Themenspecial 11. November 2020
Missbrauchsprävention
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Warum werden Sexualstraftäter nicht härter bestraft?

3 Antworten

Hallo Ontario,

vielen Dank für das Statement!

Diese Haltung, die in einigen Kreisen der Grünen lange Zeit verbreitet war, ist aus unserer Sicht eine Steilvorlage für Täterinnen und Täter, für die Verantwortung übernommen werden muss. Interessant ist für Sie hierzu vielleicht auch folgender Artikel, in welchem sich der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs dazu äußert: https://www.tagesspiegel.de/politik/missbrauchsbeauftragter-zur-paedophilie-debatte-die-gruenen-sind-auf-dem-richtigen-weg/8799862.html.

Sie kritisieren das oftmals gering erscheinende Strafmaß für Sexualstraftäter bzw. -täterinnen bei sexuellem Missbrauch an Kindern. Ihr Unverständnis darüber ist nachvollziehbar und zeigt einmal mehr, dass juristische Rechtsprechung nicht immer dem eigenen Gefühl von Gerechtigkeit entspricht. Das ist ein Spannungsfeld, in dem sich auch Richterinnen und Richter bewegen. Umso wichtiger ist es, dass diese gut informiert und speziell ausgebildet sind.

In den letzten Jahren hat sich in diesem Bereich schon viel getan. Dennoch sehen auch wir, dass oftmals Strafen verhängt werden, die vielen Menschen in Anbetracht der Tat sehr gering erscheinen und zahlreiche Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden - ohne einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis des Täters oder der Täterin.

Umso mehr freuen wir uns über die aktuellen Entwicklungen.

Am 21. Oktober dieses Jahres hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen. Ziel des neuen Gesetzes-Entwurfes ist der bessere Schutz von Kindern durch schärfere Strafen, effektive Strafverfolgung, Verbesserungen bei der Prävention und Verankerung von Qualifikationsanforderungen in der Justiz. Zudem soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder – ohne Wenn und Aber - ein Verbrechen sein.

Die Kernpunkte des Gesetzes-Entwurfes finden Sie bei Interesse auch unter folgendem Link:

www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/102120_GE_Bekaemmpfung_Sex_Missbrauch.html.

Unangekündigte Kontrollen in Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, mögen auf den ersten Blick als eine gute Idee erscheinen, sind aber vermutlich allein aus Kapazitätsgründen nicht wirklich durchführbar. Hinzu kommt, dass sexueller Missbrauch im Verborgenen statfindet. Auch unangekündigte Besuche würden einen sexuellen Missbrauch vermutlich nicht aufdecken können. Die Täterinnen und Täter gehen sehr planvoll vor. Es gelingt ihnen auch in pädagogischen Einrichtungen, jahrelang Kinder zu missbrauchen, ohne dass jemand aufmerksam wird - auch nicht die Personen, die tagtäglich dort anwesend sind.

Aus unserer Sicht wäre schon viel gewonnen, wenn alle Einrichtungen ein Schutzkonzept für sexuellem Kindesmissbrauch entwickeln und konsequent umsetzen würden. Zudem sollte Fachpersonal, das in Kontakt mit Kindern kommt, entsprechend geschult und aufmerksam sein und sexuellen Missbrauch als eine mögliche Ursache z.B. bei Verhaltensänderungen oder anderen Auffälligkeiten mitdenken.

Ich möchte Sie aufmerksam machen auf die Initiativen "Kein Raum für Missbrauch" und „Schule gegen sexuelle Gewalt“ des Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, die pädagogische und andere Fachkräfte ermutigen und fachlich unterstützen sollen, sich mit dem komplexen und sehr emotionalen Thema sexueller Kindesmissbrauch professionell auseinanderzusetzen. Auf den Portalen www.kein-raum-fuer-missbrauch.de und www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de finden Sie umfangreiche Informationen und Hilfestellungen, um sich dem Thema Schutzkonzepte an Schulen zu nähern. Auch landesspezifische Angebote und Regelungen wurden für die jeweiligen Themenbereiche berücksichtigt. Dies ist ein Beispiel dafür, wie Kinder besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden könnten.

Viele Grüße und alles Gute vom N.I.N.A.-Team!

Ontario 
Fragesteller
 12.11.2020, 07:09

Besten Dank für die informativen Hinweise. Ich habe eine Trainerausbildung gemacht. Hier wird dem Thema, "Umgang mit weiblichen Sportlerinnen" breiter Raum eingeräumt.

Ganz wird man den Missbrauch wohl nicht abschaffen können. Wenn ich an Kindergärten denke, da sollten die Eltern ihre Kinder genau beobachten und hinterfragen. Die Kleinen können noch nicht abschätzen, ob das was mit ihnen gemacht wird, missbräuchlich ist, oder nicht.

War jahrelang in einem kirchlich geführten Internat und weiss, was da abging.Selber betroffen war ich nicht. Wer da auf den Gedanken kam, sch zu beschweren, dem wurde nicht geglaubt. Auch von den Eltern nicht, weil man davon ausging, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

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Phoenix2018  14.11.2020, 18:29
@Ontario

warum nur Umgang mit weiblichen Sportlerinnen? können männliche Sportler im Unterricht in der Schule bzw. im Training nicht Opfer von sexualisiertem Verhalten des Lehrers / der Lehrerin werden?

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Phoenix2018  14.11.2020, 18:37

hallo Nina Team, mir wäre neu dass der Gesetzesentwurf schon beschlossen und in ein Gesetz gewandelt wurde.

dies ist meines Wissens noch immer in Lesung und Beschlusslage und längst noch nicht beschlossen.

wenn es beschlossen wäre, wäre es ja auch kein Entwurf mehr sondern schon ein Gesetz. damit widersprechen Sie sich selbst in obiger Antwort.

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FinnKrause  26.11.2020, 17:53

Wieso wird es als Missbrauch bezeichnet, wenn ein 13-Jährige und eine 14-Jährige mit ein andere sex haben?

Der Altersunterschied ist nicht zu groß.

Die sind in die Pubertät und verhüten. Was soll da falsch laufen?

Auch 13-15 13-16 15-12.

Dies finde ich als Menschenrechtsverletzung, wenn der deutsche Staat sowas verbietet!

Natürlich muss man Sex von Erwachsene mit Kindern härter bestrafen.

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Die Straftaten werden bereits ausreichend hart bestraft. Es ist eher ein Problem der Verfolgung. (Sehr wenig wird zur Anzeige gebracht. Sehr wenig erkannt. Und noch weniger davon endet dann mit nem Urteil.)

Für Mord gibt es bereits die Höchststrafe. Auch ist bei Vergewaltigung schnell ein höheres Strafmaß fällig, wenn der Täter hart vorgeht. Viel mehr kann man da nicht machen.

Wenn der 14-jährige Sex mit ner 13-jährigen (einvernehmlich) hat und das nur schwerer sexueller MIssbrauch ist (weil die 13-jährige in dem Alter ja noch nicht einvernehmlich kann und er sie manipuliert haben muss) dann kann man da nicht mit extrem hohen Strafen kommen.

Die Medien bauschen leider viel auf und berichten falsch - wodurch in der Bevölkerung ne verzerrte Wahrnehmung entsteht. (Habe gerade in dem Bereich schon viele offensichtliche Falschmeldungen gelesen, wo bei näherer Betrachtung von Urteilen die Sache ganz anders klang als in der Überschrift bei BILD und Co.)

Phoenix2018  14.11.2020, 18:35

eben, die mediale Berichterstattung erzeugt in den Köpfen der Bevölkerung ein völlig falsches Bild der tatsächlichen Gegebenheiten.

dort ist es immer schwerster sexueller Missbrauch mit höchster Traumatisierung und unmenschlicher Gewalt.

im Urteil gibt es dann zwei Jahre, teils zur Bewährung.
darüber und über die Gründe schreiben die Medien dann natürlich nichts, weil ja der Eindruck der schweren sexuellen Straftat nicht verlorengehen darf.

von den wenigsten Anklagen bzw. Verhaftungen erfahren wir dann hinterher den Ausgang und das Urteil, und vor allem die Urteilsbegründung, bzw. das was wirklich geschehen ist.

es ist halt alles böse sexuelle Gewalt und Machtausübung.
auch wenn es ein Pädophiler war, der 2 Jahre lang eine Art Beziehung mit dem Nachbarskind hatte, niemals Gewalt ausgeübt hat und stattdessen eher Schnee in der Hand des Kindes war, formbar und völlig geschmolzen.

und aus dieser medialen Falschaussage entsteht dann in der Gesellschaft der Wille zu höheren Strafen, die aber rein objektiv überhaupt nichts bringen, höchstens eine höhere Gefährdung des Kindes, Gewalt angetan zu bekommen um die Straftat der Sexualität zu verdecken.

wenn eine sexuelle Beziehung wie ein Mord bestraft wird, was hat ein Täter dann zu verlieren wenn er diesen Mord begeht (und damit evtl. sogar davonkommt, weil das Opfer keine Aussage machen kann)?

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Powermad6286  06.12.2020, 17:35
@Phoenix2018

Hallo, ich muss am Anfang sagen ich hatte zur leichte Schlaganfälle und kann, oder. Nicht richtig setzen ich weiß es manchmal nicht mehr Ausrufezeichen aber es ist leider die Wahrheit in Deutschland geht man schon ab 14 Jahren als sexual mündig! Das heißt ein 14-Jährige, oder eine 14-Jährige darauf mit einem über 22-Jährigen wenn es absolut freiwillig geschieht Oralverkehr Geschlechtsverkehr haben oder machen, aber es stimmt wenn ein 14 Jähriger mit einer 13 jährigen schläft sexuelle Handlungen macht geht der als Verbrecher ja wunderbar ne der Gesetzgeber mal wieder, leider gelten diese Kinder und Jugendlichen als Freiwild und zwar was die Pädophilen angeht, die wissen aha Abfahrtszeiten sexual mündig und wenn ein Pädophiler nicht vorbestraft ist, und verlangt von einem 14-jährigen oder 14 jährige plus sage ich mal oder die machen was ist es natürlich nicht strafbar wenn es freiwillig passiert selbst wenn jemand nicht pädophil ist und derjenige ist 14 oder 15 Jahre alt und sagt ich habe das freiwillig gemacht und derjenige war dann schon über 50 Jahre alt komme da straffrei davon wenn man ihn z.b. jetzt erwischen würde in flagranti wie man so schön sagt wenn der Jugendliche sagt oder die Jugendliche ich habe das freiwillig gemacht hat mich zu nichts gezwungen keine Erpressung keine Bezahlung kommt er ungeschoren davon ja, in meiner mehr Bekanntschaft ist das mal passiert, der Junge war erst 14 Jahre alt jugendlich und hat na ja mit einem über 40-jährigen Oralsex gemacht und Analverkehr es aber trotzdem mit dem erwachsenen erwischt worden der Erwachsene wurde angezeigt aber die Gerichtsverhandlung wurde nicht mal zugelassen weil der 14-Jährige hat immer wieder bestätigt bei der Polizei ich habe das freiwillig gemacht das hat mir Spaß gemacht er hat mir zu nichts gezwungen zu gar nichts ja dann wurde nicht mal die Gerichtsverhandlung zugelassen also ich verstehe das wirklich nicht was haben wir hier für Gesetze was Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen betrifft diese Gesetze sind so lächerlich dass sie schon wieder fast zum Totlachen sind so muss ich mich leider ausdrücken typisch Deutschland was sonst leider Textende

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Nutpen  12.12.2021, 03:05
@Phoenix2018
es ist halt alles böse sexuelle Gewalt und Machtausübung.
auch wenn es ein Pädophiler war, der 2 Jahre lang eine Art Beziehung mit dem Nachbarskind hatte, niemals Gewalt ausgeübt hat und stattdessen eher Schnee in der Hand des Kindes war, formbar und völlig geschmolzen.

Es gibt keine Liebesbeziehung zwischen Kindern und erwachsenen. Deshalb wird das auch bestraft. Die Kinder die sagen, dass die das wollten, wurden immer manipuliert.

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Weil das Gesetz es leider so will, kann man nichts dran ändern, auch wenn ich es mir auch wünschen würde..