Was bedeutet eine Vertragliche "zustimmungsfiktion"?
Hallo zusammen,
jeder weiß was eine Zustimmung bedeutet. Auch im Rechtlichen Gebrauch ist es verständlich. Außerdem kann man auch es "googeln". Allerdings nirgendwo finde ich eine Definition was "zustimmungsfiktion" bedeuten soll.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
MfG
Gregor
1 Antwort
Hallo Skinny1200!
Eine Zustimmungsfiktion ist z.B. eine Klausel "in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), die eine Zustimmung des Kunden zu AGB-Änderungen fingieren, falls er nicht innerhalb einer bestimmten Frist dagegen widerspricht..."
("Fiktion" ist das Substantiv zu "fingieren", und das heißt in diesem Zusammenhang: So tun, als ob der Kunde zugestimmt hätte, obwohl er es nicht aktiv getan hat, sondern lediglich nicht widersprochen hat.)
Daran muß sich jetzt etwas ändern in den AGB :
BGH-Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 2620)Hier ist der ganze Text, der es erklärt:
https://www.fieldfisher.com/de-de/insights/zustimmungsfiktion-bei-agb-anderungen---bgh-urteil
LG
gufrastella