Ohg Gewinn und Verlust, Ist das Richtig?

1 Antwort

Okay, nach dem ich mir §121 HGB durchgelesen habe, scheint deine Berechnung zu stimmen:

(1) Von dem Jahresgewinne gebührt jedem Gesellschafter zunächst ein Anteil in Höhe von vier vom Hundert seines Kapitalanteils. Reicht der Jahresgewinn hierzu nicht aus, so bestimmen sich die Anteile nach einem entsprechend niedrigeren Satz.
(2) Bei der Berechnung des nach Absatz 1 einem Gesellschafter zukommenden Gewinnanteils werden Leistungen, die der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahrs als Einlage gemacht hat, nach dem Verhältnisse der seit der Leistung abgelaufenen Zeit berücksichtigt. Hat der Gesellschafter im Laufe des Geschäftsjahrs Geld auf seinen Kapitalanteil entnommen, so werden die entnommenen Beträge nach dem Verhältnisse der bis zur Entnahme abgelaufenen Zeit berücksichtigt.
(3) Derjenige Teil des Jahresgewinns, welcher die nach den Absätzen 1 und 2 zu berechnenden Gewinnanteile übersteigt, sowie der Verlust eines Geschäftsjahrs wird unter die Gesellschafter nach Köpfen verteilt.

Allerdings könnte man beim Verlust vom Folgejahr hinterfragen, ob man dafür die ursprünglichen Werte nimmt. Wäre es nicht sinnvoller die Werte zu übernehmen, nachdem man den Gewinn verteilt hat?

3.000€ pro Kopf ist richtig, aber bei den Werten würde ich 169.400€, 107.000€ und 44.600€ schreiben.