Was bekomme ich als Strafe?


13.04.2020, 23:10

Ach ja ich bin 16 weitere Angaben hab ich bei TW1920 geschrieben

3 Antworten

Hallo,

Der bloße Konsum von Marihuana ist nicht strafbar. Der Besitz von Marihuana ist jedoch strafbar.

Wenn Sie die in Ihrem Bundesland geltende Eigenbedarfsmenge nicht überschritten haben, so ist in der Regel mit einer Verfahrenseinstellung zu rechnen. Wenn Sie diese überschritten haben, so kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach dem Betäubungsmittelgesetz drohen.

Sie erhalten von der Polizei in der Regel binnen einiger Tage bzw. Wochen eine Vorladung. Sie haben dann Gelegenheit zur Stellungnahme. Ich würde Ihnen empfehlen, in diesem Rahmen einen Anwalt zu beauftragen, sich für Sie einzulassen und Sie gegen die Vorwürfe zu verteidigen.

Wie kommen sie auf den Verdacht? Wo war das, was habt ihr gemacht, wieso wart ihr als Gruppe, welche Uhrzeit, hattet ihr Abstand gehalten?

Die Informationen sind viel zu dürftig um irgendwas sagen zu können.

Aleexaander 
Fragesteller
 13.04.2020, 23:08

Sie haben angeblich Marihuana gerochen aber Nix gefunden außer einen leeren Grinder bei meinem Kollegen

Das war an einer öffentlichen Stelle aber die Schilder mit "Anlage gesperrt" konnte man nicht mehr lesen (das hat sogar die Polizei gesagt)

Wir haben zu dritt an einem Feuerplatz gegrillt

Es war so ca. 19 Uhr

Und ja den Abstand haben wir einigermaßen eingehalten

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TW1920  14.04.2020, 00:38
@Aleexaander

OK - dann war das ein reines privates Treffen einer Gruppe bzw. mehr als 2 Personen. Damit wäre die Grundlage für das Bußgeld gegeben. Vielleicht etwas kleinlich, juristisch aber wohl legitim. Hier eine Ausrede zu finden wird schwierig.

Wegen Marihuana können sie euch nichts. Ein Grinder ist ja nix verbotenes. Solange die Substanzen dazu nicht gefunden wurden ist für euch alles harmlos. Wie haben die den überhaupt gefunden?

Das Schild hat mit der Abstandsregel und Beschränkung des Ausgangs nichts zu tun. Die Höhe/Handhabung des Bußgeldes variiert von Bundesland zu Bundesland.

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Aleexaander 
Fragesteller
 14.04.2020, 01:16

Sie haben uns komplett durchsucht und somit den Grinder gefunden

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Aleexaander 
Fragesteller
 14.04.2020, 11:52
@TW1920

Eigentlich nicht die haben nur gesagt alle Taschen leeren und auf den Boden leeren und dann haben die uns noch abgetastet.

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TW1920  14.04.2020, 11:56
@Aleexaander

Nur zur Info. Erstmal ablehnen und nach einer Begründung fragen. Je nach Bundesland sin die Befugnisse unterschiedlich (jedes Bundesland hat ein eigenes Polizeigesetz).

Und niemals einwilligen. Warum? Sollte die Kontrolle rechtswidrig sein und du freiwillig die Tasche leeren, dann überführst du dich selbst der Straftat und alle Beweise können verwendet werden ;)
Auch ggf. entstehende Schadensersatzansprüche entfallen wenn du in Maßnahmen einwilligst, da freiwillig ;)

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Aleexaander 
Fragesteller
 14.04.2020, 11:58
@TW1920

Okay danke das habe ich jetzt nicht gewusst

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Schön blöd sich wegen Kontaktverbotes zusammen mit Kollegen erwischen lassen wo man gerade etwas anderes verbotenes macht...

Und das auch noch mit Kollegen, an einem Feiertag... Ich bin froh das ich meine Kollegen dann nicht sehen muss... ;-) Ne scherz

Die Strafe wegen Kontaktverbot gilt pro Person, musste selber googlen weil etwas unterschiedlich in den Ländern, aber so 250 Euro...

Aleexaander 
Fragesteller
 13.04.2020, 23:12

Das war noch vor Ostern glaub vor 5 Tagen

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