Warum wäre es ungerecht,wenn der Gewinn allein im Verhältnis der Kapitalanteile im OHG verteilt würde?

1 Antwort

die OHG ist keine Kapitalgesellschaft, alle Gesellschafter sind gleichberechtigt, wobei davon ausgegangen wird, dass alle Gesellschafter die gleiche Verantwortung haben;

erfolgt keine Regelung im Gesellschaftervertrag, werden vom Gewinn erstmal die Einlagen gleichmäßig verzinst und dann der Rest nach Köpfen verteilt; sozusagen gleiches Recht für Alle (gilt aber dann genauso für Verluste)