Was bedeutet "unbilliges Ermessen" des Sachbearbeiters?

3 Antworten

"billiges Ermessen" = der SB darf im gesetzlich zulässigen Rahmen frei entscheiden.

"Unbilliges Ermessen" = der SB handelt fehlerhaft. Das wäre zumindest meine Interpretation.

Du solltest dabeischreiben, worum es genau geht. Daß Du eine neue Wohnung anmieten möchtest, hat mitterweile jeder hier verstanden, aber der Kontext (Zusammenhang) Deiner Frage wäre für die Beantwortung wissenswert.

Dass es teuer wird.

Mal ohne Witz. Sofern ein Sachbearbeiter in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit einen Ermessensspielraum hat, so muss er dieses Ermessen nach den Grundsätzen der "Billigkeit" ausüben, alo in einem Rahmen, der dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht.

Lässt er sich aber von persönlichen Geschichten beeinflussen, so ist das Ermessen eher "unbillig".

Du meinst wohl billiges Ermessen

der Sachbearbeiter hat einen Entscheidungsspielraum in dem er nach billigem Ermessen entscheiden darf (also unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles)

frodobeutlin100  02.10.2022, 14:21

und da es hier vermutlich wieder um die Neuanmietung bei einem Umzug in eine andere Stadt (= Zuständigkeit anderes Jobcenter) geht

nochmals ... sprich am Dienstag mit dem aufnehmenden Jobcenter - nur diese können Dir die unangemessene Wohnung (= zu teuer) ggfls. doch genehmigen

wenn nicht musst Du weitersuchen ....

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