dass dann wirklich etwas Schlimmes passiert. Sie unterschätzen dabei jedoch die technischen Möglichkeiten und das perfide, manipulative Vorgehen der Täter und Täterinnen – letztlich genau wie viele Eltern selbst auch.

Wenn Kinder sexuellen Missbrauch erfahren, fällt es ihnen immer schwer, darüber zu sprechen und sich anzuvertrauen. Dafür gibt es viele verschiedene Gründe. Wenn Kinder im Internet sexuell missbraucht werden, ist es häufig noch schlimmer - so unsere Erfahrung. Zum einen haben sie häufig etwas getan, was sie eigentlich nicht tun sollten. Das Internet verleitet dazu, Grenzen zu überschreiten, die man in der analogen Welt definitiv einhalten würde. Zum anderen ist die Scham oftmals noch viel größer, weil sie den Eltern Fotos und Gesprächsabläufe zeigen müssten.

Doch auch im Internet trifft Kinder keine Schuld für sexuelle Übergriffe. Das ist wichtig zu berücksichtigen bei jedem Gespräch mit Ihrem Kind. Auch wenn Sie Ihr Kind gewarnt oder bestimmte Dinge konkret verboten hatten, ist es wichtig, vor allem zu loben und zu bestärken, dass es sich ihnen anvertraut hat. 

Viele hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website des Vereins “Innocence in Danger” (www.innocenceindanger.de). Dort gibt es einen Bereich für Kinder und einen für Eltern.  Schauen Sie sich gemeinsam die Informationen an uns sprechen Sie darüber. Dann wird es Ihrem Kind sehr viel leichter fallen, zu erzählen, wenn etewas komisch ist. Super sind auch die Informationen von “klicksafe”. Unter www.klicksafe.de gibt es richtig gute Materialien, die sowohl Eltern als auch Kinder unterstützen.

Viele Grüße vom N.I.N.A.-Team!

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Hallo Rebecca960,

vielen Dank für die kurze Schilderung der Situation und das Vertrauen.

Leider werden immer noch viel zu viele Gerichtsverfahren, bei denen es um sexuellen Kindesmissbrauch geht, eingestellt. Der Nachweis der Taten ist in den meisten Fällen sehr schwierig bis unmöglich. Dies ist tatsächlich eine niederschmetternde Erfahrung. Wir können aus der Ferne und mit den wenigen uns vorliegenden Informationen leider nicht viel mehr dazu sagen.

Wir raten Ihrer Schwester allerdings sich nochmal an unser “Hilfetelefon Sexueller Missbrauch” zu wenden. Ein persönliches Gespräch ermöglicht, notwendige Fragen zu klären und die Situation von allen Seiten zu beleuchten. Die Beraterinnen und Berater am Hilfetelefon kennen sich sehr gut aus im Themengebiet und verfügen über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Menschen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben oder mit dem Thema (zum Beispiel aufgrund eines Verdachts) konfrontiert werden. Gemeinsam können am Telefon weitere Schritte abgewogen werden. Die anonyme, telefonische Beratung erfolgt bundesweit und kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 22 55 530. Unsere Beratungszeiten sind immer montags, mittwochs und freitags von 9 bis 14 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 15 bis 20 Uhr. Nähere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de.

Es macht in solchen Fällen auch Sinn, Kontakt zu einer spezialisierten Fachberatungsstelle vor Ort aufzunehmen, um sich beraten zu lassen. Bei der Fachberatungsstelle kann Ihre Schwester im persönlichen Gespräch und auf Wunsch auch zunächst anonym die Situation schildern, Fragen und Unsicherheiten klären. Die Berater*innen werden mit ihr gemeinsam überdenken, wie ein nächster Schritt aussehen könnte. Entsprechende Adressen von geeigneten Beratungsstellen finden Sie über die Suchfunktion auf dem ‚Hilfeportal Sexueller Missbrauch‘ unter www.hilfeportal-missbrauch.de

Alles Gute und viele Grüße!

Das N.I.N.A.-Team

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Hallo ioannis1,

vielen Dank für das Interesse und toll, dass Sie sich als angehender Erzieher mit diesem sensiblen Thema auseinandersetzen.

Sexueller Missbrauch ist schwer zu erkennen. Was die Frage nach typischen Warnsignalen angeht, würden wir gerne auf unserer Antwort auf die Frage “Erkennen von Missbrauch?” verweisen. Dort haben wir viele Beispiele gegeben, an denen vor allem deutlich wird, dass die Signale und Symptome sehr unterschiedlich sein können. Besonders dann, wenn ein Kind sich sehr stark verändert, sollten die Erwachsenen aufmerksam sein und Missbrauch als eine Ursache dieser Verhaltensänderung zumindest im Blick haben. Viele Kinder werden sehr still und ziehen sich zurück. Andere werden sehr aggressiv. Wieder andere zeigen keine besonderen Auffälligkeiten. Es gibt auch Kinder, die sich stark sexualisiert verhalten (im Sinne von Erwachsenensexualität - weit über die altersgerechte Entwicklung hinaus) und anderen gegenüber grenzüberschreitend werden. Auch das kann auch sexuellen Missbrauch hinweisen - muss aber nicht. 

Wenn Sie einen Verdacht haben - und sei dieser auch noch so vage - sollten Sie weiter beobachten und alles schriftlich dokumentieren, was Sie zu diesem Verdacht führt. Sprechen Sie auch mit Ihrer Leitung darüber und ziehen Sie im Idealfall die Beratung durch eine Fachberatungsstelle hinzu, die auf das Thema spezialisiert ist. Konfrontieren Sie nicht den mutmaßlichen Täter oder die mutmaßliche Täterin mit Ihrem Verdacht, solange dieser sehr vage und das Kind nicht geschützt ist. Besprechen Sie alle Schritte zunächst mit der spezialisierten Fachberatung oder einer “insoweit erfahrenen Fachkraft”. Wichtig ist auch, das Kind nicht mit konkreten Fragen zu konfrontieren. Wenn das Kind von selbst ins Erzählen kommt, dann können Sie es ermuntern, damit fortzufahren. Aber stellen Sie keine direkten und geschlossenen Fragen, die das Kind in irgendeiner Form unter Druck setzen. 

Ausgesprochen hilfreich ist es, wenn Einrichtungen Schutzkonzepte etablieren. Diese umfassen neben Risikoanalyse, konkreten Handlungsplänen und Verhaltenskodex auch Vereinbarungen zur Kooperation mit regionalen Partnern aus dem Kinderschutz sowie Präventionsangebote für die Fachkräfte, Eltern und Kinder. Das gibt unserer Erfahrung nach allen Beschäftigten sehr viel Sicherheit im Thema und ermöglicht somit auch, dass sich wirklich alle trauen, aufmerksam zu sein und genau hinzuschauen…Auch die Art und Weise wie Gespräche bei Verdacht zu führen sind, wird gemeinsam im Team und zusammen mit der Fachberatungsstelle erarbeitet. 

Umfassende Informationen zu Schutzkonzepten für pädagogische Einrichtungen bietet Ihnen die Initiative “Kein Raum für Missbrauch” (www.kein-raum-fuer-missbrauch.de).  

Alles Gute und viele Grüße vom N.I.N.A.-Team

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Hallo Sannyschizocore,

vielen Dank für diese Frage!

Auch wenn die meisten Betroffenen in der Regel nicht detailliert von ihren schlimmen Erfahrungen berichten, ist es tatsächlich häufig nicht so einfach, diese Geschichten zu „verdauen“. Deshalb achten wir auf eine gute Selbstfürsorge. Je mehr wir auf einen guten Ausgleich und für genug Entspannung sorgen, desto besser können wir das Gehörte verarbeiten. Wichtig ist natürlich auch eine gewisse Abgrenzungsfähigkeit, um diese Arbeit gut machen und Betroffene gut begleiten zu können. Nur wenn wir selbst nicht ganz tief in die Geschichte eintauchen, können wir auch gut weiterhelfen.

Viele Grüße vom N.I.N.A.-Team! 

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Hallo KatzenEngel,

tatsächlich gibt es auch unserer Erfahrung nach ein Missverhältnis in den Therapiemöglichkeiten für Täter*innen und für Betroffene - ohne dass wir das jetzt an konkreten Zahlen belegen könnten.

Eventuell liegt es daran, dass die Therapie von Tätern und Täterinnen als Kinderschutz betrachtet wird - denn natürlich möchte man verhindern, dass weitere Taten geschehen und die Täter und Täterinnen ihre Taten fortführen.

Wir können uns auch vorstellen, dass es insgesamt viel weniger bekannte und therapiewillige (oder zur Therapie genötigte) Täter und Täterinnen gibt als Betroffene. Das ist aber auch nur Spekulation und soll dieses gefühlte Missverhältnis keinesfalls entschuldigen. Wir wünschen uns natürlich ebenfalls, dass Betroffene die geeignete Hilfe erhalten, um ihre traumatischen Erfahrungen verarbeiten zu können und die Folgen der erlittenen sexualisierten Gewalt zu bewältigen.

Auch wenn es für Betroffene immer noch sehr schwer ist, einen freien Therapieplatz zu finden, ist dennoch in den zurückliegenden Jahren Einiges passiert. So hat die Bundesregierung beispielsweise den „Fonds Sexueller Missbrauch“ ins Leben gerufen. Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) besteht aus dem „Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ (dazu gehört auch der soziale Nahbereich) und dem „Ergänzenden Hilfesystem - Institutioneller Bereich“. Das EHS will Betroffenen helfen, die sexuellen Missbrauch erlitten haben und unter dessen Folgewirkungen leiden. Betroffene können Sachleistungen wie z.B. Therapien bis zu einer Höhe von 10.000 € beantragen. Voraussetzung für Hilfemaßnahmen ist immer, dass ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem sexuellen Missbrauch und den vorhandenen Folgen zu erkennen ist und die beantragten Hilfen müssen dazu geeignet sein, die noch andauernden Folgen des Missbrauchs zumindest zu mindern. Dies ist bei Therapie immer der Fall.

Über den Fonds können auch alternative Psychotherapieformen finanziert werden, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Das gleiche gilt für Therapeut*innen, wie z.B. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie oder nicht approbierte Psychotherapeut*innen. Damit stehen ein größeres Spektrum an Psychotherapien und auch mehr freie Plätze zur Verfügung, für die es meist keine Wartezeit gibt - mal abgesehen von der Wartezeit bis zur Bewilligung des Antrages. Weitere Informationen zum Fonds erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.fonds-missbrauch.de/.

Vielen Betroffenen wissen zudem nicht, dass sie auch Unterstützung bei spezialisierten Fachberatungsstellen finden können - zumindest machen wir diese Erfahrung am Hilfetelefon Sexueller Missbrauch.  Fachberatungsstellen bieten psychosoziale Unterstützung, kennen und empfehlen geeignete therapeutische Fachkräfte und überbrücken mit therapeutischen Angeboten oftmals auch die Wartezeiten bis zum Beginn einer Therapie. Adressen von Fachberatungsstellen findet man unter www.hilfeportal-missbrauch.de sowie auf der Website des Bundesverband für Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html). Die Berliner Fachberatungsstelle Tauwetter hat zudem eine bundesweite Liste mit Anlaufstellen für betroffene Männer auf ihrer Website eingestellt: https://www.tauwetter.de/de/fuer-das-umfeld/adressen.html.

Alles Gute und viele Grüße vom N.I.N.A.-Team!  

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